Stadtwerke Aalen verbieten Betrieb einer Ladestation-Ideen?

Re: Stadtwerke Aalen verbieten Betrieb einer Ladestation-Ide

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Tho hat geschrieben:Ich habe z.B. bewusst gefragt auf welche Phase ich meine PV klemmen soll. Anwort: Egal, vollkommen egal... :lol:
Sagt doch alles über die Planung von Verteilnetze.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Stadtwerke Aalen verbieten Betrieb einer Ladestation-Ide

flow2702
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Grejazi hat geschrieben: 10.2.7 Geräte mit Anschnittsteuerung, Gleichrichtung oder Schwingungspaketsteuerung
(1) Auch bei getrennter Anordnung von Steuerungseinrichtung und Verbrauchsgerät ist die
Steuerungseinrichtung als Bestandteil des gesteuerten elektrischen Verbrauchsgerätes zu
betrachten.

Gerne helfe ich bei Definitionsfragen weiter:
Steuerungseinrichtung:
Im Fall einer Wallbox stellt der Charge Controller oder auf Deutsch Ladesteuerung die Steuerungeinrichtung des im Fahrzeug befindlichen AC-Chargers auf Deutsch Wechselstrom Ladegerät dar. Mit dieser Steuerungseinrichtung wird dem geregelten AC-Charger die maximal mögliche Ladestromhöhe mitgeteilt. Zudem übernimmt die Ladesteuerung weitere Funktionen im Rahmen der Steuerung und Netzsicherheit.
Bei ordnungsgemäßer Auslieferung und Montage einer Wallbox ist z.B. durch ein aufgeklebtes Siegel (Beispiel für Phoenix Contact Charge Controller) der maximal zulässige eingestellte Strom - welcher auch für die Anmeldung des Gerätes relevant ist und im öffentlichen Bereich auch an die Bundesnetzagentur zu melden ist (ab 22 kW) - gegen unberechtigte Veränderung zu sichern und durch entsprechende Protokolle zu belegen.

Somit ist die Wallbox im Sinne der TAB 2007 eindeutig als "Verbraucher" definiert, was auch aus dem Schreiben der Stadtwerke Aalen vollkommen zu recht zu entnehmen ist.

Gerne darf natürlich von jedem der Rechtsweg gewählt werden, der ihm am geeignetsten erscheint - jedoch wird dieser zu keiner Änderung der Sachlage oder gar der gültigen Regelwerke führen.

Also "philosophiert" ruhig weiter.... die Erde wird weiter eine Kugel bleiben und wir bewohnen nicht ihre Oberfläche, sondern leben in der Kugel, was man eindeutig daran erkennen kann, dass die Sohlen unserer Schuhe an der Spitze und der Ferse mehr verschleißen als in der Mitte.....
Und, wie wird dann die CEE32 mit gelegentlich angeschlossener Mobilbox interpretiert?
Wie ist vorzugehen, wenn bei der Phoenix die maximale Stromstärke nicht fest eingestellt wird, sondern extern vorgegeben wird, etwa um ein Lastmanagement zu realisieren oder die Ladeleistung an die PV-Anlage anzupassen? Wird dann das LAN-Kabel verplombt und die restliche Steuerung auditiert oder wie?
Dann erklär mir bitte, welche Steuerungsfunktion "im Rahmen der Steuerung und Netzsicherheit" die Phoenix denn so wahrnimmt?
Fragen über Fragen...
Nochmal, mag sein, dass ihr als Netzbetreiber euch das schön zusammeninterpretiert, Recht habt ihr damit nicht. Und logisch ist es erst recht nicht.

Re: Stadtwerke Aalen verbieten Betrieb einer Ladestation-Ide

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Und warum ist ein Elektroauto nicht haushaltsüblich, ein Boiler aber schon? :lol:
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Re: Stadtwerke Aalen verbieten Betrieb einer Ladestation-Ide

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Primitives Fazit: 22-kW-CEE-rot und gut is. Da plappert niemand und nichts rein. :mrgreen: :D Mehr braucht eh nur 1 von 100 wirklich. Und die mobile Box kann man ja extra abschließen oder andübeln :D

Das ist ja wie bei der "eFachkraft für bestimmte Tätigkeiten": Mit Stecker braucht man die nicht, ohne Stecker schon :lol:
Not-wendig: www.bzfe.de/inhalt/planetary-health-diet-33656.html

Freitag treffen wir uns: https://fridaysforfuture.de/allefuersklima/

Herzliche Grüße
Alex

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Re: Stadtwerke Aalen verbieten Betrieb einer Ladestation-Ide

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flow2702 hat geschrieben:Nochmal, mag sein, dass ihr als Netzbetreiber euch das schön zusammeninterpretiert, Recht habt ihr damit nicht. Und logisch ist es erst recht nicht.
+1 :thumb:
Tho hat geschrieben:Und warum ist ein Elektroauto nicht haushaltsüblich, ein Boiler aber schon?
Eher umgekehrt ist es inzwischen. Die leben noch im finsteren vorigen Jahrhundert.
Alex1 hat geschrieben:22-kW-CEE-rot und gut is.
Vielleicht für die ganz verbohrten Netzbetreiber eine gute Lösung. Aber ich würde die Wallbox direkt anschließen und denen demonstrieren, dass die auch für die Tischkreissäge mit Drehstrommotor geeignet ist und dann ein Foto von den blöden Gesichtern machen.

PS: In dem Energiewirtschaftsgesetz steht nur drin, dass die VNB die Messeinrichtung prüfen können. Von dem Rest steht nix drin.
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enabler hat geschrieben:... Die Gleichzeitigkeit von 10min Kreissäge auf 11kW ist mehr oder weniger 0 (ausser an Samstag Nachmittagen). Die Gleichzeitigkeit von zwei 11kW Ladern über zwei Stunden in der gleichen NE7 am Abend um 18:00 ist deutlich höher, und länger.
Tatsächlich? Woran machst Du das fest? Bauchgefühl?

Ich würde das mit ein paar einfach nachzuvollziehenden Argumenten entkräften wollen:
- 22kWh laden (also Deine 2h mit 11kW oder 1h mit 22kW) gibt Strom für >100km - allerdings liegt die durchschnittliche tägliche Fahrleistung <50km ... da passt also was nicht bei Deiner Annahme. Denn bei hohen Ladeleistungen werden die regelmäßigen Ladezeiten kurz und damit sinkt die "Gleichzeitigkeit".

- Warum sollte ich 18:00Uhr mein Auto laden (es sei denn, ich muss noch mal weg)?!? Die meisten Autos haben Ladetimer und die Besitzer schätzen es, wenn in der Nacht (Niedriglast) angefangen wird zu laden und das Auto und der Akku sind bei Abfahrt am Morgen temperiert ...

- Warum sollte ich (auch mit 11/22kW-Lader) diesen generell mit Höchstlast laufen lassen? Der Traktionsbatterie tut langsames Laden gut, nachts ist Zeit und so lade ich meinen Stromos ganz bequem zwischen 2,9 und 3,3kW über Nacht ... Jetzt erzähle mir nicht, meine 22kW-Ladestelle hätte trotzdem einen Netzeinfluss... Aber wenn ich doch mal schneller laden muss, dann kann ich es - das bringt aber den Gleichzeitigkeitsfaltor sicher nicht aus der Ruhe ...

;)

Natürlich werden sich mit Millionen EV in D die Lastprofile etwas ändern und ich gehe auch von deutlich höheren Stromverbräuchen aus! Dafür wird ja dann auch deutlich Importerdöl bzw. Sprit eingespart. Aber das wissen die VNB sicher auch schon.

Wenn es tatsächlich ein (sich anbahnendes) Netzproblem gäbe, dann sollten die VNB statt restriktiver Vorschriften sich lieber für zukunftsweisende Lösungen einsetzen! Habe ich eine PV (oder gar einen noch Akku), dann ist es sinnvoll, Eigenstrom zu verbrauchen - geht aber kaum mit 11kW oder mehr Ladeleistung ...
Das entlastet dann sogar die Verteilnetze (die Übertragungsnetze sowieso, dadurch kann mehr Strom nach Österreich, Frankreich und Schweiz geschaufelt werden).
Für alle anderen Nutzer wäre es möglich /sinnvoll, neben einer ständigen Lastanzeige in der Wohnung bspw. über flexible Stromtarife die Ladungen zu Schwachlastzeiten durchzuführen. 2-5Ct/kWh Spreizung im Tarif machen manchen Verbraucher zum Sparfuchs ... Angekündigt waren solche Lösungen mit "SmartMeter" ganz groß in den Medien. Umgesetzt ist /wird nichts davon! Denn die neuen "SmartMeter" sind lediglich dumme Zähler mit Fernauslesung - keine abgesetzte Anzeige für den Kunden, keine Schaltmöglichkeiten, keine flexiblen Mehrfachtarife ...
Da können sich die VNB austoben und praktikable Lösungen mit den EVU erarbeiten, statt ihre Kunden zu "regulieren"!
enabler hat geschrieben:... empfehle ich ernsthaft und wiederholt (und ohne Hintergedanken) zumindest eine gute Rechtschutzversicherung.
Klar doch. Angst schüren und verbreiten. Ist ein probates Mittel um Menschen zu manipulieren und gute Geschäfte zu machen ... :shock:
Hotzenblitz fahren macht Spaß!
Stromos aber auch!

Re: Stadtwerke Aalen verbieten Betrieb einer Ladestation-Ide

enabler
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ecopowerprofi hat geschrieben:Du behauptest mit deiner Aussage, da sitzt einer und zählt die Verbraucher und deren Leistung.
Genauso ists. Dass Du deren Existenz verneinst, wird die Leute sicher nicht freuen.
Joe-Hotzi hat geschrieben:...
Das von mir geschriebene gibt die Ist-Situation auf die Frage des Original-Posters wieder, bzw. ist meine Reaktion auf die Aussage mancher Experten, dass Meldungen an den VNB nicht notwendig sind.
Ich habe nicht bewertet, ob die derzeitige Situation sinnvoll oder gut ist (sie ist es nämlich nicht und manche progressivere VNBs wissen das).
Fakt ist (und die Schlussfolgerung ist eine einfache): Fliegt die vorgelagerte Sicherung, wird der Verursacher gesucht. Ist der Verursacher gemeldet, ist gut. Ist der Verursacher nicht gemeldet, ist es schlecht.

Ich für meinen Teil beende an der Stelle die Diskussion, weil wir uns hier schon sehr weit von der Originalfrage entfernten. Eine Diskussion, wie VNBs mit der Elektrifizierung des Verkehrs umgehen sollen, bedarf wohl eines eigenen Topics.

Re: Stadtwerke Aalen verbieten Betrieb einer Ladestation-Ide

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Joe-Hotzi hat geschrieben:Klar doch. Angst schüren und verbreiten. Ist ein probates Mittel um Menschen zu manipulieren und gute Geschäfte zu machen ... :shock:
Mit diesem Mittel schaffen die es auch blödsinnige Vorschriften in die Gesetze schreibe zu lassen (ich kann mich nicht den Eindruck erwehren, dass die unter Zuhilfenahme von nützlichen Abgaben die Texte selbst formulieren), die dann irgendwann vom EuGH wieder kassiert werden. Warum wohl haben die Populisten in GB den Brexit so vehement befürwortet und mit allen möglichen Horrorszenarien begründet? Damit einige wieder in Ruhe den Geschäfte nachgehen können und der EuGH nicht mehr störend eingreifen kann.
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Re: Stadtwerke Aalen verbieten Betrieb einer Ladestation-Ide

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enabler hat geschrieben:Genauso ists. Dass Du deren Existenz verneinst, wird die Leute sicher nicht freuen.
Haben wir jetzt Märchenstunde. Wie ich bereits geschrieben habe kennen die 50 bis 70% der Verbrauchseinrichtung gar nicht sonder bilden die, wenn überhaupt, über Standartlastprofile ab und ob die noch stimmen wage ich zu bezweifeln. Vielleicht sollte man denen mal sagen, dass es inzwischen Messgeräte gibt, die über längere Zeit Daten aufzeichnen können. Damit kann man über die Netzbelastung sehr genau eine Aussage treffen.

Ich kann jedenfalls durch die Anlagen (PV, BHKW, Batteriespeicher, Ladesysteme in Kombination), die ich baue, sehr genau über die tatsächliche Belastung durch die Kundenanlage eine Aussage machen. Bei einem meiner letzten Projekte wollte mir der MA der Stadtwerke erzählen ich müsste für das Haus mit 7 WE eine Absicherung von 3 x 160 A nehmen. Ich habe mich mit ihm nach einiger Diskussion auf 3 x 80 A (= 55 kW max. Last) und entsprechen Hauptzuleitung zum Zählerschrank verständigt. Die Datenaufzeichnung zeigt aber eine Spitzenlast von ca. 5 kW über alle drei Phasen. Der Parkplatz hat eine Zuleitung für 22 kW Ladeleistung. Kämen wir auf max. 27 kW max. Leistung, wenn alle ein E-Mobil haben und alle gleichzeitig laden würde. Nur soviel mal zur Nützlichkeit einer Strichliste der Verbrauchsgeräte bei den VNB.
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