Ladesäulen erzeugen Lärm, EMF, Licht und Wärme. Eine PwC-Studie empfiehlt Maßnahmen zur Reduzierung dieser Immissionen, um Mensch und Umwelt zu schützen und den Ausbau der Ladeinfrastruktur zu fördern.
Hintergrund und Ziel der Untersuchung
Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur der NOW GmbH hat die PricewaterhouseCoopers GmbH (PwC) beauftragt, eine Studie zu den Emissionen und Immissionen von Ladestandorten zu erstellen. Ziel ist es, den Ausbau der Ladeinfrastruktur mit den Anforderungen des Immissionsschutzes in Einklang zu bringen und mögliche Belastungen für Mensch, Tier und Umwelt zu minimieren. Die Studie beleuchtet die wichtigsten Emissionsarten, die bestehenden rechtlichen Anforderungen sowie mögliche technische Anpassungen zur Reduzierung der Umweltauswirkungen.
Arten der Emissionen und deren Auswirkungen
Von Ladestationen gehen verschiedene Emissionen aus, die als Immissionen in der Umwelt wirksam werden. Als wesentliche Emissionsquellen identifiziert die Studie Lärm, elektromagnetische Felder (EMF), Licht und Wärme. Insbesondere die Lüfter der Ladestationen und das Thermomanagement der Elektrofahrzeuge verursachen Geräusche, vor allem an Schnellladesäulen und Ladepunkten. Auch das „Acoustic Vehicle Alerting System“ (AVAS) trägt zur Lärmbelastung bei. Elektromagnetische Felder entstehen durch die Energieübertragung beim Laden und variieren je nach Fahrzeugtyp. Lichtemissionen entstehen durch die Beleuchtung von Ladestationen, Fahrzeugbeleuchtung und Displays, was insbesondere in ländlichen Regionen zu Lichtverschmutzung führen kann. Wärmeemissionen sind ein physikalisches Nebenprodukt des Ladevorgangs, die Immissionen sind in der Regel gering, können aber durch Kühlsysteme Lärm verursachen.
Rechtliche Vorgaben für Immissionsschutz
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bildet den rechtlichen Rahmen für den Immissionsschutz an Ladestandorten. Die „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm) definiert Grenzwerte für Schallimmissionen, die insbesondere in Wohngebieten zu Einschränkungen führen können. Die 26. Verordnung zum BImSchG regelt Grenzwerte für elektromagnetische Felder, wobei Ladeinfrastruktur in der Regel nicht unter diese Verordnung fällt. Lichtimmissionen werden im Einzelfall geprüft, wobei die Richtwerte der LAI Anwendung finden. Für Wärmeimmissionen gibt es keine spezifischen Vorgaben, sie werden ebenfalls im Einzelfall geprüft.
Auswirkungen auf den Betrieb von Ladeinfrastruktur
Immissionsschutzvorschriften beeinflussen die Planung und den Betrieb von Verladestellen erheblich. In sensiblen Bereichen sind Lärmschutzmaßnahmen wie Lärmschutzwände oder Betriebseinschränkungen erforderlich. In Ausnahmefällen können hohe EMF-Belastungen, z.B. beim induktiven Laden, zu Einschränkungen führen. Lichtimmissionen können in dunklen Gebieten Blendschutz und angepasste Beleuchtung erfordern, um Anwohner und Naturschutzgebiete zu schützen. Wärmeemissionen sind weniger problematisch, erfordern aber effiziente Kühlsysteme, um zusätzliche Lärmbelästigung zu vermeiden.
Technische Anpassungsvorschläge
Die Studie empfiehlt Maßnahmen zur Reduzierung der Lärm- und Lichtimmissionen. Dazu gehören Lärmschutzwände, optimierte Lüfterpositionen, langsam laufende Lüfter oder Wasserkühlung. Ein lärmabhängiges Lademanagement könnte die Ladeleistung an den Lärmpegel anpassen. Zur Minimierung von Lichtimmissionen werden Bewegungsmelder, die gezielte Positionierung von Leuchtmitteln und der Einsatz von Leuchten mit geringem Blauanteil vorgeschlagen. Anzeigen sollten nur bei Bedarf beleuchtet werden. Mit diesen Empfehlungen soll der Ausbau der Ladeinfrastruktur im Einklang mit dem Immissionsschutzrecht gefördert werden.
Die Studie gibt es hier zum Nachlesen: https://www.now-gmbh.de/aktuelles/pressemitteilungen/neue-studie-untersucht-umwelteinwirkungen-von-ladestandorten/