kein Anspruch auf Ladestation in Tiefgarage

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nokasch
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Keine Ahnung, ob das hier schon bekannt ist. Steht jedenfalls in der "Hohenloher Zeitung" von heute:
"Ein Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch darauf, dass ihm die Eigentümergemeinschaft die Installation einer Stromleitung zu seinem Tiefgaragen-Stellplatz und den Einbau einer Ladestation für ein Elektro-Auto genehmigt." (LG München I, Az.: 36 S 2041/15).
Das Gericht "sah in den geplanten Maßnahmen eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum, welche die Rechte der anderen Eigentümer über das zumutbare Maß beeinträchtige."
Quelle: "Hohenloher Zeitung", 24.3.2017.
:evil: :evil:
M.W. beginnen solche Prozesse immer am Amtsgericht, es dürfte sich also hier bereits um die 2. Instanz handeln. Vermutlich gibt es jetzt kein Rechtsmittel mehr. Das ist sehr bedauerlich, aber so ist das geltende Recht. Ob man die Möglichkeit hat, Politiker an der Stelle mal über eine Änderung des Rechts nachdenken zu lassen?

Ich bin jedenfalls heilfroh, daß ich eine solche Genehmigung bereits habe.
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Re: kein Anspruch auf Ladestation in Tiefgarage

rollo.martins
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Nach Schweizer Recht braucht es eine Mehrheit der Eigentümer. Dass man es nicht durchsetzen kann, ist glasklar. Wie ist da nach deutschem Recht? Müssen etwa alle zustimmen?


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Re: kein Anspruch auf Ladestation in Tiefgarage

nokasch
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rollo.martins hat geschrieben:Nach Schweizer Recht braucht es eine Mehrheit der Eigentümer. Dass man es nicht durchsetzen kann, ist glasklar. Wie ist da nach deutschem Recht? Müssen etwa alle zustimmen?


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In dem Fall muss es m.W. ein Mehrheitsbeschluss sein. Einstimmigkeit wird bei baulichen Veränderungen benötigt, die das Aussehen betreffen. Bei einer Stromleitung kann man eigentlich kaum davon sprechen, daß das Aussehen verändert wird.

Re: kein Anspruch auf Ladestation in Tiefgarage

SaschaG
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Ich habe das in unserer WEG durch. Man braucht die Zustimmung aller Eigentümer.

Re: kein Anspruch auf Ladestation in Tiefgarage

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SaschaG hat geschrieben:Ich habe das in unserer WEG durch. Man braucht die Zustimmung aller Eigentümer.
So ist es. Auch wir haben den Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft.
17.02.2017: Born Electric BMW i3 94Ah BEV | 73.481 km
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Re: kein Anspruch auf Ladestation in Tiefgarage

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Hallo,

Grundsätzlich ist es in Deutschland eine Katastrophe und eine Unverschämtheit was so in manchen Richtern und ETG vorgeht. Eine 100% Zustimmung ist in Deutschland leider Pflicht. :(

Deshalb heißt es taktisch klug vorgehen!

1.
Bei uns habe ich alle ET mit ins Boot genommen... man will doch sicherlich eine Steckdose zum Autosaugen, Ladegerät anschließen oder bei den älteren kommt ja vielleicht ein E-Bike welches geladen werden will.

2. habe ich nie von einer wallboard oder Ladestation für Elektro-Auto gesprochen sondern das ich eine Kraftsteckdose benötige.

Und was soll ich sagen, alle waren begeistert und haben sogar mitgemacht.

Gruß Oliver
und Nachts nehmen wir den Besen ;)

Re: kein Anspruch auf Ladestation in Tiefgarage

SaschaG
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Das Gesetz sollte doch aber geändert werden, oder?

Re: kein Anspruch auf Ladestation in Tiefgarage

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Es gab da eine Petition im Bundestag.
Es fehlten aber gefühlte 99 % an Unterschriften. :(
https://epetitionen.bundestag.de/conten ... 69171.html
Zuletzt geändert von prophyta am So 26. Mär 2017, 12:51, insgesamt 1-mal geändert.
https://e-golf-forum.de/
Grüße aus dem eVW Forum

Re: kein Anspruch auf Ladestation in Tiefgarage

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SaschaG hat geschrieben:Ich habe das in unserer WEG durch. Man braucht die Zustimmung aller Eigentümer.
Bei mir hat es geklappt . Die Eigentümer haben in meinem Fall (bereits im Jahr 2013) zugestimmt Bedingung waa dass die Installation durch Elektrofachbetrieb erfolgt (35 Meter 32A KAbel durch den KEller in die Tiefgarage. Zusätzlich musste ich noch Unterschreiben , dass ich die Kosten für den eventuellen späteren Rückbau tragen werde. Hatte wohl Glück gehabt☺
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Skoda Enyaq 80x <-- der macht sowas von Spaß - WOW!

Re: kein Anspruch auf Ladestation in Tiefgarage

Sewi
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Es gibt bereits einen ausführlichen Thread dazu im Forum.

Ebenso gibt es einen Gesetzentwurf verschiedener Bundesländer, der über den Bundesrat eingereicht wurde. Der Bundestag wird sich damit nach der Wahl befassen, aber da sich zunehmend mehr Länder aktiv dafür einsetzen, sollte er sogar ganz gute Chancen haben. Damit würde der Rechtsanspruch geschaffen werden, auf eigene Kosten eine Wallbox installieren zu können.

Die Petition hat das Ziel, den Gesetzentwurf noch vor der Wahl weiter zu bringen. Für eine öffentliche Anhörung fehlen Ihr tatsächlich noch Stimmen (sie ist mittlerweile aus der Mitzeichnungsfrist raus), aber auch so wird sie dem Petitionsausschuss vorgelegt und von diesem beantwortet.

Es gibt im Forum dokumentierte erfolgreiche Fälle. Wenn Du aber ein Gericht bemühen musst, hast Du nach derzeitigem Stand verloren. Das ist nicht mal im Ermessen der Richter sondern einfach geltendes Gesetz.
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