Finanzierung mit Rückgabe oder Leasing, was ist besser?

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Re: Finanzierung mit Rückgabe oder Leasing, was ist besser?

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Anthrax33 hat geschrieben:Die günstigere Rate gewinnt 8-)
Auch beachten: Beim Kilometerleasing ist Dir der Restwert beim Auto garantiert. Bei der Ballonfinanzierung bedarf es einer zusätzlichen Vereinbarung mit dem Händler, damit das Auto am Schluß zurückgegeben werden kann.
IONIQ electric Premium Phantom Black seit 18.05.2017. Bestellt am 18.01.2017 (Sangl #94).
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Re: Finanzierung mit Rückgabe oder Leasing, was ist besser?

ChristianF
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Anthrax33 hat geschrieben: Einfach beides rechnen lassen und die Preise für die Nachzuzahlenden KM zeigen lassen.
Das ist ein sehr wichtiger Punkt. Bei den mir vorliegenden Angeboten sind da Unterschiede bis zu 80% zwischen den beiden Finanzierungsformen drin. Oft sind zB +-2500km als Korridor ohne Berechnung im Vertrag.

Ebenfalls sollte man drauf achten, wie Mehr- und Minderkilometer zueinander im Verhältnis stehen. Idealerweise ist das 1:1. Beim Leasing werden die Minderkilometer gern gedeckelt, d.h. auf zB 2500, 5000 oder 10.000 begrenzt.

Heißt als Beispiel: wenn man einen Wagen für 20tkm pro Jahr auf 36 Monate least, darf man ihn 60tkm fahren (wir gehen mal davon aus dass +-2500km unberechnet bleiben und ein Deckel bei 10tkm Minderkilometern gilt, typische Bedingungen von VWFS). Gibt man ihn nun mit 58tkm ab, bekommt man kein Geld zurück. Ebenso muss man aber auch nicht mehr bezahlen, wenn man ihn mit 62499km zurück gibt.

Bei höheren Abweichungen sieht das anders aus:
Gibt man ihn aber zB mit 55tkm zurück, würde man 2500 * PreisFürMinderkilometer zurück bekommen (60.000 - 2500km ohne Berechnung - 2500km Minderleistung = 55.000). Gibt man ihn gar nur mit 45tkm zurück, erhält man 7.500 * PreisFürMinderkilometer (60.000 - 2500km ohne Berechnung - 7500km Gutschrift = 50tkm). Die verbleibenden 5tkm zwischen den gerade berechneten 50tkm und den gefahrenen 45tkm verfallen, da Minderkilometer über 10.000 nicht mehr vergütet werden.
ACHTUNG: andersrum gilt das meistens nicht! Fährt man also anstatt der geplanten 60tkm nun zB 75tkm, so muss man 12.500km nachzahlen: 60.000 + 2.500 Korridor + 12.500 ÜberzogeneKM = 75tkm. Hier gilt die 10tkm Grenze NICHT!

--> es lohnt sich, solche Verträge SEHR GENAU zu lesen!
Viele Grüße,
Christian

Seit 2017 elektrisch unterwegs: VW eUp 160 -> VW eGolf 300 -> Renault Zoe ZE50 -> Kona 39kWh -> Kona 64kWh
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