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Elektroauto KFZ Steuer

Elektroauto KFZ SteuerAls ich letzte Woche über die Verlängerung der Steuerbefreiung für Elektroautos berichtet habe, ist die Frage aufgetaucht, wie viel diese Steuerbefreiung überhaupt ausmacht. Deshalb werde ich hier einmal einen Blick auf die fälligen KFZ Steuern für Elektroautos werfen. Um es vorwegzunehmen: Die Verlängerung der Steuerbefreiung auf zehn Jahre ist eine Alibi-Förderung – sieht gut aus, packt man sie aus, bleibt aber wenig über.

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Vor knapp einer Woche hat die Bundesregierung die Verlängerung der Steuerbefreiung für Elektroautos von bisher fünf auf zehn Jahre beschlossen. Mit dieser ‚großzügigen‘ Förderung sieht man sich selbst auf einem guten Weg, die eine Millionen Elektroautos auf der Straße bis 2020 zu schaffen. Klingt erst einmal gut. Doch, wie viel macht diese Förderung überhaupt aus?

Dazu schauen wir uns die KFZ Steuersätze für Elektroautos an.

KFZ Steuer für Elektroautos

Anders als konventionelle Autos mit Verbrennungsmotor werden Elektroautos nicht nach Hubraum oder CO2-Ausstoß besteuert, sondern nach ihrem zulässigen Gesamtgewicht. Bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.000 kg beträgt der Satz 11,25 € je angefangene 200 kg. Über 2.000 kg bis 3.000 kg erhöht sich der Steuersatz auf 12,02 €, über 3.000 kg bis 3.500 kg beträgt die KFZ Steuer 12,78 € pro 200 kg. Von dieser gewichstbezogenen Steuer bezahlt man dann die Hälfte. Der Betrag wird dabei auf ganze Euro abgerundet.

Ein Beispiel:

Ein Elektroauto hat ein zulässiges Gesamtgewicht von z.B. 1.900 kg. Das Gewicht wird auf 2.000 kg gerundet (zehn mal 200 kg), damit liegt das Elektroauto in der ersten Kategorie bis 2.000 kg, der Satz beträgt also 11,25 € pro angefangene 200 Kilogramm. Zehn mal 11,25 € macht 112,5 €. Von diesen 112,5 € muss man die Hälfte bezahlen, ergibt also 56,25 €  – abgerundet 56 € KFZ Steuer pro Jahr.

Effekt der Verlängerung der Steuerbefreiung für Elektroautos

Für ein Elektroauto der Mittelklasse macht die Verlängerung der Steuerbefreiung um fünf Jahre also 285 € aus. Wenn man nun bedenkt, dass man für ein Elektroauto einen Aufschlag von 10.000 bis 15.000 Euro gegenüber einem Verbrenner bezahlt, ist das keine wirklich Förderung. Ein Kaufanreiz sieht jedenfalls anders aus.

Im Folgenden noch eine Übersicht der KFZ Steuern für einige Elektroautos

KFZ Steuer Nissan Leaf

KFZ Steuer Nissan Leaf
Foto: Nissan

Der Nissan Leaf hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 1.965 kg. Auf 200 Kilogramm gerundet ergibt das ein Gewicht von 2.000 kg – bis 2.000 kg – also 11,25 € je angefangene 200 kg. Dies ergibt einen KFZ Steuer von 112,5 € pro Jahr, von der man die Hälfte bezahlen muss – 56 € pro Jahr.

KFZ Steuer Renault Fluence Z.E.

KFZ Steuer Renault Fluence Z.E.
Foto: Renault

Der Renault Fluence Z.E. hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2.023 kg. Das ergibt 11 angefangene 200 kg – 2.200 kg, auf die der Steuersatz von 11,25 € angewendet wird. Von den 123,75 € KFZ Steuer pro Jahr bezahlt man dann die Hälfte, also 61 € pro Jahr (Beträge werden auf volle Euro aufgerundet).

KFZ Steuer Citroën C-Zero / Mitsubishi i-MiEV / Peugeot iON

KFZ Steuer Mitsubishi i-MiEV
Foto: Mitsubishi

Das Trio hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 1.450 kg – in allen drei Fällen wird das Gewicht auf 1.600 kg gerundet. Acht mal 11,25 € macht 90 € pro Jahr. Von diesem Betrag muss die Hälfte bezahlt werden – ergibt 45 € KFZ Steuer pro Jahr.

KFZ Steuer Renault Twizy

KFZ Steuer Renault Twizy
Foto: Renault

Die 45 km/h Version ist von der KFZ Steuer befreit, für die offene Variante wird jedoch nach Ende der Steuerbefreiung KFZ Steuer fällig. Das zulässige Gesamtgewicht des Renault Twizy beträgt 690 kg. Das Gewicht wird auf 800 kg gerundet, somit müssen vier mal 11,25 € bezahlt werden. Das macht 45 €. von diesem Betrag muss die Hälfte bezahlt werden – 22 € KFZ Steuer pro Jahr für den Renault Twizy.

Update: Wie es scheint, profitiert die stärker Variante doch nicht von der Steuerbefreiung, da kein PKW.

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9 Kommentare zu “Elektroauto KFZ Steuer

  1. […] kurzem hat die Bundesregierung die Verlängerung der Steuerbefreiung für Elektroautos beschlossen. Dabei ist ein wenig untergegangen, dass sich auch die Besteuerung der privaten Nutzung […]

  2. Weiß jemand, ob der Opel Ampera dazu gehört?

  3. Hallo Wolfgang.

    Nein, der Opel Ampera ist nicht von der KFZ-Steuer befreit, da er ja einen Verbrennungsmotor besitzt. Es fallen also die regulären Steuern an.

    Der Nachteil ist jedoch nicht so groß, wie es auf den ersten Blick scheint.

    KFZ-Steuer Opel Ampera:
    0 € für CO2, 2 € pro 100 cm3 – macht 28 € bei 1,4 l

    Als Elektroauto wäre er zwar 10 Jahre befreit, danach wären 50 € pro Jahr fällig (1732 kg gerundet 1800 kg / 200 * 11,25 € / 2 = 50,63 €, abrunden)

  4. […] bisher von der Regierung umgesetzten Anreize wie Verlängerung der KFZ-Steuerbefreiung auf zehn Jahre und der Nachteilsausgleich für privat genutzte Elektroautos als Firmenwagen erhöhen die im […]

  5. Jedwede Förderung für den eigentlichen Geldgeber (also der KÄUFER!) ist m.E. nach hilfreich. Und ja: ich denke ein direkter Kaufanreiz (aus dem Kontext heraus gern auch in Höhe der Akkukosten) wäre noch besser.
    Es macht keinen Sinn, Steuergelder an verschlafene Automobilhersteller zu verschenken, damit die ihre Hausaufgaben von vor 10 Jahren nachholen! Das ist genauso hirnrissig, wie den Banken ihre Verluste auszugleichen. Wer gleicht uns denn die Kursverluste aus – etwa die Banken ? Wer bezahlt denn den Sprit – die Autohersteller oder du & ich ?

  6. Der offene Twizy ist definitiv nicht steuerbefreit, zumindest noch nicht.
    Kosten im Jahr 22€

  7. Danke für den Hinweis. Ich werde das korrigieren.

  8. De facto wurde die Steuerbefreiung für Elektroautos verkürzt. Die A-Karte haben alle diejenigen gezogen, die zwar ihr E-Auto noch in 2105 bestellt hatten, es aber erst in 2016 auf Grund des Auslieferungsdatums zulassen konnten. Denen wurde die Steuerbefreiung auf Grund der von Ihnen nicht zu vertretenden Lieferzeiten von 10 auf 5 Jahre verkürzt. Pech gehabt!
    Leo

  9. Wir sind schockiert von der heute erhaltenen Steuerbescheinigung für unseren neuen Renault Zoe. Die Hälfte von 112,- Euro= 56,- Euro p.a. ab 2027.
    Vorher hatten wir einen Citroen C3 (gleiche Fahrzeugklasse) mit Benzinmotor. Dieser hat 20,-!!! Euro pro Jahr gekostet.
    Was ist das denn für ein Unfug, das E-Auto fast 6x so hoch zu besteuern?!!

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