Änderung der allgemeinen Vertragsbestimmungen (Ö)

Alles rund um die Batterie und Reichweite des Renault ZOE

Re: Änderung der allgemeinen Vertragsbestimmungen (Ö)

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  • Pontijack 60
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AbRiNgOi hat geschrieben:Hi,

neben der Änderung der Wenigfahrer gibts auch eine böse Änderung bei Kündigung durch den ZOE Besitzer. Da wird nun der Kilometerstand aufgerundet auch wenn man nur wenig über dem Vereinbarten liegt, der nächst Höherer Tarif genommen und dann brutal rückverrechnet. Ein Beispiel ist da drinnen, das lässt einem die Haare zu Berge stehen, wie wwar das, da sind es 800km zu viel und 400€ Nachzahlung? Wahnsinn. Das wären ja 50ct/km Mehrleistung!!
Es gibt aber die alte Klausel auch noch, eine Seite später: also dort steht (den Punkt habe ich jetzt nicht, weil ich den Vertrag gerade nicht bei der Hand habe) 5ct/km Mehrleistung, das finde ich OK, und werde daher nicht freiwillig umsteigen. Wenn der Vertrag nach 3 Jahren ausläuft zahle ich, steht dort, 5ct/km Mehrleistung und gut ists.
Wenn dem nicht so wäre würde ich kündigen, die 5ct laut altem Vertrag zahlen und einen neuen höheren starten. Wenn Ihr aber das auf der 3. Seite auch so lest, das bei Beendigen des Vertrages nach der vereinbarten Laufzeit nur 5ct zu zahlen sind mach ich mal gar nix und werde dann pro 1000km zu viel die 50€ zahlen, besser als um zu steigen. (bin jetzt nach 26 Monaten auf 35.000km statt 27.000km, ich dürfte also in den nächsten 10 Monaten nur mehr 500km fahren.)
Nach neuer Regelung wäre es bei den geschätzten 45.000km nach 36Monaten dann 720€ und nach alter 5ct Regelung "nur" 475€ also wäre der neue Vertrag für mich um wenn dieser immer mit dem Rechenbeispiel auf Seite 1 berechnet wird um 245€ teurer, vorrausgesetzt ich bleibe unter den 45.000km und werde nicht wegen weniger Kilometer "aufgerundet"
Aber Achtung!
Auf Seite 1 Punkt 2. Mietentgelt
steht unverändert im neuen wie alten Vertrag: "Sollte sich während der Laufzeit des Mietvertrages herausstellen, dass die voraussichtliche Laufleistung.............um mehr als 20% abweicht.....KANN (nicht mehr die letzten drei Monate) die Miethöhe schriftlich einvernehmlich angepasst werden"
Ich persönlich würde in Deinem Fall anpassen auch wenn es KANN heißt. (nur meine Meinung)
Ich selber liege mit ca. 15 % Überschreitung noch gut im Rahmen. Das kann ja auch mal plötzlich weniger werden bei Krankheit oder sonstigem.
Ansonsten teile ich Deine Meinung, zumindest für die Flunzen ist alles gleich geblieben, auch die 5 ct/km Nach bzw. Rück-Zahlung

Jack
Ein gewissenhafter Straßenkehrer kann dem Menschen mehr nützen als ein schlechter Arzt.
Fluence seit 10.07.2014 und sehr zufrieden :) Betriebskosten per Km ca. 19 ct. :lol:
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Re: Änderung der allgemeinen Vertragsbestimmungen (Ö)

rollo.martins
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Hallo zusammen, ich würde das nicht so eng sehen. Denke nicht, dass man nach einem Fahrzeugkauf mit Miete den Vertrag noch einseitig ändern kann. Selbst wenn es vorbehalten ist. Die müssten die Gründe angeben, die zu einer Änderung führen können. Und die Gründe müssen triftig sein. Da würde ich mich jetzt auf einen Prozess einlassen.

Re: Änderung der allgemeinen Vertragsbestimmungen (Ö)

Fiorina
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Hallo!
Gekündigt habe ich natürlich nicht nach der Änderung.. nun muss ich meine monatliche Miete anpassen lassen, bin statt 15.000km 25.000 pro Jahr gefahren, deutlichst drüber ;)
Bin gespannt was ich dann für einen Betrag geliefert bekomme, im Sommer wären es noch 1500 Euro Nachzahlung gewesen.

ich bin gespannt ;)

Re: Änderung der allgemeinen Vertragsbestimmungen (Ö)

Fotowolf
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In Österreich ist es für Privatpersonen ohnehin günstiger, einen höheren Vertrag abzuschließen (>= 20.000 km), auch wenn man weniger fährt. In Österreich bekommt man ja am Vertragsende für jeden nicht gefahrenen Kilometer (Minder-km) volle 5 ct retour. Wenn's einem nicht stört, laufend ein wenig mehr an die Renaultbank zu überweisen, bekommt man am Ende des Vertrags mehr zurück.
Beispiel: 20000 km Vertrag, nur 15000 pro Jahr fahren: Gegenüber einem 15000er Vertrag erspart man sich 174 Euro am Vertragsende (3 Jahre).
Ist eine Kuriosität des österreichsichen Mietvertrags. Hat mir Renault vor einem halben Jahr nochmal bestätigt. Ganz aktuelle Mietverträge kenne ich aber keine. Empfehle daher vorher zu prüfen, ob die Minder-km immer noch mit mit dem gleichen Tarif wie die Mehr-km berechnet werden (5 ct incl. Mwst).
Details stehen hier im zweiten Absatz:
http://www.goingelectric.de/forum/renau ... 4t#p228888
Aber nicht vergessen, unter 12.500 km pro Jahr wird so oder so nichts rückvergütet. Für 12.500 km zahlt man auf jeden Fall. Aber wer man schon so wenig mit ZOE fahren :-)
Megane EV60 Techno Dezir-Rot, März 2024 (1.000 km) | ZOE ZE40 Q90 Intens Atacama-Rot, 2017 (122.000 km) | ZOE Intens Q210 2015-2016 (33.500 km)
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