Ladung Elektroauto gefährlich? / Meine fürsorgliche Hausverw

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Re: Ladung Elektroauto gefährlich? / Meine fürsorgliche Haus

mbrod
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Bei unserer diesjährigen Eigentümerversammlung war es auch schon Thema, die Tiefgaragenplätze mit Strom zu versorgen. Den erfahrenen Wohnungseigentümern war klar, dass ein Beschluss so gestaltet werden muss, dass alle Eigentümer die Möglichkeit haben, einen Anschluss für ihren Stellplatz realisieren zu können. Vielen Eigentümern war sehr wichtig, dass kein "Kabelwirrwarr" entsteht. So konnte zumindest die Kabelführung beschlossen werden. Hätte ein Kostenvoranschlag über die Montage der dann zu benutzenden Kabekanäle vorgelegen, wäre eventuell sogar ein Beschluss gefasst worden. Der kommt dann hoffentlich nächstes Jahr.
Interessant fände ich aber die Klärung der juristischen Frage, ob § 21 Abs.5 Nr.6 auch für Stellplätze anzuwenden ist:

"Zu einer ordnungsmäßigen, dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer entsprechenden Verwaltung gehört insbesondere:
...
6. die Duldung aller Maßnahmen, die zur Herstellung einer Fernsprechteilnehmereinrichtung, einer Rundfunkempfangsanlage oder eines Energieversorgungsanschlusses zugunsten eines Wohnungseigentümers erforderlich sind."

Einen Hinweis dafür habe ich in dem angehängten Dokument gefunden.
Ich könnte mir vorstellen, für einen TV-Beitrag mitzuwirken. Am liebsten natürlich, um über den positiven Ausgang zu berichten.
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Re: Ladung Elektroauto gefährlich? / Meine fürsorgliche Haus

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Da steht ¨Wohnungseigentümer¨. Der Tiefgaragenstellplatz ist streng genommen Sondereigentum und muß nicht zwangsläufig an eine Wohnung gebunden sein.
VW e-Golf 2020Bild Der e-Wolf auf YouTube

Re: Ladung Elektroauto gefährlich? / Meine fürsorgliche Haus

scimitar4444
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Nachdem ich nun "sanft" auf diesen Thread hingewiesen wurde 8-) , habe ich mal eine Frage. Wir sind 7 Parteien in einen Haus. Das Auto steht auf einen Parkplatz der zur Wohnung gehört (im freien) und ich bin Eigentümer einer Wohnung. Nun will ich an der davor liegenden Hauswand eine Wallbox oder einen CEE Stecker installieren. Letzendlich bin ich da ziemlich Schmerzfrei. Nach einer "Vorbefragung" haben 6 von 7 zugestimmt. Der 7 sagt selbst auf Nachfrage, er will das nicht. Gründe würden nicht interessieren (Ja die Hausgemeinschaft ist nicht einfach....) Die Hasverwaltung stellt sich auf den Standpunkt: "für uns ist die Rechtsprechung für die WEG maßgeblich.". Sie akzeptiert z.B. den Ansatz der Folie von Seite 13 nicht. Habt Ihr da noch eine Idee?

Re: Ladung Elektroauto gefährlich? / Meine fürsorgliche Haus

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  • preda7
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Da wirst Du leider noch warten müssen bis die Gesetzesänderung im WEG durch ist.

Bis dahin sind solche Maßnahmen an der Fassade eine "bauliche Veränderung", die die Zustimmung aller erfordert.

Re: Ladung Elektroauto gefährlich? / Meine fürsorgliche Haus

DiLeGreen
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Nicht unbedingt, wie im Haufe Artikel beschrieben ist die Rechtslage nicht eindeutig.
Wie die Zeitschrift "Das Grundeigentum" im Heft 11/2015 berichtet kann es eben auch passend für uns ausgelegt werden, siehe DPA-Meldung im Anhang.
Dateianhänge
DPA-DasGrundeigentum.jpg
ZOE Q210 2016-2024, Fiat Doblò 2,0 L Diesel 2024-2025, E-Berlingo ab 2025
Mitglied bei taubermobil Carsharing e.V. und HITA - Healthcare IT for Africa e.V.

Re: Ladung Elektroauto gefährlich? / Meine fürsorgliche Haus

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Ich würde noch einmal das Gespräch mit dem einen "Verweigerer" suchen und ihn auf die bevorstehende Gesetzesänderung hinweisen.
Wenn er nur einen Funken Verstand besitzt dann erkennt er, daß er danach sowieso keine Möglichkeit mehr hat die Ladestation zu verhindern und gibt möglicherweise auch seine Zustimmung....

Andererseits, wenn ich so überlege wieviele Vollkoffer sich unter den Mitmenschen befinden - dann bin ich jetzt auch schon wieder skeptisch.... :roll: ;)
Seit 11/2015 Leaf Tekna 24kWh (EZ 03/2015), 229.000 gefahrene km
seit 07/2020 Leaf Tekna 40kWh (EZ 10/2019), 39t gef. km
seit 04/2023 Leaf Tekna 62kWh (EZ 08/2021), 9t gef. km
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Re: Ladung Elektroauto gefährlich? / Meine fürsorgliche Haus

scimitar4444
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Ja ich leider auch. Ich befürchte das ist einfach so "Ich bin dagegen" . Es gibt dafür keinerlei techischen/ästhetischen oder sonstigen sachlichen Hintergrund.

Re: Ladung Elektroauto gefährlich? / Meine fürsorgliche Haus

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scimitar4444 hat geschrieben:Nach einer "Vorbefragung" haben 6 von 7 zugestimmt. ..... Die Hasverwaltung stellt sich auf den Standpunkt: "für uns ist die Rechtsprechung für die WEG maßgeblich."
Die aktuelle Rechtslage ist da eindeutig. Als Eigentümer in der nächsten Eigentümerversammlung ein Mehrheitsbeschluss erreichen. Dann kann man die Wallbox auch anbringen und die Hausverwaltung ist außen vor und braucht auch nicht mehr befragt werden. Die Zustimmung kann man sich vorher schriftlich von den anderen Eigentümer einholen. Dann kann auch keiner einen formalen Fehler wegen nicht Einhaltung von Fristen geltend machen.
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Re: Ladung Elektroauto gefährlich? / Meine fürsorgliche Haus

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  • preda7
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@ecopowerprofi:
Mit Verlaub, aber das ist Unsinn.
Bei baulichen Veränderungen nach 22 WEG ist Allstimmigkeit erforderlich. D.h.: Alle (nicht nur die auf der Versammlung anwesenden) müssen zustimmen.
Und eine Wallbox an die Aussenfassade einer Wohnungseigentümergemeischaft zu schrauben stellt eine bauliche Veränderung dar.
Aus dem Grund soll ja zur Förderung der Elektromobilität der 22 WEG geändert werden.
Es heißt für die Betroffenen also noch bis dahin abzuwarten. Dann kann ein störrischer Miteigentümer das nicht mehr verhindern.

Re: Ladung Elektroauto gefährlich? / Meine fürsorgliche Haus

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preda7 hat geschrieben:Bei baulichen Veränderungen nach 22 WEG ist Allstimmigkeit erforderlich.
Das ist kein Unsinn. Die Einstimmigkeit wurde schon lange aufgehoben (WEG §21 Abs.3) und ob es sich um die Anbringung einer Wallbox überhaupt um eine bauliche Veränderung im Sinne des WEG handelt ist mehr als fraglich. Dann wäre die Anbringung von Blumenkästen am Balkon auch Zustimmungspflichtig. Dem ist nicht so, denn der Balkon ist Sondereigentum und kein Gemeinschaftseigentum. Des Gleiche gilt auch für einen Stellplatz.
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