Batteriemiete/kauf

Re: Batteriemiete/kauf

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Nordhesse hat geschrieben:Ich habe keinen Batteriemietvertrag, da der Verkäufer mir den Smart mit Kaufbatterie verkauft hat.
Im Nachhinein hat mich jetzt der Verkäufer angerufen, dass es doch eine Mietbatterie wäre.....
Abwarten.

Schriftlich hast du die Batterie mit gekauft. Mündlich ist "Blabla" . Die Anwaltskosten lass mal erst entstehen wenn sich der Verkäufer bei dir schriftlich meldet. Du kannst dir allerdings im Vorwege schon mal Gedanken über eine Wandlung und die Kosten machen. Ob du damit leben könntest. Bei einem Rechtsstreit würde es ggf. darauf hinaus laufen.


Oder es passiert GAR NICHTS, weil ein schriftlicher Vertrag ist nun mal gültig. 8-)
Oder Ihr einigt Euch gütlich auf einen satten(!) Abschlag beim Kaufpreis.

Ich würde in jedem Fall warten, mit den KM-Kosten bei Wandlung kann man als Käufer an sich immer gut leben ;)
Auf ein Telefonat ( eine Art "mündliche Abrede" ) würde ich NICHT reagieren, außer Hinweis auf Vertrag. Gespräch beendet.

Abwarten, bei schriftlicher Einlassung des Verkäufers RA kontakten. Keine Angst, du bist ziemlich Safe !
Im Grunde hast du das deutlich bessere Blatt in diesem Poker 8-)

PS: Ich hatte deinen letzten Post vom RA übersehen. Dann hast du ja jetzt 2 Meinungen die dich ruhig schlafen lassen.
Smart Cabrio Brabus Exclusiv ED

Und wenn ich über's Wasser laufe, dann sagen meine Kritiker:" Schau dir das an, nicht mal schwimmen kann der."
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Re: Batteriemiete/kauf

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Dachakku hat geschrieben:
Schriftlich hast du die Batterie mit gekauft.
Hm, wenn ich das richtig verstanden habe: schriftlich steht nicht "Batterie gekauft", sondern nur nix von "Leasing der Batterie". Das ist ein Unterschied.
M.E. ist das trotzdem ein Fehler von Mercedes (vor allem wenn das mündlich anders versprochen worden ist.
Ob der Schadensersatz in Höhe des Batterie-Kaufpreises (ca. 4700€) ist, glaube ich nicht.
BMW i3 (94Ah), Smart (451) ED Cabrio mit 22kW-Bordlader
Audi etron reserviert
bald 10kWp PV auf dem Dach und Erd-Sole-WP im Keller

Re: Batteriemiete/kauf

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graefe hat geschrieben: Hm, wenn ich das richtig verstanden habe: schriftlich steht nicht "Batterie gekauft", sondern nur nix von "Leasing der Batterie". Das ist ein Unterschied.
Korrekt. Im Prinzip ist alles gültig was im gegenseitig geschlossenen Vertrag steht - oder eben das was nicht drin steht.
"Inhalt des Vertrages", Nebenabreden, etc. ppp.

Du hast als Laie/Kunde gutgläubig gekauft ( gut dass es ein Smart war und es bei Smart das Batterie-Kaufmodell gibt ! ) und es ist zu erwarten dass der Verkäufer, in diesem Fall wohl Automobilkaufmann, weiß was er tut. Basta. Wenn die Batterie nicht inclu. ist, erwarte ich als Verbraucher einen Hinweis im Vertrag. Abwarten und auflaufen lassen.

Auf KEINEN Fall bei Anrufen irgendwelche mündlichen Aussagen treffen ! NULL Gespräche, NULL Aussagen ggü. dem Verkäufer ! Er darf sich gerne schriftlich äußern.


Gruß, Heiko

PS: Ich habe ja "offiziell" eine Kaufbatterie, ich könnte mal in meinen Vertrag sehen ob sie explizit erwähnt wird. Muss ja eigentlich nicht, für die Betriebsfähigkeit ist sie ja Voraussetzung.

In meinem Fall, logisch, fehlt eine Klausel auf Miete. Ich habe daher nur auf das Fehlen der/einer Batterie-Klausel geachtet.
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Re: Batteriemiete/kauf

Nordhesse
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Im Vorfeld hat mir der Verkäufer per Mail zugesichert,dass es sich um ein Fahrzeug mit Kaufbatterie, ohne weitere Kosten handelt.
Im Kaufvertrag wurde von mir ,bevor ich unterschrieben habe, bei Sonstiges Kaufbatterie vermerkt.
Laut Anwältin kann das Autohaus den Vertrag zwar wegen Irrtums es Verkäufers anfechten ( da geht bis10 Jahre nach Kauf),
dann wäre das Autohaus aber Schadensersatzpflichtig. Zum Schadensersatz würden dann nicht nur alle bisherigen Aufwendungen für den Kauf zählen, sondern auch der Mehrpreis für den Kauf eines entsprechenden Ersatzfahrzeuges. Wäre für das Autohaus teuer als die Batterie bei Daimler abzulösen.
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