Ist ein Heimspeicher EEG-Umlagepflichtig?

Solarenergie - Photovoltaik

Ist ein Heimspeicher EEG-Umlagepflichtig?

sonnenschein
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Hallo an alle Wissenden hier,
ihr müßtet mir bitte grade mal beim Thema Heimspeicher helfen, irgendwie blick ich bei den vielen unterschiedlichen Infos die man im Netz findet nicht mehr durch. :oops:

Eckdaten: PV aus 06/2012, 25 kWp, in Überlegung 1-2 Powerwall 2

1. Ist der Einbau eines Heimspeicher grundsätzlich beim Netzbetreiber meldepflichtig?
2. Kann der Netzbetreiber den Einbau ablehnen?
3. Muß auf den gespeicherten und anschließend selbst verbrauchten Strom EEG-Umlage bezahlt werden?
4. Wenn ja bei Frage 3, wie soll das gemessen werden? Bekommt der Heimspeicher dann einen eigenen Zähler?

Danke schon mal für eure Hilfe!
Intens R90 Z.E.40 seit 12/17, Q210 03/2014-12/2017
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Re: Ist ein Heimspeicher EEG-Umlagepflichtig?

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sonnenschein hat geschrieben:Hallo an alle Wissenden hier,
ihr müßtet mir bitte grade mal beim Thema Heimspeicher helfen, irgendwie blick ich bei den vielen unterschiedlichen Infos die man im Netz findet nicht mehr durch. :oops:

Eckdaten: PV aus 06/2012, 25 kWp, in Überlegung 1-2 Powerwall 2

1. Ist der Einbau eines Heimspeicher grundsätzlich beim Netzbetreiber meldepflichtig?
2. Kann der Netzbetreiber den Einbau ablehnen?
3. Muß auf den gespeicherten und anschließend selbst verbrauchten Strom EEG-Umlage bezahlt werden?
4. Wenn ja bei Frage 3, wie soll das gemessen werden? Bekommt der Heimspeicher dann einen eigenen Zähler?

Danke schon mal für eure Hilfe!

1. ja
2. nein (es sei denn, das Ding erfüllt die notwendigen Richtlinien nicht, Inselbildungsschutz usw.)
3. Nur bei der Erzeugung des Stroms
4. An Hand des Eigenverbrauchs (Produktion - Export)
Zuletzt geändert von Tho am Do 12. Jan 2017, 17:32, insgesamt 1-mal geändert.
MS75D, Intens R90, S-Pedelec Grace MX
Emobility East - Beratung und Verkauf zu Elektromobilität & Smarthome http://www.emobility-east.de
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Re: Ist ein Heimspeicher EEG-Umlagepflichtig?

sonnenschein
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Tho hat geschrieben: 3. Nur bei der Erzeugung des Stroms
Meine Anlage aus 2012 hat Bestandsschutz vor dem EEG 2014. Ich zahle keine EEG Umlage auf den erzeugten Strom
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Re: Ist ein Heimspeicher EEG-Umlagepflichtig?

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EEG entfällt doch auch wenn <10kW PV. Hier zwar nicht der Fall, aber der Vollständigkeit halber.
Gerade keine Lust auf GE.
Geht Radfahren, ist schöner.

Re: Ist ein Heimspeicher EEG-Umlagepflichtig?

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Karlsson hat geschrieben:EEG entfällt doch auch wenn <10kW PV. Hier zwar nicht der Fall, aber der Vollständigkeit halber.
Und entfällt, wenn man heute eine Anlage <10kWp baut und mind. 12 Monate wartet und dann erst erweitert!
Dann wird die Erweiterung als neue Anlage betrachtet, freundlicherweise.
Hat mir die Installationsfirma gesagt und ein Energieberater in der Verbandsgemeinde.
e-Golf und Polestar 2 (78 kWh, Single-Motor, 19" Räder)
PV-Anlage 18kWp, Speicher 13,5kWh netto, von der Notwendigkeit der Energie- und Mobilitätswende überzeugt

Re: Ist ein Heimspeicher EEG-Umlagepflichtig?

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Solange der Heimspeicher nicht selbst einspeist (z.B. in der Nacht), ist der netztechnisch eigentlich nicht relevant.
Fördergelder werden wohl nicht beantragt.
Bei Inselbetrieb mus Netzfreischaltung sichergestellt sein, z.B. über Motor-Schütz.

Da die heutige PV-Anlage keine Eigenverbrauchszulage erhält (6/2012), wird der selbstverbrauchte Stom auch nicht weiter vergütet. Du reduzierst damit Deinen Bezugsstrom und nur dagegen kannst Du ggf. eine Wirtschaftlichkeit rechnen. Allerdings mindert sich auch Dein Stromverkauf, somit der Erlös, die Eigenverbrauchsquote steigt.
Welches Messkonzept ist bei Dir seither realisiert? Vermutlich 2?

Es kommt auch noch darauf an, ob Du den Wechselrichter tauscht (anzeigepflichtig) oder ob Du den Stromspeicher an AC und hinter dem Erzeugungszähler installierst. Im zweiten Fall sehe ich das eher als häusliche Verbrauchseinrichtung an, die nicht anzeigepflichtig ist (hat ja auch nicht so eine hohe Leistung).
Im Zweifelsfall würde ich eine Anfrage bein Verteilnetzbetreiber stellen.
Gruß

tango

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Re: Ist ein Heimspeicher EEG-Umlagepflichtig?

sonnenschein
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tango hat geschrieben:Welches Messkonzept ist bei Dir seither realisiert? Vermutlich 2?
Falls du die Zähler meinst, ja, zwei. Erzeugung und Einspeisung.

WR wird nicht getauscht, die Powerwall 2 hat ja einen integrierten.

Das mit dem häuslichen Verbraucher hatte ich mir auch so gedacht.

Mein Ziel ist auf jeden Fall den Eigenverbrauch zu steigern.
Da ich weniger für den Strom bekomme als ich bezahle halte ich das für eine gute Idee.
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Re: Ist ein Heimspeicher EEG-Umlagepflichtig?

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  • tango
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Ich kenne mich mit der Systemarchitektur der PW2 noch nicht so gut aus. Grundsätzlich ist der DC-Anschluss mit einem integrierten Wechselrichter energetisch interessanter, also den PV-Strom auf der DC-Seite in die Batterie zu bringen und nicht erst über den PV-Wechselrichter in AC umzubauen und dann wieder über einen Gleichrichter in die Batterie zu speisen. E3DC hat das ziemlich perfektioniert.
Aber es gibt Konstellationen, wo sich das nicht anbietet und es einfacher ist, ein bisschen Verlust zu akzeptieren. Allerdings wird es dann mit der Inselschaltung und Insel-Nachladung über Sonnenstrom wohl nichts.

Zu den MEsskonzepten schau mal ins beiliegende PDF
Datei messkonzepte_einspeiser.pdf
Messkonzepte für erneuerbare Energien
(214.71 KiB) 180-mal heruntergeladen
Gruß

tango

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Re: Ist ein Heimspeicher EEG-Umlagepflichtig?

sonnenschein
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Danke tango.

Dann entspreche ich also dem Messkonzept 2 mit Überschusseinspeisung.

Also ist ein Heimspeicher doch "nur" ein großes Haushaltsgerät. Wie meine Zoe ;)

PS: Insel wäre mir momentan garnicht so wichtig. So oft haben wir nun auch nu wieder nicht Stromausfälle :?
Und netzabhängig bleibe ich wohl oder übel noch länger...
Zuletzt geändert von sonnenschein am Do 12. Jan 2017, 21:40, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Ist ein Heimspeicher EEG-Umlagepflichtig?

Solarmobil Verein
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tango hat geschrieben:Zu den MEsskonzepten schau mal ins beiliegende PDF
Offenbar ist das auch von EVU zu EVU unterschiedlich.
Ich habe im Prinzip Meßkonzept 1b, allerdings ist bei mir Z2 der relevante Zähler für die Einspeise-Vergütung (bin nicht EEG-Umlagepflichtig, weil <10kWp).
Z3 existiert so gesehen nur im Anlagen-Portal und kann bis 5% Abweichung haben.

Ich habe da auch schon mal gefragt, wie das denn dann bei einem BHKW mit dem anderen Vergütungssatz wäre (und KfW-Vergütung etc.). Ich bräuchte gar keinen neuen oder zusätzlichen Zähler, das würde irgendwie mit einer Formel gemacht werden. Naja, lassen wir uns überraschen, wenn es mal soweit ist. Eigene BHKW-Erzeugungs- und Verbrauchszähler Zähler sollten grundsätzlich nicht das Problem sein.
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