Umfrage "Allgemeines Tempolimit"

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Welches "Allgemeine Tempolimit" sollte in Deutschland gelten?

kein Limit
21%
69
200 km/h als Limit
1%
3
180 km/h als Limit
2%
5
160 km/h als Limit
10%
32
140 km/h als Limit
27%
87
120 km/h als Limit
36%
119
100 km/h als Limit
3%
9
80 km/h als Limit
1%
4
Insgesamt abgegebene Stimmen: 328

Re: Umfrage "Allgemeines Tempolimit"

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  • Alex1
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twiker01 hat geschrieben:Der Schutz des eigenen Sicherheitsabstands führt nach meiner Beobachtung oft zu dem in Frage gestellten gebremsten Überholvorgang. Nämlich dann, wenn man sich auf der rechten Spur einem langsamen Fahrzeug nähert. Das schnellere Fahrzeug auf der linken will man aber noch vorbeilassen, weil dahinter eine genügend große Lücke ist. Dann wird das überholende Fahrzeug genau dann (vermeintlich) langsamer wenn man nicht mehr ausscheren kann und man letztlich doch hinter dem langsam fahrenden Fahrzeug noch abbremsen muss. Zwischenzeitlich ist auch die Lücke hinter dem überholenden Fahrzeug verschwunden, so dass man weiter gutmütig rechts bleiben darf. Sicher sind dafür auch eigene Fehleinschätzungen verantwortlich, aber auffällig oft fühlt man sich durch seine Gutmütigkeit eingeklemmt. Bin gespannt, wie die Autopiloten diese komplexen Situationen lösen, ohne jemanden zu frustrieren :)
Ja, das ging mir auch schon oft so. Gerade deswegen weiß ich ja, dass das - meistens - eine reine Sinnestäuschung ist.

Wir haben aber immer gern einen Schuldigen... :roll: :lol:
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Herzliche Grüße
Alex

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Re: Umfrage "Allgemeines Tempolimit"

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Wenn ich sehe das von hinten ein schneller kommt und ich auf einen anderen Aufläufe, blinke ich rechts, damit der schnelle weiß, daß ich die Spur nicht Wechsel. Der schnelle bleibt auf dem Gas und meistens kann ich super die Spur wechseln.

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Gruß Bernd
Hyundai Kona (64/19er), 60,000 km, Kona (64/21er) 30.000 km
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Re: Umfrage "Allgemeines Tempolimit"

twiker01
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Versetzen wir uns nun in dieser Situation in die Rolle des Überholenden. Man beschleunigt vielleicht um das Ausscheren des rechts Fahrenden zu vermeiden, der sonst eine Reduzierung der Geschwindigkeit oder einen zu geringen Sicherheitsabstand zur Folge hätte. Sobald die Gefahr des Ausscherens des rechts Fahrenden gebannt ist, sorgt man wieder für genügend Sicherheitsabstand zum Vordermann, reduziert also in diesem Fall auch objektiv die Überholgeschwindigkeit. Also alles ganz menschlich, aber dennoch suboptimal.

Re: Umfrage "Allgemeines Tempolimit"

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  • Alex1
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Bernd_1967 hat geschrieben:Nun bin ich überzeugt, dass man erst mal das Thema"Abstand" beackern sollte um Fortschritte zu machen.
1. Abstand sollte zwischen den Fahrzeugen wesentlich größer gehalten werden
2. Wenn dann der Abstand größer ist, sollte es hart bestraft werden, wenn dann einer hineinhuscht und hält den Mindestabstand nicht ein, nach vorne, wie nach hinten.
Da wirken Dashcams Wunder :lol:
Ich habe mir vorgenommen mit mehr Abstand zu fahren und ja, man hat immer Angst, dass die vielen Leute , die sich dann vordrängeln einem die Zeit stehlen.
Aber , das will ich mal zählen, bzwl testen.
Wenn da sich über die gesamte Fahrt 30 Leute vordrängeln, dann macht das theoretisch ca. 30×2 Sekunden = 60 Sekunden aus. Ist doch wirklich nicht viel. (Bei Sicherheitsabstand 2 Sekunden)
Es fällt nur schwer, die anderen Deppen ständig vorzulassen.
Aber wie heißt es so schön:" Der Klügere gibt nach."
Exakt so ist es. Es sind sogar nur 30x1 sec, weil die Hirnis ja keine 2 sec Abstand halten, sondern maximal eine.

Aber genau das ist der Punkt. Gefühlt fährt man rückwärts, in Wirklichkeit hat man nur eine oder eine halbe Minute verloren durch 30 (1!) solche Reindrängler. Jede möge mal selbst erfahren, wieviele Stunden man mit regulärem Abstand fahren muss, bis sich 30 Leute reindrängeln.

Ich wette, nach 3 Dränglern ist der Blutdruck auf 180. Ist er bei mir jedenfalls, obwohl ich das alles genau weiß. Aber wer hatte behauptet, der Mensch sei rational? Beim Autofahren schon gar nicht, das befördert Viele direkt zurück in die Steinzeit :lol: :roll:
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Re: Umfrage "Allgemeines Tempolimit"

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Alex1 hat geschrieben:
Bernd_1967 hat geschrieben:Nun bin ich überzeugt, dass man erst mal das Thema"Abstand" beackern sollte um Fortschritte zu machen.
1. Abstand sollte zwischen den Fahrzeugen wesentlich größer gehalten werden
2. Wenn dann der Abstand größer ist, sollte es hart bestraft werden, wenn dann einer hineinhuscht und hält den Mindestabstand nicht ein, nach vorne, wie nach hinten.
Da wirken Dashcams Wunder :lol:
Ich habe mir vorgenommen mit mehr Abstand zu fahren und ja, man hat immer Angst, dass die vielen Leute , die sich dann vordrängeln einem die Zeit stehlen.
Aber , das will ich mal zählen, bzwl testen.
Wenn da sich über die gesamte Fahrt 30 Leute vordrängeln, dann macht das theoretisch ca. 30×2 Sekunden = 60 Sekunden aus. Ist doch wirklich nicht viel. (Bei Sicherheitsabstand 2 Sekunden)
Es fällt nur schwer, die anderen Deppen ständig vorzulassen.
Aber wie heißt es so schön:" Der Klügere gibt nach."
Exakt so ist es. Es sind sogar nur 30x1 sec, weil die Hirnis ja keine 2 sec Abstand halten, sondern maximal eine.

Aber genau das ist der Punkt. Gefühlt fährt man rückwärts, in Wirklichkeit hat man nur eine oder eine halbe Minute verloren durch 30 (1!) solche Reindrängler. Jede möge mal selbst erfahren, wieviele Stunden man mit regulärem Abstand fahren muss, bis sich 30 Leute reindrängeln.

Ich wette, nach 3 Dränglern ist der Blutdruck auf 180. Ist er bei mir jedenfalls, obwohl ich das alles genau weiß. Aber wer hatte behauptet, der Mensch sei rational? Beim Autofahren schon gar nicht, das befördert Viele direkt zurück in die Steinzeit :lol: :roll:
Gute Antwort. - So ist es.
Wird durch E-Mobilität irgendetwas daran verbessert?
Naja, habe schon mit einem Tesla-Fahrer gesprochen, der vorher Porsche gefahren ist (schnell natürlich) und nun gemütlich mit 120-130km/h dahinrollt. Mindestens einer weniger , der rast!
Als E-Autofahrer wird man ja mit zunehmender Geschwindigkeit mit rasant abnehmender Reichweite bestraft, bzw. mit extrem ansteigendem Verbrauch.
e-Golf und Polestar 2 (78 kWh, Single-Motor, 19" Räder)
PV-Anlage 18kWp, Speicher 13,5kWh netto, von der Notwendigkeit der Energie- und Mobilitätswende überzeugt

Re: Umfrage "Allgemeines Tempolimit"

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Bernd_1967 hat geschrieben:Wird durch E-Mobilität irgendetwas daran verbessert?
Die Lesbarkeit Deines Beitrages würde verbessert, wenn Du im Zitat nur das einfügst, worauf sich Deine Antwort bezieht.
Gerade keine Lust auf GE.
Geht Radfahren, ist schöner.

Re: Umfrage "Allgemeines Tempolimit"

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DAmit Karlsson nicht so viel lesen muss:

@ Alex1:
Gute Antwort. - So ist es.
Wird durch E-Mobilität irgendetwas an den schlechten Autobahnmanieren verbessert?
Naja, habe schon mit einem Tesla-Fahrer gesprochen, der vorher Porsche gefahren ist (schnell natürlich) und nun gemütlich mit 120-130km/h dahinrollt. Mindestens einer weniger , der rast!
Als E-Autofahrer wird man ja mit zunehmender Geschwindigkeit mit rasant abnehmender Reichweite bestraft, bzw. mit extrem ansteigendem Verbrauch.
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Re: Umfrage "Allgemeines Tempolimit"

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twiker01 hat geschrieben:Dann wird das überholende Fahrzeug genau dann (vermeintlich) langsamer wenn man nicht mehr ausscheren kann und man letztlich doch hinter dem langsam fahrenden Fahrzeug noch abbremsen muss. Zwischenzeitlich ist auch die Lücke hinter dem überholenden Fahrzeug verschwunden, so dass man weiter gutmütig rechts bleiben darf. Sicher sind dafür auch eigene Fehleinschätzungen verantwortlich, aber auffällig oft fühlt man sich durch seine Gutmütigkeit eingeklemmt.
Naja, wer zu spät wechslet verunsichert den auf der Linken spur und es wird für beide unentspannt.
Man wechslet rechtzeit rüber und fährt nicht erst fast in den LKW, um dann die Spur zu wechseln. Dabei muss einem egal sien, ob man da 5s zu lange den Verlehr links etwas abbremst.
Verwendung korrekter physikalischer Einheiten
"Online" heißt nicht, das ich gerade hier im Forum aktiv bin.

.

Re: Umfrage "Allgemeines Tempolimit"

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Es passiert mir sehr oft, dass sich jemand rausdrängelt, obwohl hinter mir keiner mehr kommt.
Passiert ja auch an Kreuzungen. Warum können die Leute nicht mehr Weitblick haben und einen einzelnen fahren lassen,
wenn hinterher frei ist?
Kann das nur verstehen, wenn eine Schlange hinter mir ist.
Dann versuche ich grundsätzlich jemand, der hinter einem LKW festhängt raus zu lassen.
Ich halte es für sinnvoll, wenn Platz vor einem ist, nicht so schnell zu fahren, dass man gleich wieder abbremsen muss,
sondern etwas langsamer (150 statt 220 oder so), so dass andere noch eine Chance haben raus zu kommen.
Mit 220km/h ist man ja nur schneller im nächsten Stau.
Also, wenn frei Fahrt ist: Viel Abstand halten und wenn man um einiges schneller ist als die in der Mitte, bleibe ich auch links, auch wenn von hinten einer mit 250 kommt.
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Re: Umfrage "Allgemeines Tempolimit"

DonDonaldi
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twiker01 hat geschrieben:Ich habe mich schon oft gefragt, wie man diese törichten menschlichen Verhaltensweisen, die ich alle genügend oft beobachtet habe, verbessern könnte.
Das ist nicht nur töricht es ist auch verboten.

"Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., 2005, Rdnr. 62 zu § 5 StVO, führt zum Beschleunigungsverbot beim Überholtwerden aus:
"Der Überholte darf ab Beginn des Uberholvorgangs (idR Ausscheren, nicht vom „Eingeholtsein” ab) nicht mehr beschleunigen, weil dies den Überholweg verlängern und nicht mehr abschätzbar machen würde, Bay VM 78 42, und zwar auch auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen (zB der AB). Auch wer bei Grün anfährt und dabei links überholt wird, darf kein Wettfahren beginnen, er darf bis zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit beschleunigen, doch so, daß das überholen nicht wesentlich verlängert wird. Zwar muß, wer beschleunigen will, nicht vorher wegen etwaiger Überholer zurückblicken, Bay DAR 68 166, merkt er aber, daß er überholt werden soll, so muß er sich darauf einrichten, Dü VM 70 77, Ha NJW 72 2096 (seitliches Auftauchen), und darf nicht weiter beschleunigen, Ha VRS 8 227, auch nicht bei rechtswidrigem Überholtwerden (Gefährlichkeit!), Bay DAR 68 166, auch nicht durch Selbstbeschleunigung in langem Gefälle, aM Ha VM 67 8, denn auch dies verlängert den Überholweg. Das Beschleunigungsverbot kann auch durch Unachtsamkeit verletzt werden, Ha NJW 72 2096. Bei unerlaubtem Beschleunigen darf der Überholer, uU schneller als an sich erlaubt, weiter überholen, wenn das Abbrechen jemanden gefährden würde, Dü NJW 61 424, dann haftet der Überholte für die Folgen, BGH VR 64 414, wenn sein Verhalten auch nicht Voraussehbarkeit der Folgen beweist, Bay DAR 57 361. Die Geschwindigkeit vermindern wird er müssen, wenn sonst Gefahr entstünde, s BGH VR 60 925, zB wenn sich Gefahr ersichtlich anbahnt, auch kann die Rücksicht (§ 1) auf den Überholer fordern, daß er jedenfalls seinen bisherigen Abstand nach vorn (§ 4) nicht verkürzt, Ce NRpfl 62 70, es sei denn, er würde anderenfalls durch einen zu dicht vor ihm Einscherenden gefährdet, Ce NZV 90 239. Wer überholt wird, darf aus triftigem Grund abbremsen, darf dadurch jedoch den Überholer nicht gefährden, etwa dessen Versuch, das Überholen abzubrechen und sich hinter dem zu Überholenden wieder einzuordnen, aM Fra VR 79 725. Wartepflicht der Langsamfahrer: Rz 63."

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Ueberholen25.php
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