Batteriemietvertrag NEU ab 1.9.15 in Ö.

Alles rund um die Batterie und Reichweite des Renault ZOE

Re: Batteriemietvertrag NEU ab 1.9.15 in Ö.

TeeKay
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Wenn sie es allzu bunt treiben würden, bleibt nur eine Massenbewegung zu initiieren. Wenn sich in Frankreich die ersten 10.000 ausgebauten Altbatterien nach Vertragswiderrufen stapeln, lenken sie vermutlich ein.
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Re: Batteriemietvertrag NEU ab 1.9.15 in Ö.

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Schöne Möglichkeit es mal drauf ankommen zu lassen, wenn ZOE nicht das einzige el. Fahrzeug im Haushalt ist. :twisted:

Wer entsprechenden Rechtschutz hat, kannd ann ja mal klären lassen, ob eine Entwertung des Fahrzeugs oder Alternativ Zwangsvertrag rechtens sind.

Da es ja in anderen Staaten Kaufakkus gibt, köntne man ja ein Üebrnahme angebot zum Restwert machen. :geek:
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Re: Batteriemietvertrag NEU ab 1.9.15 in Ö.

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eDEVIL hat geschrieben:Da es ja in anderen Staaten Kaufakkus gibt, köntne man ja ein Üebrnahme angebot zum Restwert machen. :geek:
In welchem anderen Land gibt es die ZOE mit Kaufakku?

Und wenn wir schon dabei sind: Weiß jemand, wie Sonnleitner das hier mit der ZOE mit Kaufakku genau anstellt? Hatte noch keine Gelegenheit, dort nachzufragen, aber nach dem Willen von Renault bzw. der Renault Bank dürfte es das ja überhaupt nicht geben!

Ich bin wegen dieser Vertragsänderungsgeschichte jedenfalls nun endgültig von der der Idee abgekommen, ein EV mit Mietbatterie in Betracht zu ziehen. Da sehe ich einfach nur rot, das macht für mich sogar die Überlegung der besseren Ladeinfrastruktur nachrangig.

Re: Batteriemietvertrag NEU ab 1.9.15 in Ö.

Elektrofan
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Ob Mietakku oder Kaufakku ist sicher immer eine Entscheidung der persönlichen oder betrieblichen Umstände. Besonders mit Mietakku ist die Chance, im Wiederverkauf einen akzeptablen Preis zu erzielen, höher.
Natürlich sind die Kosten des Mietakku (Achtung km-abhängig) + erhöhte Deckung der Versicherung durch Akkurisiko und somit höhere Prämie, zu berechnen.
Der Akkumietvertrag war in Österreich bereits 2013 ein Unding und juristisch wäre er für einen Konsumenten leicht zu bekämpfen gewesen.
In der Praxis muß ich jedoch auf die kompetente und freundliche Unterstützung von Frau Paschinger von der RCI Banque SA hinweisen. Durch diese persönliche Betreuung im Falle meines Mietvertrages waren alle "was wäre wenn und aber" obsolet.
Deshalb sollte sich niemand von einem Akkumietvertrag abschrecken lassen, sondern das Elektroauto entsprechend seiner persönlichen Kriterien, auswählen

Re: Batteriemietvertrag NEU ab 1.9.15 in Ö.

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Das mit dem hoeheren wiederverkaufswert kann ich nich unkommentiert lassen.
Ab einem gewissen alter sind hohe mietkosten eher ein nachteil.
Mit besseren modellen mit mehr reichweite sind aktuelle eautos mit mini-akku eh der kurzstreckenwagen. Da reichen dann auch oft nich sichere 40km im winter.
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Re: Batteriemietvertrag NEU ab 1.9.15 in Ö.

Elektrofan
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eDevil hat einen interessanten Aspekt aufgeworfen. Es betrifft Autos, welche "in die Jahre" gekommen sind. Die österreichische Finanz sieht die Lebensdauer eines PKW mit 8 Jahren. Tatsächlich werden die Autos jedoch durchschnittlich 13 Jahre und länger gefahren. Es gibt also genug PKW, welche durchaus ein beachtliches Alter haben und vielleicht wirklich nur mehr für Kurzstrecken (zum Bahnhof, Einkauf etc) verwendet werden.

Diese PKW sind praktisch ausschließlich Verbrenner. Die Ersatzteilversorgung insbesonders die günstigen Nachbauteile sind erhältlich und geschickte Bastler können viel selber machen. Dieser Umstand und die ausgereifte Technik ermöglichen auch einen kostengünstigen Betrieb im hohen Autoalter.

Bei E-Autos gibt es da noch keine weitreichenden Langzeiterfahrungen. Ich weiß lediglich, dass ZOE-Motoren reihenweise sterben und das nach wenigen 1000 km. Ebenso sterben (nur) einzelne Akku-Zellen, aber die Fachwerkstätte darf die Antriebsbatterie nicht überholen, sondern sie wird teuer als Gefahrengut nach Frankreich (im Falle des ZOE) transportiert.

Deshalb sehe ich aus heutiger Sicht die wirtschaftliche Lebensdauer zb. eines ZOE bei 8 Jahren und danach als wirtschaftlichen Totalschaden. Innerhalb dieser Zeitspanne und bei zb. 3-4 Besitzern kann ein Batteriemietvertrag durchaus Sinn machen.

Trotzdem gebe ich allen Forumsteilnehmern Recht, welche eine Kaufoption neben der Mietoption fordern. Es sollte jedem Käufer überlassen bleiben, die für ihn geeignetere Variante zu wählen.

Re: Batteriemietvertrag NEU ab 1.9.15 in Ö.

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Ich habe mir den Mietvertrag nicht angesehen. Ist die Akkumiete wertgesichert mit Indexanpassung? Falls nicht, wäre das der nächste logische Schritt für eine Bank, gerade jetzt wo es in Ö Gang und gebe war, auch die Mobilfunkverträge damit auszustatten. Mit einer Wertsicherung würde die Akkumiete im Laufe der Zeit steigen, und das bei sinkendem Akkuwert und Akkuleistung. Mal ehrlich, wenn "Miete" drauf steht, ist nichts Gutes drin!

Re: Batteriemietvertrag NEU ab 1.9.15 in Ö.

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Elektrofan hat geschrieben:In der Praxis muß ich jedoch auf die kompetente und freundliche Unterstützung von Frau Paschinger von der RCI Banque SA hinweisen. Durch diese persönliche Betreuung im Falle meines Mietvertrages waren alle "was wäre wenn und aber" obsolet.
Tja, bekanntlich wechseln Mitarbeiter einer Bank die Position, werden befördert oder versetzt, und der Nachfolger, der dann für einen zuständig ist, kümmert sich um einen Dreck um das was zuvor war. Ist uns bei einer "normalen" Bank passiert, und schon wurde zu einer anderen Bank gewechselt. Wir haben in unserem Leben ganz einfach keine guten Erfahrungen mit Banken gehabt, deswegen der Unmut und die Skepsis.

Re: Batteriemietvertrag NEU ab 1.9.15 in Ö.

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Nach 8 Jahren wirtschaftl. Totalschaden waere ziemlich traurig.
Faehge werkstaetten fuer die Akkus kommen mitvde Bedarf.
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Re: Batteriemietvertrag NEU ab 1.9.15 in Ö.

Elektrofan
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Ein ZOE mit Kaufpreis 20.000 Euro (ohne Batterie) ist nach 8 Jahren maximal 5.000 Euro wert, wahrscheinlich weniger. Ein defekter Motor wäre also ein wirtschaftlicher Totalschaden und defekte ZOE-Motoren gibt es ja genug.
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