Gesetzentwurf für Ladestationen bei Wohnungen

Gesetze zu Ladestationen von Wohnungseigentümern u. Mietern

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Wohnungseigentümer und Mieter sollen es künftig einfacher haben, an ihrem Stellplatz eine Ladestation für ein Elektroauto zu bauen. Das ist das Ziel einer Gesetzesinitiative im Bundesrat. (Fortsetzung aus diesem Thread)

haufe.de: Bundesratssitzung am 23.9.16

- In das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) soll eine Regelung aufgenommen werden, wonach die nach § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG erforderliche Zustimmung der durch die bauliche Maßnahme nicht unerheblich beeinträchtigten Miteigentümer entbehrlich ist, wenn die Maßnahme für die Installation einer Ladestation für Elektrofahrzeuge erforderlich ist. An der Regelung zur Kostentragung bei Maßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum soll grundsätzlich festgehalten werden. Nach wie vor sollen nur diejenigen Wohnungseigentümer die Kosten für die Maßnahme tragen, die dieser Maßnahme zugestimmt haben. Die Neuregelung soll alle Stellplätze umfassen, unabhängig von der Rechtsnatur des Nutzungsrechts (Sondernutzungsrecht, Sondereigentum) und den baulichen Gegebenheiten (Tiefgarage, Parkdeck, Doppelparker, Einzelgarage).

- Im Mietrecht soll der Einbau der Einbau von für die Elektromobilität erforderlichen Einrichtungen privilegiert werden, so wie dies bereits für Maßnahmen für die Barrierefreiheit der Fall ist. Demnach soll der Mieter die Zustimmung des Vermieters zu baulichen Veränderungen oder sonstigen Einrichtungen, die für die Installation einer Ladeeinrichtung für ein Elektroauto erforderlich sind, verlangen können, wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat.
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Re: Gesetze zu Ladestationen von Wohnungseigentümern u. Miet

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Wurde auch Zeit :D
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !

Gesetzentwurf für Ladestationen bei Wohnungen

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  • preda7
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Der Bundesrat hat heute einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, wonach die Hürden bei Errichtung von Stromanschlüssen im Wohnungseigentum und in Mietwohnungen gesenkt werden sollen. Dafür sollen Regelungen im WEG und im Mietrecht geändert werden:
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/druc ... onFile&v=1

Re: Gesetzentwurf für Ladestationen bei Wohnungen

SaschaG
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Das wäre wirklich hilfreich. Ich musste für meine Ladestation noch eine einstimmige Beschlussfassung aller Eigentümer der WEG einholen. Das hat nur geklappt, weil eine andere Baumaßnahme mit dem Beschluss verbunden war.

Re: Gesetzentwurf für Ladestationen bei Wohnungen

DiLeGreen
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Ich warte weiterhin, kann ja noch dauern... Und Achtung: Lt. Wikipedia werden nur ca. 20% der Gesetzesentwürfe aus dem Bundesrat tatsächlich so verabschiedet.
TOP 21 auch nochmal mit dem finalen Gesetzentwurf. Gab es da noch relevante Änderungen (außer dass Hessen beigetreten ist)?
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Re: Gesetzentwurf für Ladestationen bei Wohnungen

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Der Thread (bzw. Erstbeitrag) wurde von irgend jemanden verschoben. Ich hatte ihn absichtlich unter "Elektroauto Förderung" eingestellt. Die "Elektrauto Förderung" durch den Bund (also in Deutschland) besteht m.E. aus folgenden Punkten:

- Kaufprämie im Volumen von 600 Mio. EUR, pro Fahrzeug 2.000 € bzw. 1.500 €; anwendbar seit Ende Mai 2016;

- Wiederverlängerung der KFZ-Steuerbefreiung auf 10 Jahre; KFZ-Steuerbefreiung auch auf Elektro-Umbauten; gesetzgeberischer Stand: 2.+3. Lesung im Bundestag am 22.9.16; vorgesehen rückwirkend zum Anfang 2016;

- Steuerbefreiung für das Laden von privaten und zur privaten Nutzung überlassenen Elektrofahrzeugen am Arbeitsplatz bzw. Unternehmensstandorten; gesetzgeberischer Stand: 2.+3. Lesung im Bundestag am 22.9.; vorgesehener Anwendungszeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2020;

- Ladesäulenförderung im Volumen von 300 Mio EUR; Ausgestaltung in Arbeit (Förderung von 3.000 bis 30.000 je nach Ladesäulentyp), Anwendung vorgesehen in Tranchen ab Anfang 2017;

- rechtliche Hürden bei Errichtung von Stromanschlüssen im Wohnungseigentum und in Mietwohnungen senken (Gesetzentwurf Bayern/Sachsen/Hessen, zweite Behandlung in der Bundesrats-Plenarsitzung am 23.09.16)
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Re: Gesetzentwurf für Ladestationen bei Wohnungen

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  • Jogi
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mweisEl hat geschrieben:Der Thread (bzw. Erstbeitrag) wurde von irgend jemanden verschoben.
Das war ich.
Ich hatte ihn absichtlich unter "Elektroauto Förderung" eingestellt. Die "Elektrauto Förderung" durch den Bund (also in Deutschland) besteht m.E. aus folgenden Punkten: [...]
Das ging aber aus deinem Eingangsposting nicht hervor.

Wenn ich zwei Threads mit fast geichlautendem Titel und Inhalt sehe, führe ich sie halt zusammen, sorry.

Du kannst gerne einen Thread zur Förderung via Steuererleichterungen oder direkten Investitionsbeihilfen eröffnen, aber dann bitte auch so kenntlich machen, okay?
Als Junge dachte ich, ich werde mal ein alter, weiser Mann.
Jetzt schaut, was aus mir wurde: Ein alter, weißer Mann.

Re: Gesetzentwurf für Ladestationen bei Wohnungen

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Naja, so wichtig es auch ist jetzt das WEG im Hinblick auf rechtliche Regelungen für Wohnungseigentümer/Mieter mit privatem Ladestellenwunsch anzupassen, sehe ich das auch nicht unbedingt unter "Förderung" einzusortieren.
Ich war übrigens zeitgleich und unabhängig von Jogi an dieser Thread-Zusammenführung dran. Nur Jogi war halt schneller. :)

Viele Grüße:

Klaus
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !

Re: Gesetzentwurf für Ladestationen bei Wohnungen

eSmart
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Auch ohne Gesetz weiß ich nicht wie wir eine Ladestation in der Tiefgarage umsetzen sollen.
Allein das 60m lange Kabel plus Verlegung macht es teurer. Zum Glück steht ein fester Parkplatz zu Verfügung, wie soll man Laden wenn die Stellplätze nicht fest sind ?

Was passiert wenn nur 4-5 Elektroautos von 60 Autos insgesamt elektrisch laden wollen. Alle zur gleichen Zeit geht mit dem Hausanschluß nicht. Erweiterungen erfordern Veränderungen an bestehender Hardware (Lastmanagement, Zeitschalter....etc), diese ist im Einzelbesitz. Soll ich meine teuer gebaute Ladebox umbauen wen ein Neuer dazu kommt ?
Jeder möchte einen eigenen Ladestecker, es gibt keine allgemeinen Parkplätze die man zum Laden nimmt, niemand mag umparken.
Schwierig.

Re: Gesetzentwurf für Ladestationen bei Wohnungen

DiLeGreen
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Technisch ist das mit Sicherheit in jedem Objekt unterschiedlich, bei uns z.B. wäre es gar kein Problem.
Der eine Hausanschluss hat 40kW übrig, davon können ohne Probleme 9 Parkplätze mit mehr als 16A (19A) ausgestattet werden. Der andere Hausanschluss hat vermutlich noch mehr Reserven, so dass die komplette Garage (18 Parkplätze) tatsächlich gleichzeitig laden könnte.
Die Kosten halten sich auch im Rahmen, wenn ich das bestehende Kabel für den Allgemeinstrom anzapfen würde kostet das inkl. geeichtem Zwischenzähler und Installation einen geringen dreistelligen Betrag. Wenn ich ein eigenes Kabel vom Zählerraum legen würde wäre es ein geringer vierstelliger Betrag.
Das hat aber alles nichts mit dem aktuellen Gesetzgebungsverfahren zu tun, wir können über die technischen Details gerne in einem anderen Thread weiter diskutieren.
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