Modelljahr 2016

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wolle
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Da mir der e-UP nach wie vor, insbesondere auch wegen dem erhältlichen Schiebedach, sehr gut gefällt möchte ich nun bald zuschlagen. Ich weiß nur noch nicht genau, wann es wirklich am sinnvollsten wäre.

Ich schätze am wunderschön gelungenen UP einfach das fehlende Mäusekino, worauf der Hersteller traditionell verzichtet. Alles ist übersichtlich, sachlich nüchtern und funktional. Bestes Beispiel sind die analogen Zeigerinstrumente. Es ist für mich einfach viel angenehmer die gefahrenen Geschwindigkeiten anhand eines Zeigers einsehen und abschätzen zu können. Ich bin da wohl eher konservativ. Auch ist gerade in Verbindung mit der Rekuperation die hintere Trommelbremse einfach genial. Einzig über den Fehlenden Unterfahrschutz am Motorraum ärgere ich mich.

Kinderkrankheiten und der fehlende Fensterheber sollten ja mittlerweile beseitigt bzw. ergänzt sein. Aber VW arbeitet angeblich an zusätzlicher Reichweite, die mir aufgrund meines Arbeitswegs von 80Km täglich auch nicht gerade ungelegen käme: http://www.mein-elektroauto.com/tag/e-up/.

Auch hatte sich VW seinerzeit ja bereits zwei Akkuvarianten genehmigen lassen. Einmal die bis heute gebräuchlichen 204 Zellen, aber auch eine Version mit 258 Zellen.

Die Modellpflege, welche traditionell zwei mal jährlich stattfindet, brachte in KW22/2014 die Reifendruckkontrolle. In KW45/2014 kam dann der zweite Fensterhebertaster fahrerseitig dazu. Nun soll in KW22/2015, im sogenannten Modelljahr 2016, einzig die Farbe dunkelblau metallic wegfallen und somit nicht mehr bestellbar sein.

Erstmals ergänzt man also nicht mehr, sondern rudert eher zurück. Das kenne ich schon von meinen beiden ehemaligen T5. Das nannte sich damals offiziell Entfeinerung. Es wurde also, bis auf die allererste Serie, nach und nach zunehmend eingespart.

Hat irgendwer eine Info, gerne auch unverbindlich, was ab KW45/2015 verändert werden könnte? Akku?

Zuletzt frage ich mich auch noch, ob, nach dem die Stimmen ja immer lauter werden, nicht doch noch eine Förderung für Privatpersonen seitens der Regierung kommt. Würde man gegebenenfalls auch rückwirkend in den Genuss kommen können?

LG, wolle
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