Urteil E-Auto: Kein Anspruch auf Ladestation in Tiefgarage

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  • midimal
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Deutschland - traurig, sehr traurig was hier abgeht!
Zum Glück hat bei mir die Eigentümer-Versammlung der Verlegung des Kabels(ca. 30 Meter) vom Stromzähler in die TG (incl Kernbohrung durch die dicke TG -Betonplatte) sowie dem Anbringen einer Wallbox in der TG zugestimmt :geek: . Bisher (es sind 3Jahre seit der Wallbox-Installation vergangen) gibt es keine 2te Wallbox in der TG.


Karten für Wohnungseigentümer
Laut Landgericht München haben Wohnungseigentümer nämlich keinen Anspruch auf Zustimmung für eine Ladestation in der Tiefgarage. Somit dürfen die Eigentümer einen solchen Antrag durchaus ablehnen. Die Installation einer Ladestation entspricht den Richtern zufolge einer baulichen Veränderung, welche die übrigen Eigentümer nach § 14 WEG beeinträchtigen könnte.

Für eine Ladestation müssten in der Tiefgarage natürlich neue Kabel verlegt werden und zwar durch das Gemeinschaftseigentum. Somit würde die neue Stromleitung ebenfalls Gemeinschaftseigentum werden. Problematisch wird das in der Hinsicht, das somit für alle Eigentümer die Instandhaltungsverpflichtung samt aller damit verbundenen Risiken gilt. Egal, ob der Kläger nun die Kostenübernahme zusichert oder nicht.

Außerdem könnte eine erste Ladestation quasi den Startschuss geben. Möglicherweise verlangen auch andere Eigentümer an ihrem Tiefgaragen-Stellplatz eine Ladestation. Das würde weitere Kabel und wieder bauliche Maßnahmen bedeuten. Darauf müssen sich die übrigen Eigentümer nicht einlassen.

Ladestation in Tiefgarage: Kein Anspruch auf Zustimmung
Somit haben Eigentümer für solche baulichen Veränderungen keinen Anspruch auf Zustimmung. Ebenfalls keine Argumente für die Zustimmung wären die umweltfreundliche Technologie - Stichwort Elektroantrieb - im Verhältnis zur eventuellen Beeinträchtigung der übrigen Eigentümer oder § 21 Abs. 5 Nr. 6 WEG.

Letztgenannter Paragraph umfasst eine Duldungspflicht der Miteigentümer für Fernsprechanlagen oder Anlagen zur Energieversorgung. Damit will der Gesetzgeber einen gewissen Mindeststandard von Wohnungen auf dem aktuellen Stand der Technik garantieren. Eine Ladestation für Elektroautos oder Pkws mit Plug-in-Hybrid in einer Tiefgarage gehört jedoch nicht dazu.

LG München I, Urteil vom 21.1.2016, Az.: 36 S 2041/15 WEG

http://www.green-motors.de/news/1607053 ... tiefgarage
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Re: Urteil E-Auto: Kein Anspruch auf Ladestation in Tiefgara

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Deshalb bin ich inzwischen Eigentümer meiner eigenen Wohnanlage. Die Eigentümerversammlung findet bei Bedarf in unserer Kellerbar statt und dauert nur ein paar Minuten und hat bisher immer zu einstimmigen Ergebnissen geführt. :lol:

In unserer ehemaligen Wohnanlage wurde sich am Ende über Handwerkerrechnungen von wenigen Euro gestritten. Von diversen anderen absurden Entscheidungen mal abgesehen, zu denen sich die Eigentümerversammlungen teils hochgeschaukelt hatten.

Re: Urteil E-Auto: Kein Anspruch auf Ladestation in Tiefgara

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Bislang muss man bei der Eigentümergemeinschaft oder als Mieter Glück haben (neben der erforderlichen Kostenübernahme).
Zum Gesetzesentwurf, der am Freitag im Bundesrat ... behandelt wird
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Urteil E-Auto: Kein Anspruch auf Ladestation in Tiefgara

DiLeGreen
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Shit! Na dann hoffe ich mal auf den Gesetzesentwurf. Wird Zeit dass es eine fixe Regelung gibt.
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Re: Urteil E-Auto: Kein Anspruch auf Ladestation in Tiefgara

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Nur eine Frage der Zeit, dann heißt es: "Wie, bei Ihnen in der TG gibt es keine Ladeplätze. Ging aus Ihrer Anzeige gar nicht hervor. Schade. Na dann..."

Gut, wird nochwas dauern. Und natürlich schlecht, wenn man dort wo man wohnhaft ist nicht mal eben eine Alternative (Alternativladeplatz, Alternativwohung, etc) hat.
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Re: Urteil E-Auto: Kein Anspruch auf Ladestation in Tiefgara

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eve hat geschrieben:Nur eine Frage der Zeit, dann heißt es: "Wie, bei Ihnen in der TG gibt es keine Ladeplätze. Ging aus Ihrer Anzeige gar nicht hervor. Schade. Na dann..."

Gut, wird nochwas dauern. Und natürlich schlecht, wenn man dort wo man wohnhaft ist nicht mal eben eine Alternative (Alternativladeplatz, Alternativwohung, etc) hat.
In Holland sind bei Neubauten Lademöglichkeiten per Gesetz PFLICHT!
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Re: Urteil E-Auto: Kein Anspruch auf Ladestation in Tiefgara

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Ja, traurig. Ich habe schon vor zwei Jahren hier geschrieben, die Politik soll sich primär nicht um Prämien oder Infrastruktur kümmern, sondern um ihren eigentlichen Job - die Anpassung von Gesetzen. Unter anderem Laden in der Firma, Anspruch auf Ladestationen in Miet und Gemeinschaftsanlagen, Abrechnungen von Strom an Fremdmieter... etc. Einen Gesetzentwurf gibt es jetzt schon länger, aber passiert ist immer noch nix...

(Ich habe einen Tiefgaragenstellplatz im Nachbarwohnblock. Nachdem ich dort natürlich keinen Zähler, oder Stromanbietervertrag habe, wäre es derzeit arg schwierig mir dort eine Lademöglichkeit zu schaffen, obwohl ein dickes Stromkabel direkt an meinem Stellplatz entlang geht - mal abgesehen davon, dass natürlich kein Interesse seitens der Vermietungsgesellschaft besteht. Es wären viele Modelle denkbar, wie man das lösen könnte)
05/2021 VW ID.3 Pro Business: Hauptfahrzeug
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Re: Urteil E-Auto: Kein Anspruch auf Ladestation in Tiefgara

p.hase
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na dann wollen wir doch hoffen, daß niemand der wohnungseigentümergemeinschaftssenioren sein PEDELEC in der tiefgarage aufladen möchte!

Re: Urteil E-Auto: Kein Anspruch auf Ladestation in Tiefgara

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Bei Pedelecs kann man den Akku meistens entnehmen. Da er auch nur den Bruchteil von einem PKW-Akku wiegt kann man ihn problemlos transportieren und in der Wohnung laden.

Re: Urteil E-Auto: Kein Anspruch auf Ladestation in Tiefgara

DaftWully
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In unserer Wohnanlage hatten schon vor über dreißig Jahren Eigentümer Steckdosen und Lichtleitungen an ihre Tiefgaragenplätze verlegen lassen. Der Bauträger hat seinerzeit Leerrohre gelegt, damit weitere Leitungen verlegt werden können.

Da hatte wohl jemand prophetischen Gaben...

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