Photovoltaik ohne Finanzamt

Solarenergie - Photovoltaik

Re: Photovoltaik ohne Finanzamt

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Variante 4: Die Vergütung nach EEG

Es gibt alle Varianten. In den letzten Jahren hat es aber ein Urteil in Bayern gegeben. Daher wird jetzt eigentlich immer Variante 1 heran gezogen. Nach 5 Jahren wird aber eh zur KUR gewechselt. Dann ist das Thema durch.
Gruß Ingo
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Re: Photovoltaik ohne Finanzamt

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herminchen sagt Variante 2,
Du sagst Variante 1
(habe daher meinen Stromlieferanten gewechselt, von Lichtblick nach Logo-Energie, nur damit die Steuer bei Privatentnahme geringer ausfällt.)
Wieso ist das Thema nach 5 Jahren durch? Sprichst Du von der USt? Die Ertragssteuer ist weiter zu entrichten.
Übrigens kann nicht jeder zur KUR wechseln.
Ich bin Unternehmer (und zahle Umsatzsteuer) und könnte es nicht. Meine Frau ist Arbeitnehmerin, sie kann.
e-Golf und Polestar 2 (78 kWh, Single-Motor, 19" Räder)
PV-Anlage 18kWp, Speicher 13,5kWh netto, von der Notwendigkeit der Energie- und Mobilitätswende überzeugt

Re: Photovoltaik ohne Finanzamt

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https://www.finanzamt.bayern.de/Informa ... ikanlagen/

Lies das PDF durch und Deine Fragen sind geklärt.
Gruß Ingo

Re: Photovoltaik ohne Finanzamt

berndine1
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Hallo,

ich stehe nun bald vor der selben Steuerfrage. Das Tool habe ich mir mal besorgt und finde diesen Weg recht elegant, vor allem da ich voraussichtlich ein Batteriesystem einsetzen will. Damit komme ich dann auf ca 92% Autarkie.

Anwenden würde ich dann auch die KUR, um mir den Aufwand mit der Abrechnung usw. zu ersparen.
Da ich für mein System dann auf 20 Jahre gesehen mehr Bezahle als ich Einnehme (Stromgestehungskosten - Einnahmen)
müsste in meinem Fall keinerlei Steuer anfallen, richtig?

Besonders interessiert mich aber auch ob das FA bei der Liebhaberei nach 6 Jahren vielleicht wirklich die MwSt. zurückfordert.

VG

Re: Photovoltaik ohne Finanzamt

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Ohne Finanzamt ist nicht die günstigste Variante. Das hat mir selbst der Autor gesagt. Es ist für Leute, die mit dem FA nichts zu tun haben wollen.
Ohne FA gibts natürlich auch keine KUR oder Steuern. ist ja logisch.
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Re: Photovoltaik ohne Finanzamt

berndine1
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Die Frage ist ja wie viel Geld einem der Aufwand wert ist, mit vielleicht sogar noch der Gefahr, dass man die USt. zurückzahlen muss.

Re: Photovoltaik ohne Finanzamt

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DAs macht bei uns der Steuerberater, dessen Kosten ja vom Gewinn abgehen. Mach ich nicht selbst.
Muss demnächst nur mal endlich nachrechnen, wie und was der berechnet hat.
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Re: Photovoltaik ohne Finanzamt

berndine1
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Hallo,

wäre dann sehr hilfreich wenn du uns auf dem laufenden hälst.

Neue Idee: Wie sieht es im Einfamilienhaus mit einer Einliegerwohnung aus?

Kann ich die PV Kosten mit den Kosten für die Erstellung der Einliegerwohnung nicht gegen rechnen?
Dazu noch ein Dienstwagen (Vermieter, Stromunternehmer) und man hat ordentlich Verlust...

Re: Photovoltaik ohne Finanzamt

berndine1
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Bernd_1967 hat geschrieben: Ohne Privatentnahme musst Du lediglich den Gewinn versteuern aus den 12,31ct/kWh * Ertrag - Kosten.
Bei Privatentnahme steigt Dein Gewinn von 12,31ct/kWh auf 20ct/kWh, weil der Käufer (Du selbst) ja 20ct dafür bezahlt.
Den Satz verstehe ich nicht. Warum sollte ich mir selbst den Strom zu erhöhten Kosten abkaufen? Bei 10 Cent/Netto Gestehungskosten zahle ich doch nur 10 Cent + MwSt.
Nur weil EON und Co. Strom, der nur 7 Cent an der Börse kostet mit aberwitzigen Aufschlägen weitergeben, muss ich das nicht auch so machen.

Re: Photovoltaik ohne Finanzamt

SL4E
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berndine1 hat geschrieben:Hallo,

wäre dann sehr hilfreich wenn du uns auf dem laufenden hälst.

Neue Idee: Wie sieht es im Einfamilienhaus mit einer Einliegerwohnung aus?

Kann ich die PV Kosten mit den Kosten für die Erstellung der Einliegerwohnung nicht gegen rechnen?
Dazu noch ein Dienstwagen (Vermieter, Stromunternehmer) und man hat ordentlich Verlust...

Nein, siehe Stichwort Mieterstrom -> Google.
berndine1 hat geschrieben:
Bernd_1967 hat geschrieben: Ohne Privatentnahme musst Du lediglich den Gewinn versteuern aus den 12,31ct/kWh * Ertrag - Kosten.
Bei Privatentnahme steigt Dein Gewinn von 12,31ct/kWh auf 20ct/kWh, weil der Käufer (Du selbst) ja 20ct dafür bezahlt.
Den Satz verstehe ich nicht. Warum sollte ich mir selbst den Strom zu erhöhten Kosten abkaufen? Bei 10 Cent/Netto Gestehungskosten zahle ich doch nur 10 Cent + MwSt.
Nur weil EON und Co. Strom, der nur 7 Cent an der Börse kostet mit aberwitzigen Aufschlägen weitergeben, muss ich das nicht auch so machen.
Zu den Varianten, bei mir hat das FA nur Variante 1 akzeptiert. Variante 2 wurde abgelehnt. Damit berechnet sich die MwSt nicht aus den 12,31ct sondern aus dem des "entgangenen" Strombezuges, bei mir 22,1ct.
Originalton:
Bemessungsgrundlage für die Wertabgabebesteuerung der Stromlieferung gem. § 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 UStG bleibt der (fiktive) Einkaufspreis des zugekauften Stroms.
Willkommen in Deutschland ;)

Jede selbst verbrauchte kWh kostet mich also 12,31ct entgangene Vergütung + 3,53ct/kWh an Steuer = 15,84ct/kWh

Lege ich die Gestehungskosten zugrunde liege ich bei etwa 16,8ct/kWh hätte also nur 2,69ct/kWh Steuern. Auf das Jahr gerechnet macht das bei mir ~35€ unterschied. Wurde aber vom FA abgelehnt.

Somit liege ich bei einem realen Strompreis im Eigenverbrauch von 16,8+3,53 = 20,33ct/kWh, also nur knapp 10% unter dem Strombezug.

Edit: Achso nicht wundern, 16,8ct/kWh beinhalten den PV-Speicher.
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