Gesetzentwurf für Ladestationen bei Wohnungen

Re: Gesetzentwurf für Ladestationen bei Wohnungen

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Rückschlag:

"Die Bundesregierung unterstützt in ihrer Gegenäußerung die Anliegen des Bundesrates, meldet aber Zweifel an, ob der vorgeschlagene Weg zielführend ist. Sie werde "zu Beginn der nächsten Legislaturperiode Vorschläge zur Änderung des Miet- sowie Wohnungseigentumsrechts zur erleichterten Durchführung von baulichen Veränderungen zur Schaffung von Ladeinfrastruktur und Barrierefreiheit unterbreiten", erklärt die Regierung. Dabei würden "die dem Gesetzentwurf des Bundesrates zu Grunde liegenden Überlegungen zu berücksichtigen sein".

https://www.bundestag.de/hib#url=L3ByZX ... =mod454590

Das dauert also noch zwei Jahre.... Ich verstehe es nicht. Nur Bremser.... :evil:
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Re: Gesetzentwurf für Ladestationen bei Wohnungen

DiLeGreen
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Shit. Ich hab dem Hrn. Bausback, Bayer. Staatsminister und Beaftragter für diesen Gesetzesentwurf, gleich mal eine Nachricht gesendet. Vielleicht kann er ja doch noch was bewegen, ansonsten muss ich wohl ein Gericht bemühen damit es bei uns vielleicht weiter geht.
Diese Gesetzesänderung ist für viele wirklich elementar wichtig :!:
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Re: Gesetzentwurf für Ladestationen bei Wohnungen

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Wer ist denn in dem Fall die Bundesregierung? Bundesverkehrsministerium? Bundesbauministerium? Bundesjustizministerium?
Ich habe keine Ahnung, wer so eine Gegenäußerung verfasst. Das ist ja nicht die Bundeskanzlerin.....
Ich kenne mich im Wohnungseigentumsrecht aus. Dieser Gesetzentwurf wäre "zielführend" gewesen. Warum es da jetzt "Zweifel" gibt, verstehe ich nicht. Wer ist verantwortlich für diese "Zweifel"?

Re: Gesetzentwurf für Ladestationen bei Wohnungen

yadiori
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preda7 hat geschrieben:Ich kenne mich im Wohnungseigentumsrecht aus. Dieser Gesetzentwurf wäre "zielführend" gewesen. Warum es da jetzt "Zweifel" gibt, verstehe ich nicht. Wer ist verantwortlich für diese "Zweifel"?
Normalerweise ist bei sowas (Pushen von furchtbaren Gesetzen oder Verhinderung von sinnvollen Gesetzen) das Wirtschaftsministerium zuständig. Schließlich würde eine zunehmende Elektrifizierung zu diesem Zeitpunkt zu wirtschaftlichen Verlusten bei der deutschen Autoindustrie führen. Daher hat wahrscheinlich Gabriel jetzt Zweifel angemeldet, und er sieht es als zielführender, wenn das Gesetz erst kommt, wenn die gesamte deutsche Autoindustrie eine große Auswahl guter Elektroautos am Start hat. Vielleicht in ein paar Jahren… oder Jahrzehnten.

'Tschuldigung für den Sarkasmus. :roll:

-> Verkehrsminister ist unwahrscheinlich, denn der kommt von der CSU, und die Bundesratsinitiative ging ja von Seehofer mit aus.
-> Justiz könnte ich mir evtl vorstellen…? Mich würde dann eine genauere Begründung interessieren. Vielleicht stimmt ja wirklich was mit dem Gesetzesentwurf nicht.
-> Hendricks als Bauministerin eher nicht, denn sie ist recht EV-freundlich, glaube ich. Höchstens auf Anweisung von Siggi. :roll:

Re: Gesetzentwurf für Ladestationen bei Wohnungen

Amp3ra
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ich habe so drauf gehofft

https://vimeo.com/192344484

Re: Gesetzentwurf für Ladestationen bei Wohnungen

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preda7 hat geschrieben:Wer ist denn in dem Fall die Bundesregierung? Bundesverkehrsministerium? Bundesbauministerium? Bundesjustizministerium?
Ich habe keine Ahnung, wer so eine Gegenäußerung verfasst.
So, ich habe es rausgefunden: zuständig ist der kleine Heiko. "Federführend ist das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz."

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/102/1810256.pdf

Dahin wäre also der Unmut zu adressieren....

Re: Gesetzentwurf für Ladestationen bei Wohnungen

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Die Bedenken der Bundesregierung sind ausnahmsweise berechtigt. Wenn man den Gesetzentwurf liest, stellt man fest, dass mal wieder "deutsche Bedenken tragenden Juristen" am Werke waren. Das erkennt man am Satz "dies gilt nicht, wenn das Interesse an der unveränderten Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums oder der Wohnanlage das Interesse an der Maßnahme überwiegt. Satz 3 kann durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden." Was man zuerst mit blumigen Worte sagt wird mit dem Satz wieder über den Haufen geworfen.
Deutsche Juristen sind nicht in der Lage einfach zu schreiben "Eine Ladevorrichtung zum Laden von Elektrofahrzeuge ist zu dulden solange kein anderes Sondereigentum dafür genutzt werden muss und keine gewerbliche Ziele damit verfolgt werden."

Aber die Bundesregierung formuliert in ihrer Stellungnahme alles was man braucht um seine Maßnahme "Ladestation" durchzusetzen und jetzt schon gilt. Daher ist der Gesetzentwurf eigentlich entbehrlich und nur eine Klarstellung.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Gesetzentwurf für Ladestationen bei Wohnungen

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Die Bundesregierung hat nicht das Recht einen Gesetzentwurf des Bundesrates abzubügeln (vgl: Gesetzgebungsverfahren). Sie ist verpflichtet, den Gesetzentwurf zusammen mit einer Stellungnahme dem Bundestag zuzuleiten. Der Bundestag muss dann in der 1. Lesung entscheiden, ob der Gesetzentwurf abgewiesen wird, oder an einen Ausschuss zur Beratung überwiesen wird. D.h. dieser Gesetzentwurf wird in einer der nächsten Bundestagsitzungen auf der Tagesordnung stehen. Das gesamte Gesetzgebungsverfahren kann unter dem folgenden "Ticket" verfolgt werden: ID: 18-75057.

Der Hausanschluss eines Mehrfamilienhauses mit Eigentumswohnungen und Tiefgarage wird m. E. selbst dann nicht überlastet, wenn in der Tiefgarage an jedem Stellplatz eine 11kW Wallbox installiert wird: Standardmäßig wird in jeder Eigentumswohnung auch ein 11kW Drehstromanschluss für einen Elektroherd installiert. Der Hausanschluss muss ohnehin so dimensioniert werden, dass in der Mittagszeit keine Überlastung stattfindet, wenn in allen Wohnungen gekocht wird. Ein solcher Hausanschluss wird dann auch nicht überlastet werden, wenn Nachts in der Tiefgarage Akku-Autos geladen werden. Eine leistungsfähigere Wallbox ist nicht notwendig, da an einer 11kW Wallbox auch ein Tesla P100D über Nacht vollständig geladen werden kann.
Ich würde in einer Eigentümerversammlung mit dem Beispiel des Herdanschlusses argumentieren.
Smart 451 ED, EZ 9/13, seit 9/16

Re: Gesetzentwurf für Ladestationen bei Wohnungen

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Diva4 hat geschrieben:auch ein 11kW Drehstromanschluss für einen Elektroherd installiert. Der Hausanschluss muss ohnehin so dimensioniert werden, dass in der Mittagszeit keine Überlastung stattfindet, wenn in allen Wohnungen gekocht wird.
Diese Falschannahme hatten wir schon so oft. Teste mal aus, welche Zubereitungs-Vorbereitungen Du machen müsstest, um alle Deine Herdplatten und Backofen gleichzeitig für mehr als 2 Minuten auf Volllast zu betreiben, und dann probiere das mal für 60 Minuten, und dann probiere das alles gleichzeitig bei allen anderen Haushalten im Haus (nein, Nicht nachmachen!)

Also, in Wirklichkeit ist es schlicht und ergreifend so, dass für jeden jeden Haushalt alleine vom örtlichen Netz gleichzeitig nur 2-3 kW zur Verfügung stehen, von der regional vorhandenen Kraftwerksleistung her sogar nur weniger als 2 kW.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Gesetzentwurf für Ladestationen bei Wohnungen

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Gestern ein zusätzlicher Zähler in einem bestehenden Objekt installiert. Der VNB hat seit Mitte des Jahres beschlossen nur noch 50A Sicherungen zu setzen. Die haben Angst, dass die Zähler überlastet werden, wenn an einem Zähler mehrere Auto laden. Das ist nur vorgeschoben. Bis vor 10 Jahren wollten die unbedingt alles auf 63 A haben. Grund war damals die Nachtspeicherheizung. Für ein Einfamilienhaus braucht man bis zu 10 Speicheröfen. 10 mal 2 kW sind auch 20 kW. Hat auch funktioniert und kein Zähler hat dicke Backen bekommen. Ladegeräte sollte man genauso Steuern wie Nachtspeicheröfen. Zu Spitzenzeiten weg schalten und es gibt garantiert keine Probleme.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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