Stadtwerke Aalen verbieten Betrieb einer Ladestation-Ideen?

Re: Stadtwerke Aalen verbieten Betrieb einer Ladestation-Ide

Benutzeravatar
  • Grejazi
  • Beiträge: 128
  • Registriert: Do 4. Sep 2014, 12:23
  • Wohnort: 47447 Moers
read
ecopowerprofi hat geschrieben:
Grejazi hat geschrieben:Mitglied im Kernteam Energiemanagement - Netzbetreiber - Energielieferant - Messstellenbetreiber
Dass Du das als Mitarbeiter eines Netzbetreibers anders siehst ist mir klar. Aber das heißt nicht, dass Du recht hast. Der Zugang muss diskriminierungsfrei sein und der Netzbetreiber darf nur was verlangen, wenn sonst die Netzsicherheit und/oder Zuverlässigkeit gefährdet ist. Dies muss der Netzbetreiber ggf. nachweisen. Aber Du sitzt auf dem gleich hohen Ross wie viele bei den Netzbetreibern. Einige Netzbetreiber mussten schon klein beigeben, wenn sie sich stur gestellt haben.

Bei einer Klage vor dem EuGH würde der Netzbetreiber den kürzeren ziehen wg. unzulässiger Diskriminierung.
Und auch hier muss ich ihr Leseverständnis mit ungenügend bewerten.
In der TAB wird der Betrieb solcher Verbraucher nicht untersagt, sondern mit einer Meldepflicht beaufschlagt.
Ohne diese Meldepflicht können die Netzbetreiber weder die Konformität zum vorhandenen Netzanschluss bewerten noch statistische Daten für die Entwicklung von Netzausbauplanungen erlangen. Dass die Stadtwerke Aalen den Betrieb einer nicht angemeldeten 22kW Wallbox erst einmal untersagen (Siehe Text im Brief: ...bis auf weiteres...) ist eine logische Konsequenz aus dem Verhalten sogenannter Fachbetriebe, die der Meinung sind, dass eine TAB nur eine unsinnige Empfehlung und keine rechtliche Grundlage ist.

Der von ihnen angeführte barrierefreie Netzzugang bleibt davon unberührt.
Renault Fluence ZE - Betty Blue - 392V am Morgen
40.000km SOH:101%
Produktionsdatum 12.12.2012
EZ: 06/2014 Erwerb 08/2014 mit 100km
Anzeige

Re: Stadtwerke Aalen verbieten Betrieb einer Ladestation-Ide

Benutzeravatar
read
Grejazi hat geschrieben:Wer den Unterschied zwischen dem Bundesmusterwortlaut der TAB 2007 (Bundesweite Mindestanforderungen) und den für den Anschluss vertraglich relevanten TABs basierend auf eben diesem Musterwortlaut mit netzspezifischen Ergänzungen und Einschränkungen als irrelevant bezeichnet, ...
Wer sagt, dass sie irrelevant sind?

Fakt ist aber doch wohl, dass dort Maximalforderungen ("Wünsche") der Netzbetrieber formuliert sind, die schon in einigen Fällen gerichtlich gekippt wurden, weil die vom Musterwortlaut abweichenden "netzspezifischen Ergänzungen und Einschränkungen" eben keinen technisch begründbaren Sinn hatten, sondern einseitige Vorteile für den VNB formulierten ...

Aber ich gebe Recht, dass man hier jetzt eine Meldung machen sollte und wenn der VNB dann ohne nachvollziehbare Begründung den Betrieb untersagen will, kann man ja klagen ... :roll:
Oder man speckt softwareseitig (mehr ist es ja nicht, meist ein DIP-Schalter) auf 11kW ab und meldet dies dem VNB ... ;)

Oder man weckt die schlafenden Hunde vom "Kernteam Energiemanagement - Netzbetreiber - Energielieferant - Messstellenbetreiber" einfach nicht und installiert eine 22kW CEE-Steckdose für Kreissäge und Hölzspalter, an der "ab und an" auch ein EV geladen wird...
Jede Wallbox lässt sich ja auch mit einem CEE-Stecker an die entsprechenden Dosen anschließen. Ich würde mir eh eine mobile Lösung (mobile Ladebox /dreiphasige ICCB) kaufen, die man ja für den Alltag problemlos in einer Halterung aufbewahren und nutzen kan, aber eben für längere Reisen in unbekanntes Gebiet auch mitnehmen und so auch an jeder CEE-Steckdose laden kann ...

Sollte der eigene Hausanschluss zu gering erscheinen, kann man einen Antrag auf Erhöhung stellen. Erfahrungsgemäß ist es unproblematischer, als Grund Durchlauferhitzer :old: statt einer E-Ladestelle anzugeben - warum auch immer .... :roll:
Natürlich kann es auch vorkommen, dass die Erhöhung abgelehnt wird - irgendwann ist der Netzknoten /Ortstrafo halt ausgelastet. Aber bis dahin geht meist noch recht viel.
Zuletzt geändert von Joe-Hotzi am Mo 20. Feb 2017, 19:44, insgesamt 5-mal geändert.
Hotzenblitz fahren macht Spaß!
Stromos aber auch!

Re: Stadtwerke Aalen verbieten Betrieb einer Ladestation-Ide

Benutzeravatar
read
Joe-Hotzi hat geschrieben:Oder man weckt die schlafenden Hunde vom "Kernteam Energiemanagement - Netzbetreiber - Energielieferant - Messstellenbetreiber" einfach nicht und installiert eine 22kW CEE-Steckdose für Kreissäge und Hölzspalter, an der "ab und an" auch ein EV geladen wird...
Daran kann man das absurde Verhalten der Netzbetreiber festmachen.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
http://www.perdok.info Ladeboxe und mehr, KfW-förderfähig
4x Renault ZOE, Ladestation 22kW öffentlich, kostenlos 24/7

Re: Stadtwerke Aalen verbieten Betrieb einer Ladestation-Ide

Benutzeravatar
read
Grejazi hat geschrieben:In der TAB wird der Betrieb solcher Verbraucher nicht untersagt, sondern mit einer Meldepflicht beaufschlagt.
Die Meldepflicht dient nur dazu dem Anschlussnutzer ggf. einen höheren Baukostenzuschuss ab zuknöpfen. der Baukostenzuschuss ist nur bei der ersten Einrichtung zulässig. Der ggf. notwendige Netzausbau ist über die Netzentgelte abzudecken. Ob ein Netzausbau im einzeln überhaupt notwendig ist wage ich zu bezweifeln. Durch den Wegfall der Nachtspeicherheizungen sind genug freie Kapazitäten entstanden, die für die E-Mobilität zur Verfügung stehen.

Wenn ich drei Ladestationen á 4,6 kW installiere, dann brauche ich die nicht anmelden (steht so in der vor zitierten TAB). Warum soll ich dann eine 11 kW Ladestation anmelden? Die hat doch weniger Leistung als die 3 x 4,6 kW.

Ich bleibe dabei. Die TAB gibt es nicht her, dass man eine Steckdose mit 3 x 16 A (was anderes ist eine Wallbox nicht) anmelden muss.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
http://www.perdok.info Ladeboxe und mehr, KfW-förderfähig
4x Renault ZOE, Ladestation 22kW öffentlich, kostenlos 24/7

Re: Stadtwerke Aalen verbieten Betrieb einer Ladestation-Ide

Benutzeravatar
  • Grejazi
  • Beiträge: 128
  • Registriert: Do 4. Sep 2014, 12:23
  • Wohnort: 47447 Moers
read
@Joe-Hotzi
Dass die Ergänzungen der einzelnen Netzbetreiber unter Umständen über´s Ziel hinaus schießen - auch über den rechtlich zulässigen Rahmen hinaus - möchte ich gar nicht abstreiten.
Sich in einem solchen Fall an die gängigen Vorschriften zu halten kann für mich als "Bittsteller" bei einer rechtlichen Auseinandersetzung jedoch nur von Vorteil sein.
Erst einmal anschließen, in Betrieb nehmen und dann mal schauen ist da der schlechteste Start in einen möglicherweise erforderlichen Dialog.

Leider ist es so, dass hier viele verantwortliche Meisterbetriebe selber überfordert zu sein scheinen. Das macht es für Eigentümer, Eigentümer in Eigentümergemeinschaften und erst recht für Mieter problematisch.

Wenn dieser Personenkreis dann Rat in entsprechenden Foren sucht, um Antworten zu finden die der bestellte Elektrofachbetrieb nicht zu liefern in der Lage ist kommt die nächste Falle - Ratschläge von vermeintlichen Fachleuten, die alles daran geben die kreative Auslegung ihrer Auffassung hier als korrekte Vorgehensweise darzustellen.

Ich möchte auch nicht ausschließen, dass in Einzelfällen einfach nur Sturheit der Netzbetreiber und Energieversorger vorliegen kann.
Renault Fluence ZE - Betty Blue - 392V am Morgen
40.000km SOH:101%
Produktionsdatum 12.12.2012
EZ: 06/2014 Erwerb 08/2014 mit 100km

Re: Stadtwerke Aalen verbieten Betrieb einer Ladestation-Ide

Benutzeravatar
read
Eigentlich sind wir doch gar nicht so weit auseinander.

Nur äußern sich die verschiedenen Standpunkte halt bspw. schon dadurch, dass die Kunden m.E.n. keine "Bittsteller" sind, sondern im Gegenteil der VNB ein Dienstleister für den Kunden darstellt. Da liegt ein historisch gewachsenes Missverständnis in vielen Ebenen der VNB-Bürokratie vor.
Da ein räumliches Monopol besteht, welches einem eigentlich gewünschten marktwirtschaftlichen Wettbewerb entgegensteht, gibt es glücklicherweise immer mehr Gerichtsurteile, auch zu den TAB, die die Kundeninteressen in den Vordergrund stellen.

Es ist bedauerlich, dass viele VNB in Deutschland die langen und konstanten Lasten beim EV-Laden (die nicht unerheblichen zusätzlichen Umsatz kreieren) eher bremsen statt zu fördern. Diese Lasten sind (bis auf ganz, ganz wenige Ausnahmen) völlig unkritisch, da ja die Hausanschlussleistung generell begrenzt ist. Wenn jemand mit 22kW die Zoe laden und gleichzeitig Kochen und die Sauna anschmeißen will, wird es halt irgendwann finster im Haus. Was geht den VNB da die einzelne Steckdose /Wallbox etwas an?!?

Ansonsten stehen aber halt auch den politische Lippenbekenntnissen oft existierende Bürokratieregelungen - eben auch der VNB - entgegen. Auf diese ziehen sich manche "Entscheider" dann bequem zurück wenn ein "Bittsteller" äh - Kunde auftaucht.

Hier sollte politisch gehandelt werden und m.E.n. ein allgemeines Recht auf Lademöglichkeit gesetzlich festgeschrieben werden! Dann muss der VNB im Einzelfall nachweisen, warum es nicht machbar sein soll ...
Dann gibt es auch in Neubauten ganz schnell entsprechende Lösungen - ohne den Netzbetrieb zu gefährden.
Bspw. beherrschen die Tesla-Wallboxen standardmäßig einfaches Lastmanagement, wenn sie hintereinandergeschalten werden ...
Hotzenblitz fahren macht Spaß!
Stromos aber auch!

Re: Stadtwerke Aalen verbieten Betrieb einer Ladestation-Ide

Benutzeravatar
read
Joe-Hotzi hat geschrieben:Nur äußern sich die verschiedenen Standpunkte halt bspw. schon dadurch, dass die Kunden m.E.n. keine "Bittsteller" sind, sondern im Gegenteil der VNB ein Dienstleister für den Kunden darstellt. Da liegt ein historisch gewachsenes Missverständnis in vielen Ebenen der VNB-Bürokratie vor.
+1 :thumb:
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
http://www.perdok.info Ladeboxe und mehr, KfW-förderfähig
4x Renault ZOE, Ladestation 22kW öffentlich, kostenlos 24/7

Re: Stadtwerke Aalen verbieten Betrieb einer Ladestation-Ide

enabler
  • Beiträge: 798
  • Registriert: Sa 19. Mär 2016, 22:49
  • Hat sich bedankt: 106 Mal
  • Danke erhalten: 194 Mal
read
Joe-Hotzi hat geschrieben:Es ist bedauerlich, dass viele VNB in Deutschland die langen und konstanten Lasten beim EV-Laden (die nicht unerheblichen zusätzlichen Umsatz kreieren) eher bremsen statt zu fördern. Diese Lasten sind (bis auf ganz, ganz wenige Ausnahmen) völlig unkritisch, da ja die Hausanschlussleistung generell begrenzt ist. Wenn jemand mit 22kW die Zoe laden und gleichzeitig Kochen und die Sauna anschmeißen will, wird es halt irgendwann finster im Haus. Was geht den VNB da die einzelne Steckdose /Wallbox etwas an?!?
Was über 56 Posts auch von selbsternannten "EcoProfis" (mir fehlt leider die Diplomatie von Grejazi) aus Unwissenheit nicht berücksichtigt wurde, ist die sogenannte "Gleichzeitigkeit", also die Wahrscheinlichkeit, dass zwei mehr-oder-weniger idente Verhalten gleichzeitig auftreten. Und aufgrund dieser Gleichzeitigkeit kalkulieren die Netzbetreiber die Ausbaunotwenigkeit. Die Gleichzeitigkeit von 10min Kreissäge auf 11kW ist mehr oder weniger 0 (ausser an Samstag Nachmittagen). Die Gleichzeitigkeit von zwei 11kW Ladern über zwei Stunden in der gleichen NE7 am Abend um 18:00 ist deutlich höher, und länger. Diese haben also sehr wohl natürlich Auswirkungen auf die gesamte NE7. Und ohne Anmeldung beim Netzbetreiber kackt eine Sicherung im vorgelagerten Verteiler einfach mal ab. Die Gesetze der Physik haben nämlich einen Vorteil: eine Übertretung ist nur selten möglich.

Falls jemand anderer Meinung ist, ein 11kW+ ladendes Fahrzeug kauft und auf die "Expertise" von diversen Meistern, Amateuren und EcoProfis und deren esoterisches Geschwurbel (wie gesagt fehlt mir die Diplomatie von Grejazi) hören möchte, empfehle ich ernsthaft und widerholt (und ohne Hintergedanken) zumindest eine gute Rechtschutzversicherung.

Re: Stadtwerke Aalen verbieten Betrieb einer Ladestation-Ide

Benutzeravatar
read
enabler hat geschrieben:Was über 56 Posts auch von selbsternannten "EcoProfis" (mir fehlt leider die Diplomatie von Grejazi) aus Unwissenheit nicht berücksichtigt wurde, ist die sogenannte "Gleichzeitigkeit"
Ganz undiplomatisch: Du hast meine Posts gar nicht gelesen, verstanden oder bist nicht in der Lage dazu. Wenn Du es mal machen würdest hättest Du verstehen können, dass ich sehr wohl auf die "Gleichzeitigkeit" eingegangen bin. Man darf nicht nur die von einzelnen Verbrauchstypen heranziehen sondern von alle im Netz vorhandenen Verbraucher. Stichwort: Wegfall der Nachtspeicherheizungen.
enabler hat geschrieben:Und aufgrund dieser Gleichzeitigkeit kalkulieren die Netzbetreiber die Ausbaunotwenigkeit.
Undiplomatisch: Schwachsinn. Der Ausbau wird nur an Hand der tatsächliche Belastung und deren Entwicklung gemacht. Also auf Basis statischer Methoden. Alles andere ist einfach nicht machbar. Du behauptest mit deiner Aussage, da sitzt einer und zählt die Verbraucher und deren Leistung. Dass aber in den Haushalte immer mehr elektrische Verbraucher gibt, die dem Netzbetreiber gar nicht bekannt sind, übergehst Du einfach.

Dass die E-Mobilität kommt, ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Dass jedes Auto im Durchschnitt 3000 kWh pro Jahr verbrauchen wird, auch. Dass wir über 40 Mio KFZ haben, auch. Wie viel Haushalte an einem Trafo hängen, auch. Dass die E-Fahrzeuge überwiegend Nachts geladen werden, auch. Da brauch ich keine Anmeldung einer einzelne Wallbox. Wie und ob ich ein Netz ausbauen muss kann ich jetzt schon mit fast 100%tige Genauigkeit vorhersagen. Die VNB müssen mal ihre Hausaufgaben machen., dann braucht man die Anmeldung gar nicht.

PS: Es "kackt" gar nix ab. Wohl noch nie was von "Gleichzeitigkeitsfaktor" gehört. Du behauptest: es stecken alle ihr Auto um 18.00 Uhr an und laden und die Wahrscheinlichkeit ist 100%. Ganz undiplomatisch: Blödsinn.
Beispiel für genug Reserven im Netz: Bei uns in Voerde hat RWE eine Ladesäule 2 x 22 kW = 44 kW mit der Begründung aufstellen können, weil es an die vorhandene Versorgung der Straßenbeleuchtung angeschlossen werden konnte. Nur vor 35 Jahren hat keiner gewusst, dass es mal E-Mobilität geben wird. Mit 44 kW kann man ca. 550 Straßenlaternen versorgen. Ich wüsste nicht wo an dieser Straße zusätzlich 550 Leuchten hätten aufgestellt werden können. Aber vielleicht hatten die beim RWE damals hellseherische Fähigkeiten.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
http://www.perdok.info Ladeboxe und mehr, KfW-förderfähig
4x Renault ZOE, Ladestation 22kW öffentlich, kostenlos 24/7

Re: Stadtwerke Aalen verbieten Betrieb einer Ladestation-Ide

Benutzeravatar
read
Viele Netzbetreiber haben über die tatsächliche Situation vor Ort wenig Daten.
Ich habe z.B. bewusst gefragt auf welche Phase ich meine PV klemmen soll. Anwort: Egal, vollkommen egal... :lol:
MS75D, Intens R90, S-Pedelec Grace MX
Emobility East - Beratung und Verkauf zu Elektromobilität & Smarthome http://www.emobility-east.de
PV, Speicher zu Hause + Mitbegründer Bürger Energie Drebach eG http://www.buerger-energie-drebach.de
Anzeige
AntwortenAntworten

Zurück zu „Private Lade-Infrastruktur“

Gehe zu Profile
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag