Netzbetreiber verklagen

Re: Netzbetreiber verklagen

Benutzeravatar
read
Noch mal ein Beitrag hoffentlich zur Sache:

Ich würde , bevor ich den Klageweg beschreite, erst mal eine Beschwerde direkt beim Netzbetreiber einreichen.
Vielleicht klärt sich das wenn mal jemand eine Ebene höher drauf schaut.

Parallel dazu würde ich mit dem Sachverhalt bei der Bundesnetzagentur vorstellig werden, und fragen, ob sie als Aufsichtsorgan zuständig sind oder ob sie Dir eine Schlichtungsstelle nennen können.

So hättest Du erst mal keine Anwaltskosten.
Von da aus kannst Du immer noch eskalieren.

Ich wünsche Dir viel Erfolg, bitte berichte wie es ausgegangen ist.
Twizy 3/2015-1/2023, Zoe Q210 12/2015-11/2017, Ioniq 12/2017-2/2020, Kona seit 2/2020
CF Box 43kW Typ2 Kabel / 22kW Typ2 Buchse / 32A CEE
Anzeige

Re: Netzbetreiber verklagen

Kartenspieler
  • Beiträge: 27
  • Registriert: So 19. Jun 2016, 12:05
read
Was ich bisher als kleiner Kartenspieler verstanden hab:
11 kW kann man meist ohne irgendeine Genehmigung anklemmen.
Alles über 12 kW muss der Stromlieferant genehmigen. Demnach sind 22 kW schon eine heftige Last; aber symmetrisch ohne Schieflast.
43 kW ist der Anschluss, den ein ganzes normales neues Haus bekommt. So wie bei mir. Also einen 43 kW Ladeanschluss zu instalieren/genehmigen, bedeutet für den Netzbetreiber ein weiteres "Haus" mit absoluten Powerusern anzuklemmen. Mit 4 Personen im Haus werden wir nie die 43 kW erreichen. Mit einem Auto sehr wohl, und das oft.
Daher kann ein Netzbetreiber die 43 kW normalerweise nicht freigeben, da seine ganze bisherige Netzplanung nur ein
Haus je Hausnummer kannte. Je Haus mit vielleicht max 30 kW Peak. Mein Saunaofen braucht z B. nur 5 kW.
Daher sind 43 kW für zu Hause wohl eine Netzlast, die man einigen wenigen zubilligen kann, für alle aber nur mit einem Neubau der ganzen Infrastruktur möglich sind. Und da frag ich dann mal wozu den Aufwand?

Re: Netzbetreiber verklagen

Benutzeravatar
read
Der der ganz korrekt machen will, fragt seinen Netzbetreiber (da gibts es ein Paar hundert davon in D) ob er 32A genehmigen muß.

Wer einen 50A Anschluß zu Hause hat (und auch bezahlt hat), der sollte diesen auch nutzen können.
Ich glaube kaum, das ein Elektriker der eine CEE32A installiert, erst beim Netzbetreiber nachfragt.
Und da eine Wallbox mit Typ2 Stecker oder Kabel, auch nur eine Steckdose ist, wird es in der Regel keinen interessieren.
E Auto Erfahrungen mit Fluence, Model S, Model 3, Zoe Ze40, e-Golf, 500E, EV6 storniert, Model Y.

Re: Netzbetreiberin verklagen

Ben123
  • Beiträge: 53
  • Registriert: Mo 9. Feb 2015, 11:35
  • Hat sich bedankt: 4 Mal
  • Danke erhalten: 1 Mal
read
Vielen Dank für die Antworten.

Klar ist, dass mir an einer gütlichen Einigung gelegen ist, aber meine Geduld doch sehr strapaziert ist.

Mir ging es deshalb mit dieser Umfrage darum heraus zu finden, ob noch andere Netzbetreiberinnen die Auffassung vertreten würden, dass für die Installation einer 22 kW-Ladestation eine Wandlermessung erforderlich sei.

Mittlerweile hat die Netzbetreiberin ihre Aussage konkretisiert. Demnach sei eine Wandlermessung immer dann erforderlich, wenn eine Leistung über 30 kW für mehr als 15 Minuten bezogen werden würde.

Damit ist auch meine Position bestätigt, dass eine Wandlermesserung nicht erforderlich gewesen wäre für die Installation einer 22-kW Ladestation. Selbst bei gleichzeitigem Betrieb aller meiner elektrischen Verbraucher - Backofen, Waschmaschine, Geschirrspüler, 22 kW-Ladestation - würde die Hausleistung nie 30 kW überschreiten. Die typische Hausleistung liegt hier übrigens bei durchschnittlich unter 500 Watt ohne Auto.

Re: Netzbetreiber verklagen

Benutzeravatar
read
Ben123 hat geschrieben:Damit ist auch meine Position bestätigt, dass eine Wandlermesserung nicht erforderlich gewesen wäre für die Installation einer 22-kW Ladestation. Selbst bei gleichzeitigem Betrieb aller meiner elektrischen Verbraucher - Backofen, Waschmaschine, Geschirrspüler, 22 kW-Ladestation - würde die Hausleistung nie 30 kW überschreiten. Die typische Hausleistung liegt hier übrigens bei durchschnittlich unter 500 Watt ohne Auto.
So was ärgert mich immer auch wenn ich nicht beteiligt bin. Damit bekommt die ganze Sache einen negativen Eindruck und andere Interessenten nehmen dann auf Grund solcher Vorkommnisse Abstand. Deswegen frage ich nicht mehr beim Netzbetreiber nach sondern schaffe Tatsachen, wenn ich der Meinung bin, dass es funktioniert. Die Mitarbeiter der Netzbetreiber kennen sich meistens selbst nicht mit den technischen Zusammenhänge aus und vor allem die E-Mobilität ist für die ein Buch mit 7 Siegeln. Das Ergebnis hat man an diesem Beispiel wieder sehen.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
http://www.perdok.info Ladeboxe und mehr, KfW-förderfähig
4x Renault ZOE, Ladestation 22kW öffentlich, kostenlos 24/7

Re: Netzbetreiber verklagen

Strom-tanken
  • Beiträge: 63
  • Registriert: Do 6. Nov 2014, 19:13
read
Bei dem Thema könnte man auch erstmal versuche mit der www.schlichtungsstelle-energie.de eine Lösung zu finden.

Re: Netzbetreiber verklagen

MineCooky
read
ecopowerprofi hat geschrieben:So was ärgert mich immer auch wenn ich nicht beteiligt bin. Damit bekommt die ganze Sache einen negativen Eindruck und andere Interessenten nehmen dann auf Grund solcher Vorkommnisse Abstand. Deswegen frage ich nicht mehr beim Netzbetreiber nach sondern schaffe Tatsachen, wenn ich der Meinung bin, dass es funktioniert. Die Mitarbeiter der Netzbetreiber kennen sich meistens selbst nicht mit den technischen Zusammenhänge aus und vor allem die E-Mobilität ist für die ein Buch mit 7 Siegeln. Das Ergebnis hat man an diesem Beispiel wieder sehen.
Wie ich schon weiter oben sagte du Du auch nochmal bestätigst, nicht immer alles nachfragen. Machen und im Zweifel eben im Nachinein entschuldigen. Wir haben unseren NRGkick auch nicht angemeldet oder rufen erst beim Stromanbieter unserer Freunde an, wenn wir da mal laden.

Re: Netzbetreiber verklagen

NoComment
  • Beiträge: 405
  • Registriert: Di 25. Jun 2013, 14:21
  • Wohnort: Niederösterreich
read
Hmm, also da werden schon famose Aussagen getroffen in diesem Thread.

Ich kann hier natürlich nur für Österreich sprechen, aber es wird in DE wohl sehr sehr ähnlich sein.

1.) Die Absicherung der Hauszuleitung ist bei einem Neubau in AT standardmäßig 63A (in Form von sog. Neozed-Sicherungen). Das ergäbe 43kW maximum.
2.) Dies ist aber nur die Absicherung seitens des Netzbetreibers, um seinen Teil des Anschlusses zu schützen - es ergibt sich daraus keinerlei Sicherstellung, dass man diese Strom/Energiemengen dauerhaft nutzen darf, weil:
3.) Im Hausverteiler muss als Vorsicherung eine Sicherung verbaut sein, die 2 Stufen unter der Hausanschlusssicherung liegt. Also von 65A ausgehend 2 Stufen niedriger wegen der sog. Selektivität -> 63 -> 50 -> ergibt 35A.
4.) Selektivität bedeutet, dass zuerst die Sicherungen im Haus durchbrennen statt die Sicherungen in der Zuleitung - denn die im Haus tauscht man schnell, leicht und billig während das Tauschen der Hausanschlusssicherung durch den Netzbetreiber durchgeführt werden muss. Solange ist's im Haus dunkel, und das kostet auch richtig Geld, wenn der kommt.
5.) Faktisch bleiben dann also 35A übrig, das wären 22kW Ladeleistung bei 32A pro Phase. Nur dann halt nicht mehr den Fön dazu einschalten oder gar den E-Herd, dann wird's eng. Von einem Heizsystem (Wärmepumpe) ganz zu schweigen.
6.) Darf ich in die Vorsicherung im Verteiler was anderes als 35A rein schrauben? Ist nicht explizit verboten, muss aber von einem Elektriker abgenommen sein, sonst ist es illegal (in den Sicherungssockel sind kleine Ringe die verhindern, dass größere Sicherungen eingebaut werden können). Wenn, wie geschrieben, die Haussicherung in der Zuleitung durchbrennt muss der Netzbetreiber kommen, der stellt dann sicher blöde Fragen und will ordentlich Geld sehen.

Wer also glaubt er kann einfach mal so eine 50A-Sicherung oder gar 65A-Sicherung wo rein drehen lebt gefährlich, denn meistens wissen genau diese Leute nicht, welche Querschnitte im Verteiler verlegt sind und welche Konsequenzen das alles haben kann. Das sind extrem gefährliche Strommengen, da reden wir nicht von einen durchgebrannten Kontakt sondern davon, dass Massivhäuser abfackeln.
seit 03/2017: Hyundai Ioniq Electric
07/2016 - 02/2017: Renault Zoe Q210 Intense, Ladertausch, BMS-Update, davor 83% SoH nach nur 3.000km
seit 07/2012: VW Sharan Sky, ganz ein böser Diesel-Verbrenner, es wird der letzte Verbrenner gewesen sein

Re: Netzbetreiber verklagen

Benutzeravatar
read
NoComment hat geschrieben:Ich kann hier natürlich nur für Österreich sprechen, aber es wird in DE wohl sehr sehr ähnlich sein.
Österreich entspricht von der Größe her etwa 50% von NRW oder 10% von ganz D. Daher ist ein Vergleich mit ganz D ein wenig problematisch. In D gibt es verschiedene Versorgungsgebiete, die von jeweils ein Netzbetreiber bedient werden. Selbst bei dem gleichen Netzbetreiber kann es regionale Unterschiede geben. Man muss aber grundsätzlich zwischen einer Freileitung und Erdleitung unterscheiden. In Ballungsgebiete werden fast immer Erdleitungen verwendet. In entlegene nicht dicht bewohnte Gebiete aus Kostengründe meistens Freileitungen. Freileitungen haben fast immer 25² und werden daher auch mit max. 63A abgesichert. Bei Erdleitungen verlegt man zwischen 50² und 95² Alu. Bei MFH mit mehr als 4 WE wird meistens 120² Alu verlegt. Neubauten erhalten min. einen Anschluss, der für 100A geeignet ist. Nach der Sicherung im HAK ist keine weitere Vorsicherung notwendig, wenn der Querschnitt nicht reduziert wird. Aus praktischen Gründen verlangen die meisten Netzbetreiber eigentlich der Messstellenbetreiber vor dem Zähler 63A-SLH-Automaten. Juristisch hört der Verantwortungsbereich des Netzbetreibers am HAK auf und die dürfen nach EU-Recht nur etwas Vorschreiben, wenn es der Netzsicherheit dient. Wie meine Leitung mit 1,5² oder größer abgesichert wird, dürfen die daher nicht mehr vorschreiben. Nur die max. aus dem gezogene Leistung können die begrenzen aber das hat mit der Sicherung oder dem Kabelquerschnitt des Hausanschlusses direkt nichts zu tun.

Speziell in RWE bzw. dem Westnetz-Gebiet wurden die Hausanschlüsse immer so ausgelegt, dass man alle mit Nachtspeicherstrom versorgen konnte. Daher sind hier 43kW Ladeboxe kein Problem, da kaum noch jemand Nachtspeicherstrom nutzt.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
http://www.perdok.info Ladeboxe und mehr, KfW-förderfähig
4x Renault ZOE, Ladestation 22kW öffentlich, kostenlos 24/7

Re: Netzbetreiberin verklagen

ElektrikaSalsa
  • Beiträge: 54
  • Registriert: Do 1. Sep 2016, 17:20
  • Wohnort: Baldham
read
Ben123 hat geschrieben:Vielen Dank für die Antworten.

Klar ist, dass mir an einer gütlichen Einigung gelegen ist, aber meine Geduld doch sehr strapaziert ist.

Mir ging es deshalb mit dieser Umfrage darum heraus zu finden, ob noch andere Netzbetreiberinnen die Auffassung vertreten würden, dass für die Installation einer 22 kW-Ladestation eine Wandlermessung erforderlich sei.

Mittlerweile hat die Netzbetreiberin ihre Aussage konkretisiert. Demnach sei eine Wandlermessung immer dann erforderlich, wenn eine Leistung über 30 kW für mehr als 15 Minuten bezogen werden würde.

Damit ist auch meine Position bestätigt, dass eine Wandlermesserung nicht erforderlich gewesen wäre für die Installation einer 22-kW Ladestation. Selbst bei gleichzeitigem Betrieb aller meiner elektrischen Verbraucher - Backofen, Waschmaschine, Geschirrspüler, 22 kW-Ladestation - würde die Hausleistung nie 30 kW überschreiten. Die typische Hausleistung liegt hier übrigens bei durchschnittlich unter 500 Watt ohne Auto.
Eine Wandlermessung ist unabhängig von deiner Ladestation.
Wenn du mit 100A abgesichert bist, kannst du das auch rausholen - egal wie.
Der Stromzähler schafft das nicht, darum die Wandlermessung.
EVUs sehen oft einen Unterschied zwischen einer Steckdose mit xy Absicherung oder einem Festausschuss wie deine Ladestation.
Wenn dein EVU in der Planung involviert war, dann hast du vermutlich mit dem dämlichsten von Allen geredet..
Gruß Michael
i3 94ah , mit 10kW Solarlader und 120kW Heimspeicher ( Eigenbau ) 8-)
Anzeige
AntwortenAntworten

Zurück zu „Private Lade-Infrastruktur“

Gehe zu Profile
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag