Änderung der allgemeinen Vertragsbestimmungen (Ö)

Alles rund um die Batterie und Reichweite des Renault ZOE

Änderung der allgemeinen Vertragsbestimmungen (Ö)

Itzi
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Habe heute ein Schreiben von der RCI Banque SA Österreich erhalten. Sie ändern die Vertragsbestimmungen. Wenn man Einspruch erhebt bedeutet das die Kündigung.

Habe absolut keine Lust die 4 Seiten Juristengewäsch peinlichst genau auf neue Benachteiligungen zu prüfen... *grr*
Ich hatte gehofft ich hab ein paar Jahre Ruhe.

Wer von euch hat das schon bekommen? Gibt's schon Erkenntnisse?
Was ich jetzt auf die Schnelle gelernt habe: Wurscht was in dem Vertrag steht, Renault kann ihn eh jederzeit nach Belieben anpassen.
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Re: Änderung der allgemeinen Vertragsbestimmungen (Ö)

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Das ist leider überall so. Wie oft hab ich das schon von Banken oder Kreditkartenfirmen bekommen. "Sie können den Vertrag fristlos kündigen, wenn Sie nicht einverstanden sind".

Beim Bankkonto ja noch eine Überlegung wert. Aber beim Akku vom Auto etwas blöd... So ist das mit den Verträgen.
Eine ordentliche Firma hebt aber die Änderungen wenigstens so hervor, damit sie jeder sofort erkennt und eventuell auch versteht.
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Re: Änderung der allgemeinen Vertragsbestimmungen (Ö)

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Itzi hat geschrieben:Habe absolut keine Lust die 4 Seiten Juristengewäsch peinlichst genau auf neue Benachteiligungen zu prüfen... *grr*
Ich hatte gehofft ich hab ein paar Jahre Ruhe.
Das Schreiben habe ich auch heute erhalten. Sehe das genauso wie du.

Es geht ja grundsätzlich nur um die Änderung des Wenigfahrer-Tarifs, oder? Statt 1.250km im Quartal dürfen jetzt 5.000km im Jahr gefahren werden. Also eine Verbesserung für Wenigfahrer.

Re: Änderung der allgemeinen Vertragsbestimmungen (Ö)

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Ja ich hab den Brief heute auch bekommen. Da ich morgen auf einer Hochzeit in Vorarlberg eingeladen bin, hab ich den laufenden Vertrag mit dem "Entwurf" noch nicht verglichen, versuche aber in meinem Bekanntenkreis die juristisch versierten abzufragen ob die Vertragsänderung in diesem konkreten Fall von Renault so durchgeführt werden könnte. Mir geht es in erster Linie um die Zusatzverträge die ich abgeschlossen habe (Garantieerweiterung 5Jahre/100.000 Km bzw. Service+ Vertrag) wenn dort auch einfach so abgeändert wird :-O

Re: Änderung der allgemeinen Vertragsbestimmungen (Ö)

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wart ihr schon beim VKI damit? Ich würde wetten, die finden da viele einseitge Klauseln.

Re: Änderung der allgemeinen Vertragsbestimmungen (Ö)

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Oh wow, that's bad! Die Idee, dass die RCI Bank die Vertragsbedingungen während der Laufzeit einfach so ändern könnte, ist bei meiner Überlegung Akkukauf vs. -miete gar nicht mit eingeflossen.

Wenn mir ein Mobilfunkbetreiber oder eine Bank mit so einem Blödsinn kommt, war's das! Gerade erst wieder bei "3" mit der bekannten wurstigen Formulierung:
Wir informieren Sie über eine nicht ausschließlich begünstigende Änderung der Vertragsbedingungen ..... Auf Grund der geplanten Änderungen haben Sie das Recht, das oben genannte Vertragsverhältnis jeweils bis zum In-Kraft-Treten der Änderung am XX.XX.XXXX kostenlos zu kündigen.
Auch wenn die aktuellen Änderungen bei der Renault Bank nur begünstigend sein sollten, zeigt das doch, wie sehr man denen ausgeliefert ist. Die können praktisch machen, was sie wollen, da man nirgendwo anders hin wechseln kann.

Das zieht bei meiner Überlegung nun endgültig den Schlussstrich, es kommt einfach nur der Akkukauf in Frage!

Re: Änderung der allgemeinen Vertragsbestimmungen (Ö)

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Hi,

neben der Änderung der Wenigfahrer gibts auch eine böse Änderung bei Kündigung durch den ZOE Besitzer. Da wird nun der Kilometerstand aufgerundet auch wenn man nur wenig über dem Vereinbarten liegt, der nächst Höherer Tarif genommen und dann brutal rückverrechnet. Ein Beispiel ist da drinnen, das lässt einem die Haare zu Berge stehen, wie wwar das, da sind es 800km zu viel und 400€ Nachzahlung? Wahnsinn. Das wären ja 50ct/km Mehrleistung!!
Es gibt aber die alte Klausel auch noch, eine Seite später: also dort steht (den Punkt habe ich jetzt nicht, weil ich den Vertrag gerade nicht bei der Hand habe) 5ct/km Mehrleistung, das finde ich OK, und werde daher nicht freiwillig umsteigen. Wenn der Vertrag nach 3 Jahren ausläuft zahle ich, steht dort, 5ct/km Mehrleistung und gut ists.
Wenn dem nicht so wäre würde ich kündigen, die 5ct laut altem Vertrag zahlen und einen neuen höheren starten. Wenn Ihr aber das auf der 3. Seite auch so lest, das bei Beendigen des Vertrages nach der vereinbarten Laufzeit nur 5ct zu zahlen sind mach ich mal gar nix und werde dann pro 1000km zu viel die 50€ zahlen, besser als um zu steigen. (bin jetzt nach 26 Monaten auf 35.000km statt 27.000km, ich dürfte also in den nächsten 10 Monaten nur mehr 500km fahren.)
Nach neuer Regelung wäre es bei den geschätzten 45.000km nach 36Monaten dann 720€ und nach alter 5ct Regelung "nur" 475€ also wäre der neue Vertrag für mich um wenn dieser immer mit dem Rechenbeispiel auf Seite 1 berechnet wird um 245€ teurer, vorrausgesetzt ich bleibe unter den 45.000km und werde nicht wegen weniger Kilometer "aufgerundet"
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Re: Änderung der allgemeinen Vertragsbestimmungen (Ö)

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ab zum VKI mit dem Vertrag!
Das sind Klauseln, die einen Vertragspartner stark benachteiligen. Endkundenverträge sind ans Konsumentenschutzgesetz gebunden. Ich schätze mal, da liegt einiges im Argen!

Der VKI hilft sofort, keine Zeit verlieren!

Alles Gute!

Re: Änderung der allgemeinen Vertragsbestimmungen (Ö)

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  • AbRiNgOi
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mal langsam, hier hat sich mal JoDa die Mühe gemacht die Änderungen zu markieren:

http://www.goingelectric.de/forum/renau ... ml#p243323

also halb so wild, vielleicht haben wir uns alle jetzt den Vertrag erst so richtig durchgelesen, und viel für uns neues entdeckt. Aber unterschrieben haben wir das alles mehr oder weniger schon am Anfang. Und jetzt wo ich es noch einmal lese sehe ich, dass der Ablauf nach Zeit wirklich nur die 5ct/km Mehrleistung beinhaltet. Kündigung ist allerdings teurer.

Auch hab ich gerade gesehen, dass ich bei 45.000 km "nur" 86€ im Monat zahlen müsste, also weniger als für den 24Monats Vertrag mit dem ich das Verwechselt habe (wegen dem blöden Beispiel auf Seite 2) und daher ist es egal ob 45.000km Vertrag oder 5ct Nachzahlung, kommt aufs gleiche. Auch steht drinnen, dass alle die zu wenig fahre die 5ct zurück kriegen. Ist doch eh alles ok, oder? (nur Kündigen sollte man nicht, dann wird es teuer.)
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Re: Änderung der allgemeinen Vertragsbestimmungen (Ö)

Toumal
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Ich bin nicht beunruhigt. Meine Laufleistung ist 20.000km pro Jahr und wenn ich dann doch drueber bin, dann bin ich drueber. Da ich nicht vor habe vor Ende der Vertragslaufzeit auszusteigen, raubt mir das nicht den Schlaf.
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