Ab heute: Beim Ruhen des E-Motors kein Smartphone bedienen

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Ab heute: Beim Ruhen des E-Motors kein Smartphone bedienen

zoppotrump
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Ab heute gibt es eine Gesetzesänderung des https://dejure.org/gesetze/StVO/23.html

War es früher möglich beim Ruhen des E-Motors, bspw. an der Ampel, mit dem Smartphone zu hantieren, so ist dies ab heute verboten. Da heißt es im Gesetz nun:
Das fahrzeugseitige automatische Abschalten des Motors im Verbrennungsbetrieb oder das Ruhen des elektrischen Antriebes ist kein Ausschalten des Motors in diesem Sinne.
Also Finger weg an der Ampel! Nur noch über die Freisprecheinrichtung.
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Re: Ab heute: Beim Ruhen des E-Motors kein Smartphone bedien

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danke für die Info.

Wie überprüft die Polizei die Vollständige ausschaltung des eMotors von draußen?
Und wie defneirt sich diese? In Stellung "P" und "N" dürfte der Motor doch augeschaltet sein, oder?
Verwendung korrekter physikalischer Einheiten
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Re: Ab heute: Beim Ruhen des E-Motors kein Smartphone bedien

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Wahrscheinlich darf das Auto nicht in Bereitschaft sein.
Also nicht einfach mit Gasgeben losfahren können.
Gruß

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Re: Ab heute: Beim Ruhen des E-Motors kein Smartphone bedien

0cool1
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Wahrscheinlich darf man das Handy gar nicht mehr benutzen, weder an der Ampel noch im Stau. Ob der Hebel in P oder D ist lässt sich für die Polizei nicht nachvollziehen, daher muss wohl die Zündung aus sein?

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Re: Ab heute: Beim Ruhen des E-Motors kein Smartphone bedien

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Und wie stellt der Polizist "Zündung aus" fest?
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Re: Ab heute: Beim Ruhen des E-Motors kein Smartphone bedien

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Im Strassenverkehr, beim Führen , "Benutzen" eines Kraftfahrzeuges, hat niemand ein Handy zu benutzen. Basta.

Wortspielereien mit "An/Aus" - und was WÄRE beim Verbrenner mit Start/Stop ? Daher gut diese Änderung.

Besser, sie noch auf Fahrradfahrer 1:1 zu übertragen, mit dem vollem Bußgeld. Benutzung heißt natürlich auch Musik hören mit den Stöpseln in den Ohren. Jeder zweite Fahrradfahrer unter 21 fährt so.....
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Und wenn ich über's Wasser laufe, dann sagen meine Kritiker:" Schau dir das an, nicht mal schwimmen kann der."

Re: Ab heute: Beim Ruhen des E-Motors kein Smartphone bedien

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Dachakku hat geschrieben:Besser, sie noch auf Fahrradfahrer 1:1 zu übertragen, mit dem vollem Bußgeld. Benutzung heißt natürlich auch Musik hören mit den Stöpseln in den Ohren. Jeder zweite Fahrradfahrer unter 21 fährt so.....
Dann fordere ich, dass Autofahrer nur mit eingeschlagenen Scheiben fahren dürfen.

Die (ohne Ohrstöpsel) bis zur Schmerzgrenze immer lauter werdenden Einsatzsignale von Polizei & Rettungsdienst gibt es nur wegen der stark dämpfenden Autoscheiben! Während Ohrstöpsel viel weniger dämpfen als diese Autoscheiben, darf der Autofahrer seine 500 Watt-Unterschichten-Anlage natürlich voll aufdrehen.

Es lebe der Autofaschismus in Kultur und Justiz!
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Ab heute: Beim Ruhen des E-Motors kein Smartphone bedien

0cool1
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Dachakku hat geschrieben:Im Strassenverkehr, beim Führen , "Benutzen" eines Kraftfahrzeuges, hat niemand ein Handy zu benutzen. Basta.

Wortspielereien mit "An/Aus" - und was WÄRE beim Verbrenner mit Start/Stop ? Daher gut diese Änderung.

Besser, sie noch auf Fahrradfahrer 1:1 zu übertragen, mit dem vollem Bußgeld. Benutzung heißt natürlich auch Musik hören mit den Stöpseln in den Ohren. Jeder zweite Fahrradfahrer unter 21 fährt so.....
Sehe ich auch so. Kein Handy während man im Auto ist.

Ohrstöpsel im Auto sind auch nicht erlaubt, warum dann für Fahrradfahrer?

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Re: Ab heute: Beim Ruhen des E-Motors kein Smartphone bedien

michael060392
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So schaut nämlich aus. Diese ganze Ausredensucherei ist doch Kappes. Jeder Mensch weiss ganz genau, was der Gesetzgeber intendiert:

Wer auf eine Weise am Verkehr teilnimmt, die dazu führen kann, dass kurzfristig seine Aufmerksamkeit gefordert wird, sollte kein Handy bedienen. Bei der Ampel hat man ja das Auto nicht abgestellt, um sich dem Smartphone zu widmen. Man wartet darauf, dass die Ampel grün wird. Also muss man in Fahrbereitschaft sein.

Wer auf sein Smartphone schaut, der ist nicht wirklich fahrbereit, sondern lenkt sich absichtlich vom Verkehr ab. Und irgendwie muss der Gesetzgeber diesen Zustand ja definieren. Er hat sich entschieden, das "Ausschalten" als eindeutigen Hinweis zu nehmen. Wie das nun durchgesetzt wird, ist eine andere Sache.

Aber eigentlich sollte es auch gar nicht wichtig sein, denn wer am Verkehr teilnimmt, bzw. vor hat, die Fahrt unmittelbar fortzusetzen, der hat kein Handy zu bedienen. Eigentlich reicht dafür § 1 StVO Abs 1: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
Bild e-Golf 300 // 2018-2022
Bild Tesla Model 3 RWD #teamwhite

GI - MC *** E - Elektrisch in und um Gießen unterwegs

Re: Ab heute: Beim Ruhen des E-Motors kein Smartphone bedien

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michael060392 hat geschrieben:S
Wer auf sein Smartphone schaut, der ist nicht wirklich fahrbereit, sondern lenkt sich absichtlich vom Verkehr ab..
Vollkommen richtig. EINE Sache richtig machen, ohne Ablenkungen. Niemand "MUSS" im Wagen telefonieren, KEINER !

Das reden sich die Handlungsreisenden wie auch Handwerker, etc. nur ein.


"...kam aus unbekannten Gründen von der Fahrbahn ab..." Wir wissen was das heißt ...

Nämlich KEIN Hase, etc. die sind schon fast ausgerottet...
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