Stadtwerke Aalen verbieten Betrieb einer Ladestation-Ideen?

Re: Stadtwerke Aalen verbieten Betrieb einer Ladestation-Ide

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Nach reiflicher Überlegung komm ich zum Ergebnis, dass eine Wallbox nicht unter der Rubrik Geräte mit einem Verbrauch von mehr als 11lW fällt. Eine Wallbox ist nur eine geschaltete Steckdose ähnlich wie eine Schuko, die über einen Netzfreischalter betrieben wird. Die Wallbox selbst hat gar keinen Verbrauch, wenn man die 1W für die Elektronik mal weg lässt. Der Verbraucher ist das Auto genauso wie die Tischkreissäge oder das Schweißgerät. Ob die Zuleitung 2,5² oder 6² ist hängt nur von der Vorsicherung ab und liegt nur in der Verantwortung des Elektrikers.

Fazit: Wallbox kann ohne eine Rückfrage mit dem VNB installiert werden.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Stadtwerke Aalen verbieten Betrieb einer Ladestation-Ide

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  • Grejazi
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@ecopowerprofi
Als Betreiber eines Elektrofachbetriebes sollte dir die TAB 2007 bekannt sein, womit du dir deine kreative reifliche Überlegung hättest sparen können:

10.2.7 Geräte mit Anschnittsteuerung, Gleichrichtung oder Schwingungspaketsteuerung
(1) Auch bei getrennter Anordnung von Steuerungseinrichtung und Verbrauchsgerät ist die
Steuerungseinrichtung als Bestandteil des gesteuerten elektrischen Verbrauchsgerätes zu
betrachten.
[Anmerkung meinerseits um unnötige Überlegungen zu vermeiden: JA - Ladesäulen zählen auch dazu, auch wenn sie hier nicht explizit namentlich aufgeführt sind.]

Somit kannst du dich problemlos in die Riege der Fachbetriebe einreihen, die durch ihre Aussagen eher für Verwirrung und Probleme sorgen als für den Laien hilfreich zu sein.

Sorry für die deutlichen Worte...
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EZ: 06/2014 Erwerb 08/2014 mit 100km

Re: Stadtwerke Aalen verbieten Betrieb einer Ladestation-Ide

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Ich habe mal bei meinem VNB gegoogelt:

6) Aus den im Absatz 2 genannten Gründen bedarf der Anschluss folgender Anlagen
und Verbrauchsgeräte der vorherigen Beurteilung und Zustimmung des Netzbetreibers:

Ladestationen für Elektromobilität mit einer Nennleistung von mehr als 4,6 kVA


Quelle: http://www.lew-verteilnetz.de/media/613 ... ur_tab.pdf

Re: Stadtwerke Aalen verbieten Betrieb einer Ladestation-Ide

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Grejazi hat geschrieben:Somit kannst du dich problemlos in die Riege der Fachbetriebe einreihen, die durch ihre Aussagen eher für Verwirrung und Probleme sorgen als für den Laien hilfreich zu sein.
Spar Dir Deine Worte. Du solltest da nicht was hinein interpretieren was da nicht steht. Eine Wallbox ist eine geschaltete Steckdose und sonst nix. Die Laderegelung und der dafür notwendige Regler sitzt beim AC-Laden im Auto. Die Wallbox codiert nur den max. Strom für den Anschluss, da die Stecker nicht wie bei den CEE-Steckern über die Größe kodiert sind. Du kannst Dich einreihen in die Reihe von Laien mit gefährlichem Halbwissen. Bevor Du über andere herziehst solltest Du Dich erst mal über die Funktion des AC-Ladereglers im Auto sachkundig machen.
Solarstromer hat geschrieben:Ich habe mal bei meinem VNB gegoogelt:
Der Text ist blau hinterlegt und somit von Deinem VNB hinzugefügt worden. Die Rechtswirksamkeit kann bezweifelt werden, da er nachweisen muss, dass diese Vorschrift zum sicheren Betrieb notwendig ist. Was zu bezweifeln ist, da in der Zeile vorher für die Leistung bis 12 kW keine besondere Anmeldung nötigt ist. Bei einer 11 kW Wallbox beträgt die Leistung bei einphasigen Betrieb nur 3,7 kW und liegt somit sogar noch unterhalb der 4,6 kW. Auch die Zeile mit dem Notstromaggregat hält einer Überprüfung nicht stand, da solche Aggregate nur betrieben werden, wenn das Netz nicht vorhanden ist.

Ich bleibe dabei: eine 11 kW Wallbox braucht gar nicht angemeldet werden.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Stadtwerke Aalen verbieten Betrieb einer Ladestation-Ide

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  • Berndte
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Und selbst meine CEE63 braucht nicht angemeldet werden.
Es ist nur eine Steckdose und kein Verbraucher.

Und wenn man sich mal die Anmeldezettel so ansieht... was will man da eintragen?

Ein Arbeitskollege hat mal versucht seine 22kW Mennekes Ladebox ordentlich beim Netzbetreiber anzumelden.
Auf die Frage, welche technischen Daten denn da jetzt zu dem "Gerät" eingetragen werden sollen antwortete der Netzbetreiber, dass die Daten vom Auto da rein müssen! ... Aha, also alle Datenblätter von allen derzeit erhältlichen Elektroautos?
Man will ja auch mal Freunde mit ihren E-Autos gern laden lassen... aber was fahren die denn gleich?

Die Sache wurde an dieser Stelle einfach mal bei dem Antrag auf dem Schreibtisch meines Arbeitskollegen "vergessen" und die Box auf dem kleinen Dienstweg angedübelt.
2014 - 2019: Renault Zoe Q210
2015 - 2020: Kangoo Maxi ZE
2019 - : Tesla Modell ≡ LR
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Re: Stadtwerke Aalen verbieten Betrieb einer Ladestation-Ide

Mei
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So ein E-Car ist von der Belastung sicher Richtung Nachtspeicherheizung.
Aber einige wissen,...
...früher mussten auch Durchlauferhitzer angegeben werden.
Aber früher.... da war ein normaler Hausanschluss mit 63A NH Abgesichert.
Heute sehe ich da nur noch 35A für ein Doppelhaus.

Man muss nur sicherstellen, dass die NH Sicherung nicht fliegt.
Der Rest ist egal.

Re: Stadtwerke Aalen verbieten Betrieb einer Ladestation-Ide

enabler
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ecopower?? hat geschrieben:Ich bleibe dabei: eine 11 kW Wallbox braucht gar nicht angemeldet werden.
Berndte hat geschrieben:Die Sache wurde an dieser Stelle einfach mal bei dem Antrag auf dem Schreibtisch meines Arbeitskollegen "vergessen" und die Box auf dem kleinen Dienstweg angedübelt.
Mei hat geschrieben:Man muss nur sicherstellen, dass die NH Sicherung nicht fliegt.
Der Rest ist egal.
Pfau, da ist wieder mal Halbwissen unterwegs. Als ob bis 3cm vor dem HAK unendliche Leistung verfügbar wäre. Solche "Experten" kannte ich bis dato nur von IT-Frickelbuden.

Meine Hausratsversicherung wüsste wenigstens, bei wessen Rechtsschutzversicherung sie anklopfen muss, wenn im vorgelagerten Verteiler die Sicherung knallt und mir mein abtauender Tiefkühler den Parketboden ruiniert.

Re: Stadtwerke Aalen verbieten Betrieb einer Ladestation-Ide

Mei
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enabler hat geschrieben:....
Mei hat geschrieben:Man muss nur sicherstellen, dass die NH Sicherung nicht fliegt.
Der Rest ist egal.
Pfau, da ist wieder mal Halbwissen unterwegs. Als ob bis 3cm vor dem HAK unendliche Leistung verfügbar wäre. Solche "Experten" kannte ich bis dato nur von IT-Frickelbuden...........
Ja,
lieber Anmelden ;)
Wenn die NH Sicherung nicht fliegt, dann ist es dem Haus egal.

Re: Stadtwerke Aalen verbieten Betrieb einer Ladestation-Ide

Mei
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wir haben 2017.
Nicht 2027.
2027 laden 25% der KFZ mit Strom.
2017 allerdings nicht mal 0,1%.
2027 müssten wir uns wirklich Gedanken machen, wann, wer, läd.
2017, da ist das Laden eines EV ein Pfurzt im Stromnetz.

Wenn ich 6 Stunden lang über Nacht 16A ziehe....
Dann ist das 2017 nicht mehr als das ein armes Schwein kein Öl mehr hat und über Heizlüfter die Nacht verbringen muss.

Re: Stadtwerke Aalen verbieten Betrieb einer Ladestation-Ide

enabler
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Mei hat geschrieben:wir haben 2017.
Nicht 2027.
2027 laden 25% der KFZ mit Strom.
2017 allerdings nicht mal 0,1%.
2027 müssten wir uns wirklich Gedanken machen, wann, wer, läd.
2017, da ist das Laden eines EV ein Pfurzt im Stromnetz.
Autsch, ein Statistik-Profi. Da die Wohnorte der 22kW Tesla-Besitzer nicht gleichverteilt in der Stadt/in der Region verteilt sind, gibt es bereits viel(!) früher Probleme.
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