Rechtliche Grundlage Falschparker

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Rechtliche Grundlage Falschparker

Solaris_75
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Hallo zusammen,

ich wollte mal fragen welche rechtliche Grundlage man gegen Verbrenner hat welche sich auf einen Ladestellplatz für Elektrofahrzeuge stellen und parken.

Werden solche Fahrzeuge genauso behandelt wie Fahrzeuge die sich ohne Genehmigung auf einen Behindertenparkplatz stellen?
Kann ich bei der Polizei anrufen und ein Abschleppen verlangen (würde ich natürlich vermeiden wollen, aber wenns stromtechnisch nicht anders geht) - hat es überhaupt Konsequenzen für diese Falschparker?

Finde es nämlich manchmal ziemlich gemein, arrogant und frustrierend wenn man mit der letzten Ampere-Stunde an eine Ladesäule kommt und nicht laden kann weil ein Stinker, nur weil vielleicht kein normaler Parkplatz mehr frei ist, meint er müsse sich auf einen Ladeplatz stellen.

Ehrlich gesagt würde ich lieber auf so sinnlose "Vergünstigungen", wie z.B. Nutzung der Busspur, verzichten, wo wir Elektrofahrer uns sicher keine Freunde schaffen, wenn dafür härter mit den Falschparkern umgegangen würde.

Gruss Solaris_75
roter Zoe Intens Z.E. R90 seit 03/2017
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Re: Rechtliche Grundlage Falschparker

geko
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Die Antwort bzw. rechtliche Situation ist leider kompliziert. Es kommt nämlich auf die Beschilderung und die Eigentumsverhältnisse an.

Szenario A: Privatgelände, STVO gilt nicht
- Eigentümer kann frei entscheiden, wie er E-Parkplätze beschildert
- Eigentümer entscheidet wie er Falschparker sanktioniert (z.B. Vertragsstrafe, Abschleppen, ..)
- Polizei ist nicht zuständig, Eigentümer handelt selbst

Szenario B: Privatgelände, STVO durch Beschilderung geltend gemacht
- es gelten die Vorschriften der STVO (inkl. Erfordernis der korrekten Beschilderung)
- Eigentümer kann darüber hinaus Vertragsstrafen verhängen, wenn diese korrekt bekannt gemacht wurden
- Polizei ist nicht zuständig

Szenario C: Öffentliches Gelände, aber von STVO abweichende Beschilderung:
- keinerlei Konsequenzen für Verbenner

Szenario D: Öffentliches Gelände, korrekte Beschilderung
- Polizei/Ordnungsamt zuständig
- Abschleppen, Versetzen, Bußgelder

Korrekte Beschilderung nach STVO: Zeichen 314 mit Zusatzschild. Zusatzschild kann z.B. 1026-60 "Elektrofahrzeuge während des Ladevorganges" sein (dann darf ohne Ladevorgang NICHT geparkt werden) oder "nur Elektrofahrzeuge" (dann darf auch ohne Laden geparkt werden, jedoch kein Verbrenner). Ich meine, dass auch Zeichen 283 mit Zusatzschild zulässig ist.
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Re: Rechtliche Grundlage Falschparker

Solaris_75
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...super geko, danke dir für die schnelle und prima Aufstellung.

Als öffentlich wird dann also beispielsweise eine Marktstrasse mit Parkplätzen oder die Parkplätze an einem Landratsamt bezeichnet, oder?
Zählt dann ein Aldi- MC Donalds- Autohausparkplatz, Rasthausparkplatz zum Privatparkplatz, auch wenn jeder drauffahren kann/darf?

Danke dir

Solaris_75
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Re: Rechtliche Grundlage Falschparker

panoptikum
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Zu den Szenarien A und B:
Was meinst Du mit Vertragsstrafen? Das einzige, das mir bekannt ist wäre eine Besitzstörungsklage.
Abschleppen würde nur auf eigene Kosten gehen mit anschließender zivilrechtlicher Klage der Erstattung derselben.
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Re: Rechtliche Grundlage Falschparker

panoptikum
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Solaris_75 hat geschrieben:Zählt dann ein Aldi- MC Donalds- Autohausparkplatz, Rasthausparkplatz zum Privatparkplatz, auch wenn jeder drauffahren kann/darf?
Ja. Das ist meist Privatgrund mit Öffentlichkeitsrecht (hauptsächlich bei Einkaufszentren). Somit gilt auch automatisch die StVO.
Zuletzt geändert von panoptikum am Do 24. Mär 2016, 16:22, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Rechtliche Grundlage Falschparker

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Zu dem Zweck hab ich ein 8m Ladekabel, denn wird der Verbrenner zugeparkt und trotzdem geladen :twisted:
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Re: Rechtliche Grundlage Falschparker

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Darf der Stinker mich abschleppen lassen, wenn ich mich mit meinem langen Kabel zum Laden vor ihn stelle?
Not-wendig: www.bzfe.de/inhalt/planetary-health-diet-33656.html

Freitag treffen wir uns: https://fridaysforfuture.de/allefuersklima/

Herzliche Grüße
Alex

Rest-CO2 kompensieren: atmosfair.de Goldstandard

Re: Rechtliche Grundlage Falschparker

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Ich fürchte ja!

Re: Rechtliche Grundlage Falschparker

Heidefahrer
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Alex1 hat geschrieben:Darf der Stinker mich abschleppen lassen, wenn ich mich mit meinem langen Kabel zum Laden vor ihn stelle?
Ja, darf er. Jemanden anderes zuzuparken fällt unter "Nötigung", und dabei ist es völlig egal, ob der andere richtig oder falsch parkt, und es ist auch völlig egal, wo er parkt. Selbst wenn jemand auf deiner Garagenauffahrt parkt und somit die Auffahrt und die Garage blockiert, darfst du ihn nicht zuparken.

Re: Rechtliche Grundlage Falschparker

geko
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panoptikum hat geschrieben:Zu den Szenarien A und B:
Was meinst Du mit Vertragsstrafen? Das einzige, das mir bekannt ist wäre eine Besitzstörungsklage.
Abschleppen würde nur auf eigene Kosten gehen mit anschließender zivilrechtlicher Klage der Erstattung derselben.
Ein Schild "Hier abgestellte Verbrenner werden abgeschleppt. Abschleppkosten sowie 100 Euro Aufwandspauschale werden in Rechnung gestellt" ist zB ausreichend. Die Vertragsstrafe wird fällig. Ggf. via Klageweg.
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