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ADAC-Test: Hundemodus im Elektroauto schützt bei Hitze

ADAC testet Hundemodus
Foto: ADAC
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Der ADAC hat den Hundemodus in Elektroautos getestet, der die Temperatur für zurückgelassene Haustiere konstant hält. Der Test zeigte, dass die Funktion zuverlässig arbeitet, jedoch sollten Tiere dennoch nur im Notfall allein im Auto bleiben.

ADAC testet Klimaanlagenfunktion für Haustiere in Elektroautos

Der ADAC hat in einem aktuellen Test untersucht, wie zuverlässig spezielle Klimaanlagenmodi in Elektroautos, wie der sogenannte „Hundemodus“, die Temperatur im Fahrzeug konstant halten können. Diese Modi sollen sicherstellen, dass Tiere während kurzer Aufenthalte im abgestellten Fahrzeug nicht unter hohen Temperaturen leiden. Der Test wurde im ADAC Technik Zentrum in Landsberg am Lech durchgeführt und nutzt die dortigen Klimaprüfstände, um die Wirksamkeit der Funktion unter realitätsnahen Bedingungen zu überprüfen.

Funktionsweise des Hundemodus in Elektroautos

Elektroautos verfügen im Gegensatz zu herkömmlichen Verbrennerfahrzeugen über eine elektrische Klimaanlage, die auch bei abgestelltem Motor betrieben werden kann. Dies ermöglicht eine Standklimatisierung des Fahrzeuginnenraums. Einige Hersteller, darunter Tesla, Smart und Nio, haben diese Funktion um einen speziellen Modus erweitert, der explizit für Haustiere gedacht ist. Dieser „Hundemodus“ sorgt dafür, dass eine voreingestellte Temperatur im Fahrzeug gehalten wird. Zudem wird auf dem zentralen Display des Fahrzeugs eine Nachricht angezeigt, die Passanten darüber informiert, dass sich ein Haustier in einem klimatisierten Fahrzeug befindet. Tesla geht einen Schritt weiter und sperrt zusätzlich die Fensterheber, um ein unbeabsichtigtes Öffnen der Fenster durch das Tier zu verhindern.

Testergebnisse und Beobachtungen

Im Rahmen des Tests simulierten die ADAC-Experten eine typische Alltagssituation: Nach einer kurzen Fahrt wurde ein Tesla Model Y in einer auf 35 Grad Celsius aufgeheizten Klimakammer abgestellt. Dabei wurden an verschiedenen Stellen im Fahrzeug, darunter die Rückbank, der Fußbereich und eine im Kofferraum platzierte Hundebox, Temperatursensoren installiert. Die Ergebnisse zeigten, dass die Klimaanlage im Hundemodus die eingestellte Temperatur von 20 Grad Celsius sowohl mit als auch ohne direkte Sonneneinstrahlung konstant halten konnte.

Ohne den aktivierten Hundemodus stieg die Temperatur im Fahrzeug jedoch deutlich an. Innerhalb von 30 Minuten erreichte das Fahrzeug bei Sonneneinstrahlung fast 40 Grad Celsius. Selbst bei leicht geöffneten Fenstern konnte die Temperatur nicht effektiv gesenkt werden, und die Kühlleistung der Klimaanlage wurde durch den zusätzlichen Lufteintritt nicht beeinträchtigt.

Einschränkungen und Empfehlungen

Trotz der grundsätzlich zufriedenstellenden Leistung des Hundemodus wies der ADAC darauf hin, dass die Kühlung nicht überall im Fahrzeug gleichmäßig erfolgen kann. Im Test wurden auf der Rückbank und in der Hundebox, insbesondere bei direkter Sonneneinstrahlung, Temperaturen zwischen 25 und 29 Grad Celsius gemessen, obwohl die Klimaanlage auf 20 Grad eingestellt war. Die tatsächliche Temperatur kann daher je nach Position im Fahrzeug und Einstellung der Lüftungsdüsen variieren. Tierhalter sollten daher vor dem Verlassen des Fahrzeugs die Temperatur am Aufenthaltsort des Tieres überprüfen und gegebenenfalls die Klimaanlage entsprechend kühler einstellen.

Ein weiterer kritischer Punkt des Tests war, dass sich der Hundemodus nur bei ausreichendem Akkustand aktivieren ließ. Sobald die Akkuladung unter 20 Prozent sank, wurde die Funktion nicht mehr aktiviert. Allerdings stoppte die Klimatisierung nicht abrupt, sondern sendete regelmäßige Warnungen an das Smartphone des Besitzers. Dennoch besteht immer das Risiko eines technischen Defekts, weshalb Tierbesitzer stets in der Nähe des Fahrzeugs bleiben sollten, um bei Bedarf eingreifen zu können. Bei einem Ausfall der Klimatisierung informiert die Fahrzeug-App die Fahrer in der Regel.

Rechtliche Hinweise und Handlungsempfehlungen

Der ADAC unterstreicht, dass der Hundemodus nur in Ausnahmefällen genutzt werden sollte und Haustiere grundsätzlich nicht allein im Auto zurückgelassen werden dürfen. Im Fall eines tödlichen Hitzeschadens drohen den Verantwortlichen gemäß § 17 des Tierschutzgesetzes Strafen von bis zu drei Jahren Freiheitsentzug oder Geldbußen.

Passanten, die ein Tier bei Hitze in einem Fahrzeug entdecken, sollten schnell handeln – vorausgesetzt, das Fahrzeug ist nicht offensichtlich ausreichend klimatisiert. Falls das Tier noch agil ist, sollte zunächst versucht werden, den Besitzer ausfindig zu machen. Ist dies nicht möglich oder ist das Tier bereits überhitzt, sollte die Polizei oder Feuerwehr alarmiert werden. Nur in äußersten Notfällen und in Absprache mit den Behörden sollte man selbst eingreifen, da hierbei rechtliche Konsequenzen aufgrund des entstandenen Sachschadens drohen könnten. Ob eine solche Handlung gerechtfertigt war, wird in der Regel im Einzelfall entschieden.

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