Betriebsvereinbarung Laden von Mitarbeiterfahrzeugen

Re: Betriebsvereinbarung Laden von Mitarbeiterfahrzeugen

Nichtraucher
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ecopowerprofi hat geschrieben:Sachzuwendungen bis zu einer Höhe von 44€ pro Monat und AN müssen nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden. Es ist die Frage ob das Laden auf diesen Betrag angerechnet wird.
Wie AndiH oben schon schrieb ist das (glücklicherweise) Geschichte.
Da in der Vergangenheit die Ladungen nicht protokolliert wurden, lässt sich auch im Nachhinein nichts berechnen.
Aktuell Zoe Intens mit AHK von Wolf, eig. PV, Überschussladung mit evcc.io
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Re: Betriebsvereinbarung Laden von Mitarbeiterfahrzeugen

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Nichtraucher hat geschrieben:Wie AndiH oben schon schrieb ist das (glücklicherweise) Geschichte.
Wie kommt ihr darauf? Erstmal muss der Gesetzentwurf zum Gesetz werden (die erste Fassung hat der Bundesrat abgelehnt), dann muss noch der 01.01.2017 abgewartet werden, weil erst nach diesem Termin beim Laden beim AG kein "geldwerter Vorteil" mehr entstehen soll.
http://www.goingelectric.de/forum/elekt ... ml#p376610
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Betriebsvereinbarung Laden von Mitarbeiterfahrzeugen

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mweisEl hat geschrieben:weil erst nach diesem Termin beim Laden beim AG kein "geldwerter Vorteil" mehr entstehen soll.
Die 44 € sind z.Zt. geltendes Recht. Hat nix mit dem neuen Gesetz zu tun. Die Frage ist doch nur, ob die Steuerbefreiung fürs Laden am Arbeitsplatz nach dem neuen Gesetz zusätzlich kommt oder ob das Laden auf die 44€ angerechnet wird.

Wenn ich keine andere Sachzuwendungen vom AG erhalte, kann ich heute schon für 44 € steuerfrei beim AG laden. Hat der AG einen Mittelspannungsanschluss, dann kostet ihm die kWh ca. 10 bis 12 Ct. Die 44 € entsprechen dann ca. 400 kWh pro Monat steuerfreies Laden. Bei einem Niederspannungsanschluss sind das dann immerhin noch ca. 200 kWh pro Monat. Das wären so ca. 1200 km. Da man ja zu Hause auch lädt könnte man täglich ca. 60 km einfache Entfernung bis zum Arbeitsplatz fahren, ohne dass man einen geldwerten Vorteil versteuern müsste. Das Laden ist also nach der aktuellen Gesetzeslage schon steuerfrei. Da haben die Politiker ein Geschenk verteilt, was im Grunde gar keins ist und keine Steuermindereinnahmen verursacht.

Auch die KFZ-Steuerbefreiung ist im Grund gar keine. Die höheren Anschaffungskosten verursachen eine höhere MWSt. beim Kauf des Fahrzeuges. Beispiel ZOE: der kostet ca. 24.000€, macht ca. 3800€ MWSt. Ein vergleichbarer CLIO kostet ca. 12000€, macht ca. 1900€ MWSt. Ergibt ca. 1900€ zusätzliche MWSt. KFZ-Steuerersparnis in 10 Jahren ca. 900€.

Nur mal so als Denkanstoß zu den Steuergeschenke unserer Regierung. Es sind keine !!!! :wand:
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Betriebsvereinbarung Laden von Mitarbeiterfahrzeugen

AndiH
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Ok, ich dachte der geldwerte Vorteil ist mit der Prämie durchgewunken, mein Fehler. In meiner Firma lief das schlicht folgendermaßen:
Die Firma (<100 MA) hat bereits einen i3 als Firmenfahrzeug, der wurde von der GF großzügig an die Mitarbeiter verliehen. Als ich mir dann meinen gekauft hab, hat die Firma 2 x Typ2 in der Tiefgarage installiert und seither hat die GF, der Firmen i3 und ich einen reservierten Stellplatz. Auf meine Nachfrage hin bezüglich Steuer hat man schlicht den NEFZ meines Fahrzeug und die km zum Arbeitsplatz mit dem Strompreis zusammen gerechnet, halbiert, da ich ja zu hause laden könnte und das Ganze von den 44 Euro Tankkarten abgezogen die ich bisher schon erhalten hab. Nun krieg ich drei Karten weniger im Jahr und lade mein Auto auf dem reservierten Platz in der Firma.

Das größte Problem war der Neidfaktor wegen des reservierten Stellplatzes, die steuerliche Seite hat eigentlich keinen interessiert, wahrscheinlich weil es sich kaum prüfen lässt wohin wieviel Strom verschwindet.

Gruß

Andi
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Re: Betriebsvereinbarung Laden von Mitarbeiterfahrzeugen

Lademary
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Hamburger hat geschrieben: Hallo

Wenn ich die Forenbeiträge so durchlese, scheint das Laden am Arbeitsplatz/Mitarbeiterparkplatz in kleineren inhabergeführten Unternehmen eher möglich zu sein als in größeren Betrieben.
Ich denke, dass bei größeren Betrieben eine oft gescheute Hürde das Mitbestimmungsrecht der Betriebsräte ist.
http://www.betriebsrat.de/portal/rechts ... nparkplatz
Da das Laden von Mitarbeiterfahrzeugen bisher weder gesetzlich noch in irgendeinem Tarifvertrag geregelt ist (habe zumindest nichts einschlägiges gefunden), ist mein Vorschlag, dass wir hier gemeinsam eine Vorlage für eine entsprechende Betriebsvereinbarung erarbeiten.
Oder gibt es bereits in einem euch bekannten Unternehmen eine solche, die wir hier als Vorlage heranziehen könnten ?

Ich habe schon mal angefangen mir Gedanken zu machen:

-
Hallo Hamburger
wow du hast dir schon sehr früh gute Gedanken gemacht zu dem Thema. Wir sind jetzt auch an dem Thema dran, allerdings ist unser Arbeitgeber auf dem Auge Mitarbeiter fahren privat elektrisch und würden gerne im Office laden, immer noch blind.
Andererseits, und jetzt da ich es schreibe sehe ich den Widerspruch, plant er ab 2024 unser recht große Firmenwagenflotte (damals geschaffen als Mitarbeiterbindungskomponente) komplett auf BEV umstellen. Das wird ja vielfach schon "propagiert" z.B. Telekom für 2023, Randstadt, Pro7, Carglass, Coca Cola, ... Da die meisten Firmenwagenfahrer eher selten oder nur kurz im Office sind und es an den meisten Standorten auch (noch?) nicht genug Lade-Infrastruktur gibt, steht bei den allermeisten dann das Laden zuhause oder sogar öffentlich im Fokus.
Als Betriebsrat fragen wir uns wie wir das sinnvoll regeln können, denn viele KollegINNen werden z.B. nicht zu Hause laden können. Dadurch ergeben sich neue Fragestellungen von der Zulässigkeit solcher Regelungen ( Bestandschutz) bis hin zu dem Aspekt, ob überhaupt bzw. in welchem Umfang denn die Zeitaufwände für das Laden sogar als Arbeitszeit zu sehen wären. Ja ich weiß beim Tanken war das auch nicht der Fall, aber aus eigener 4 jähriger Erfahrung mit über 10000km weiß ich, dass mein Zeitinvest mit dem BEV auf der Langstrecke und im öffentlichen Laden signifikant höher ist auch mit eigener Wallbox zu Hause.
Hast du dazu Erfahrungen mit entsprechenden Regelungen / Betriebsvereinbarungen? Ich freu mich auch über andere Rückmeldungen gerne als PN.

Re: Betriebsvereinbarung Laden von Mitarbeiterfahrzeugen

Xentres
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Vorschlag:
"Bis zu zwei Überstunden pro Tag für das Laden des Firmenfahrzeugs, soweit erforderlich, sind mit dem Gehalt abgegolten."
BMW i3 120 Ah - seit 04/2020 - Melbourne Rot

Re: Betriebsvereinbarung Laden von Mitarbeiterfahrzeugen

Optimus
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Lademary hat geschrieben: es an den meisten Standorten auch (noch?) nicht genug Lade-Infrastruktur gibt
Da muss zuerst angesetzt werden, um das Laden in den Tagesablauf zu integrieren (Laden, wenn das BEV eh steht).
Eine Abrechnung des Stroms, der zu Hause geladen wird ist mit entsprechenden WB und einreichen der Abrechnung mit den Spesen möglich.

Wir haben 5 LP in der Firma. Daran kommen 10-12 PHEV/BEV täglich zum Laden. Freischaltung erfolgt mittels Tankkarte (ls RFID).
Eine kWh-genaue Abrechung gibt es noch nicht, da das Laden für Mitarbeiter steuerfrei ist. Kann ggf. später noch kommen, wenn ein Zuordung der Lademenge zur RFID erfolgt.
Model 3 SR+, MidnightSilver/black 06/2019, EAP 09/2020, 15,3 kWh/100 km (netto) @65 Tkm
08/2022 BKW 0,74 kWp, SSW, 500 kWh/a
Tesla-Referral: https://ts.la/erik66594 für SuC-Freikilometer u.a. Prämien; BeCharge Einladungscode: ZMLRUS9
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