Knappe aber komplette Info zum Laden für Arbeitgeber?

Re: Knappe aber komplette Info zum Laden für Arbeitgeber?

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  • Deef
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und ich dachte es freut sich mal jemand mit mir - aber nöhhh :-)
500er la Prima mit Schiebedach, Leaf 2.Zero, VW-T4 California + Eriba Triton, Simson Schwalbe u. Star
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Re: Knappe aber komplette Info zum Laden für Arbeitgeber?

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  • Jogi
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Deef hat geschrieben:und ich dachte es freut sich mal jemand mit mir - aber nöhhh :-)
Tröste Dich:
Neid ist die aufrichtigste Form der Anerkennung. ;)
Als Junge dachte ich, ich werde mal ein alter, weiser Mann.
Jetzt schaut, was aus mir wurde: Ein alter, weißer Mann.

Re: Knappe aber komplette Info zum Laden für Arbeitgeber?

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Nur mal so als Tipp, weil es in diesem Thread noch nicht genannt wurde (oder habe ich was übersehen?):
http://www.thenewmotion.de/laden-am-unt ... sstandort/

Die bieten ein Rundum-Sorglos-Paket an und kümmern sich auch um Wartung und Abrechnung, zu einem ziemlich kleinen Preis. Könnte perfekt sein für Dein Szenario.

Re: Knappe aber komplette Info zum Laden für Arbeitgeber?

eSmart
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Wenn man täglich 40km Arbeitsweg (beide Richtungen) hat und 18kwh/100km verbraucht sind das im Endeffekt knapp 40€ Stromkosten pro Monat.
Somit wäre das noch unter der Grenze des geldwerten Vorteils.
Benzingutscheine habe ich bei den Angestellten nicht gemacht, denn die Abrechnung war mir zu lästig. Protokoll des Benzinpreises, Liter..etc bei jedem tanken. Das FA hat mir das Benzin für den Firmen Pkw schon um die Ohren gehauen weil der mit LPG fährt (Startbenzin ist aber nötig).
Insofern habe ich keine Lust auf Papierkram für ein paar Euro Wert.

Nun bauen wir eine kostenlose Ladestation für die Kunden. Das ist steuerlich problemlos (bisher), der Kunde lädt nur 1x für vielleicht 3€. Da ist es egal ob ein AN dort tankt, oder der Firmen Pkw.

Hat man aber eine ganze Flotte von Firmenfahrzeugen und Arbeitnehmern mit E-Autos kommt das FA ruckzuck auf die Idee und prüft den Strombezug. Da müssen also zB Rfid Karten her mit der man die Ladung startet und aufzeichnet.

Ist nicht grad gesetzlich etwas im Gange das eine Ladestation steuerlich als Endverbraucher deklariert ? Ist das nicht ein Vorteil für den Betrieb ?

Re: Knappe aber komplette Info zum Laden für Arbeitgeber?

Spürmeise
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eSmart hat geschrieben:Ist nicht grad gesetzlich etwas im Gange das eine Ladestation steuerlich als Endverbraucher deklariert ? Ist das nicht ein Vorteil für den Betrieb ?
"grad etwas im Gange"
[Sheldon]"Was That Sarcasm?"[/Sheldon]

Die Gesetzesinitiative des Bundesrates vom 10.7.2015 liegt seit August zur vertieften Prüfung durch die Bundesregierung :lol: vor.

Aber die deutsche Bundesregierung hat wohl Wichtigeres zu tun (z.B. Rettung der Dieselindustrie, Rettung der schwarzen Null, Rettung der schwarzen Nullen, Rettung der schwarzen Dieselnullen etc.).

Denn wo kämen wir da hin, wenn ein maßvoll niedriger Strombezog über den Arbeitgeber zeitlich befristet einkommenssteuer- und sozialabgabenfrei wäre: sicher würde der Staat im Jahr 0,000000001 Mrd. € weniger einnehmen gegenüber der derzeitigen Situation, wo die AG wegen der komplexen rechtlichen Situation gar keine Lademöglichkeiten für ihre Mitarbeiter realisieren.

Re: Knappe aber komplette Info zum Laden für Arbeitgeber?

eMann
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Nun ist es endlich soweit. Das kostenlose oder verbilligte Aufladen von BEV und Plug-Ins (und auch E-Bikes) ist seit 1. Januar 2017 steuerfrei. Voraussetzung ist, dass das Aufladen in einer ortsfesten, betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers erfolgt. Die Steuerbefreiung ist zunächst befristet bis Ende 2020.

Ausführliche Erläuterungen im BMF-Schreiben.

http://www.bundesfinanzministerium.de/C ... rschriften
Kleiner leiser Leaf und großer Familientouran
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