Ladung Elektroauto gefährlich? / Meine fürsorgliche Hausverw

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Re: Ladung Elektroauto gefährlich? / Meine fürsorgliche Haus

mbrod
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Ich denke, dass die Angelegenheit juristisch noch nicht ganz klar ist. Daher schlage ich vor hier nicht rumzustreiten. Hilfreich, wäre ein Urteil, dass in so einem Fall schon mal entschieden worden ist.
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Re: Ladung Elektroauto gefährlich? / Meine fürsorgliche Haus

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Da bringst Du jetzt einiges Durcheinander.
§ 21 betrifft die Massnahmen ordnungsgemäßer Verwaltung. Das geht mit einfacher Mehrheit. Das gilt auch für modernisierende Instandsetzung nach § 22 Abs. 3, also z.B. die Anbringung einer Wärmedämmung an der Fassade.
Die Anbringung einer Wallbox an der Fassade gehört da leider nicht dazu, denn sie verändert das optische Erscheinigsbild des Hauses ohne unter § 22 Abs 3 zu fallen und ist daher bauliche Maßnahme mit der Folge Allstimmigkeit.
Anders ist das mit Stromanschlüssen in einer Tiefgarage. Aber auch dazu gibt es bisher unterschiedliche Urteile.
Die Fassade ist Gemeinschaftseigentum. Sie gehört nicht dem einzelnen Eigentümer, er hat nur einen Miteigentumsanteil daran. Man kann ja eine Wallbox auch nicht einfach an andere fremde Wände schrauben.
Zum Blumenkasten: der ist mit dem Gebäude nicht fest verbunden, daher nicht vergleichbar.
Und schließlich noch was zu den Begriffen: ein Aussenstellplatz kann nie Sondereigentum sein, weil Sonderigentum nur an umschlossenen Räumen gebildet werden kann. Ein Aussenstellplatz wird in der Regel als Sondernutzungsrecht zugewiesen. Das ist rechtlich gesehen Gemeinschaftseigentum mit dem Recht es unter Ausschluß der übrigen Eigentümer zum vorgesehen Zweck zu nutzen. Hier: Abstellen eines PKW. Nicht: Bau einer Ladestation.

Wegen des eingebrachten Gesetzesentwurf sollen die vorgeannten Hürden aber zukünftig fallen.
VG

Re: Ladung Elektroauto gefährlich? / Meine fürsorgliche Haus

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Vielleicht wäre ein Pfosten eine Alternative zur Wandmontage?
(Damit ist jetzt nicht der Nachbar gemeint 8-) )
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Re: Ladung Elektroauto gefährlich? / Meine fürsorgliche Haus

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preda7 hat geschrieben:Nicht: Bau einer Ladestation.
WEG §21, Abs.(5) hat geschrieben:6. die Duldung aller Maßnahmen, die zur Herstellung einer Fernsprechteilnehmereinrichtung, einer Rundfunkempfangsanlage oder eines Energieversorgungsanschlusses zugunsten eines Wohnungseigentümers erforderlich sind.
Eine Wallbox ist im wahrsten Sinne des Wortes ein Energieversorgungsanschluss.
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Re: Ladung Elektroauto gefährlich? / Meine fürsorgliche Haus

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ecopowerprofi hat geschrieben:
preda7 hat geschrieben:Nicht: Bau einer Ladestation.
WEG §21, Abs.(5) hat geschrieben:6. die Duldung aller Maßnahmen, die zur Herstellung einer Fernsprechteilnehmereinrichtung, einer Rundfunkempfangsanlage oder eines Energieversorgungsanschlusses zugunsten eines Wohnungseigentümers erforderlich sind.
Eine Wallbox ist im wahrsten Sinne des Wortes ein Energieversorgungsanschluss.
Hallo,

erstmal steht da "eines Energieversorgungsanschlusses". Mit der Wallbox wären es dann wohl zwei ?
Zum Zweiten kommt ein Energieversorgungsanschluss normalerweise direkt aus dem Netz eines Netzbetreibers. Die Wallbox ?
kommt doch wohl dann eher von einem ihr bereits vorgelagerten Energieversorgungsanschluss ?

VG:

Klaus
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !

Re: Ladung Elektroauto gefährlich? / Meine fürsorgliche Haus

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bm3 hat geschrieben:Mit der Wallbox wären es dann wohl zwei ?
Das ein bezieht sich nicht auf die Anzahl sondern ist ein unbestimmter Artikel.
bm3 hat geschrieben:Zum Zweiten kommt ein Energieversorgungsanschluss normalerweise direkt aus dem Netz eines Netzbetreibers.
Wo steht, dass der Energieversorgungsanschluss vom Netzbetreiber kommen muss. Ganz allgemein betrachtet ist das jede Einrichtung um Geräte und Anlagen mit Energie (Gas, Strom, Wärme) zu versorgen.
bm3 hat geschrieben:Die Wallbox ?
kommt doch wohl dann eher von einem ihr bereits vorgelagerten Energieversorgungsanschluss ?
Das gilt auch für den Hausanschluss. Die Versorgung des Hausanschlusses kommt auch von einem vorgelagertem Energieanschluss (Trafo und Mittelspannung).

Der Begriff "Energieanschluss" hätte im Gesetz näher beschrieben und eingeschränkt werden müssen, damit deine Interpretation greift. Die Fachleute der Zeitschrift "Das Grundeigentum" sehen es genauso.
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Re: Ladung Elektroauto gefährlich? / Meine fürsorgliche Haus

scimitar4444
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Tja so wie es aussieht, wird das wohl noch eine Weile dauern mit der Gesetzesänderung des WEG.

Bundesregierung-stellt-Wohnungseigentumsgesetz-auf-den-Pruefstand http://ddiv.de/hp46942/Bundesregierung- ... fstand.htm

Re: Ladung Elektroauto gefährlich? / Meine fürsorgliche Haus

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scimitar4444 hat geschrieben:Tja so wie es aussieht, wird das wohl noch eine Weile dauern mit der Gesetzesänderung des WEG.
Da haben einige Lobbyisten wieder erfolgreich interveniert. Aber das neue WEG ist gar nicht erforderlich. Man muss nur das bestehende WEG richtig interpretieren und anwenden.
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Re: Ladung Elektroauto gefährlich? / Meine fürsorgliche Haus

scimitar4444
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ecopowerprofi hat geschrieben:Da haben einige Lobbyisten wieder erfolgreich interveniert. Aber das neue WEG ist gar nicht erforderlich. Man muss nur das bestehende WEG richtig interpretieren und anwenden.
Das sag mal meiner Hausverwaltung. :( Wir hatte letztens eine Abstimmung. 6 Parteien dafür eine dagegen. Damit ist das nach Ansicht der Hausverwaltung abgelehnt. Grundlage: Baulichen Veränderungen nach 22 WEG

Re: Ladung Elektroauto gefährlich? / Meine fürsorgliche Haus

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scimitar4444 hat geschrieben:Wir hatte letztens eine Abstimmung. 6 Parteien dafür eine dagegen.
Aber §21 Abs. 5 Pkt. 6. ist eindeutig. Die müssen einen "Energieversorgungsanschluss" zugunsten eines Eigentümers dulden.
6. die Duldung aller Maßnahmen, die zur Herstellung einer Fernsprechteilnehmereinrichtung, einer Rundfunkempfangsanlage oder eines Energieversorgungsanschlusses zugunsten eines Wohnungseigentümers erforderlich sind.
Da ist kein Beschluss erforderlich.
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