Umweltbonus

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(Quelle: https://blog.rentschler-air.de/umweltbonus-elektromobilitaet/)

Der Startschuss ist gefallen. Seit dem 2. Juli 2016 kann der sogenannte Umweltbonus für die Neuanschaffung von reinen Elektrofahrzeugen (BEV), von außen aufladbaren Plug-in-Hybriden (PHEV und EREV) und Wasserstoff-/Brennstoffzellenfahrzeugen (FCEV) beantragt werden. Ziel dieser Kaufprämie ist laut der am 29. Juni 2016 veröffentlichten Förderrichtline der Bundesregierung, die schnelle Verbreitung elektrisch betriebener Fahrzeuge zu unterstützen und durch gezielte Förderung den Absatz neuer Elektrofahrzeuge voran zu bringen:

"Dadurch wird ein nennenswerter Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffbelastung der Luft bei gleichzeitiger Stärkung der Nachfrage nach umweltschonenden Elektrofahrzeugen um mindestens 300.000 Fahrzeuge geleistet."


Informationsseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Laufzeit

Start Umweltbonus
02.07.2016
Ende Umweltbonus
30.06.2019

Der Start des Umweltbonus war der 02. Juli 2016. Ende der Laufzeit des Programms wurde vorläufig auf den 30. Juni 2019 datiert. Sollte der genannte Betrag jedoch früher ausgeschöpft sein, ist Schicht im Schacht. Der erhoffte Run auf die Prämie bleibt bisher allerdings aus. Dabei gibt es gute Gründe, die Prämie zu nutzen und auf Elektromobilität umzusteigen.

Fördergelder

Insgesamt 1,2 Milliarden Euro stehen im Rahmen des Förderprogramms zur Verfügung. Die Kosten teilt sich die Bundesregierung dabei mit den entsprechenden Automobilherstellern. Die Höhe der Förderung beträgt insgesamt 4.000,- € für reine E-Fahrzeuge und 3.000,- € für Hybridautos, so lange der Netto-Listenpreis des Basismodells 60.000,- € nicht überschreitet. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat dazu eine Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge veröffentlicht. Auch die Antragsstellung und Prämienauszahlung wird über das BAFA abgewickelt.