Zählerstände von öffentlichen Ladestationen

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Bei manchen öffentlichen Ladestationen kann man ja Zählerstände ablesen und damit die reale Nutzung erkennen. Z.B. bei vielen Typ2 Mennekes Ladesäulen ist das so.

Hier mal eine Typ2/CHAdeMO Ladestation vom Auchan Supermarkt in der Nähe von Haguenau/Frankreich:

ZaehlerstandDC.jpeg
ZaehlerstandAC.jpeg

DC 1824kWh und AC 6227kWh ==> zusammen 8051kWh :thumb: Wer bietet mehr?
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Re: Zählerstände von öffentlichen Ladestationen

TeeKay
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In Berlin übersteigen inzwischen einige Säulen von RWE 25.000kWh.

Re: Zählerstände von öffentlichen Ladestationen

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Wozu bauen sie überhaupt Zähler ein, wenn sie dann doch nach Zeit berechnen? Aber das ist ein anderes Thema... Habe noch keine Säule mit mehr kWh auf der Uhr entdeckt.
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Re: Zählerstände von öffentlichen Ladestationen

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Vielleicht kann man den Zählerstand zur Planung von Wartungen nutzen. Schütz tauschen nach 50.000 kWh, Typ2 Dose nach 100.000 kWh oder so ähnlich. Zudem hilft es denke ich dem Betreiber, den realen Bedarf an Ladeinfrastruktur zu ermitteln. In der Lausitz haben einige barrierefrei und 24/7 verfügbare Stationen selbst nach zwei Jahren noch keine 50 kWh auf dem Zähler. Da wird sich der Betreiber sicher noch eine Weile Zeit lassen, bevor er sein Angebot erweitert.

Und ein paar Betreiber nutzen immerhin die Zähler zur Abrechnung, z.B. RWE oder als Beispiel für Mennekes Hardware, Vattenfall.
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Re: Zählerstände von öffentlichen Ladestationen

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Aber ich gehe doch mal davon aus, daß das Fernabrufbar ist - du glaubst doch wohl nicht, daß da jemand deshalb hinfährt?
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Re: Zählerstände von öffentlichen Ladestationen

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TimoS. hat geschrieben:Wozu bauen sie überhaupt Zähler ein, wenn sie dann doch nach Zeit berechnen?
Weil der Zähler geeicht sein muss, sonst darf er nicht zu Abrechnungszwecken verwendet werden nach MessEG. Kann sein, dass sich in der Säule ein geeichter Zähler verbirgt und die Anzeige nur die Fernanzeige des Zählers ist. Kann aber auch sein, dass es nur ein Softwarezähler ist, der dann nicht eichfähig ist.
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Re: Zählerstände von öffentlichen Ladestationen

enabler
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Erfasst wird immer Ladedauer und Energiemenge, die Zähler sind eigentlich auch immer geeicht, aber oftmals nicht verrechnungsfähig. Das Display wird auch bei (fast) allen Säulen zur Kontrolle für den Verbraucher sichtbar angebracht.

Zwischen der geeichten Messung der konsumierten Energiemenge am Ladeort und der Verrechnung der Energiemenge an den Endkunden ist leider ein sehr langer (und steiniger) Weg.

Um die Energiemenge dem Endkunden gegenüber verrechnen zu können, muss man nicht nur die Energiemenge, sondern auch die Zeit eichrechtskonform erfassen und übertragen. Letzteres bedeutet, dass wirskame Maßnahmen ergriffen werden müssen, mit denen verhindert wird, dass die Daten (Menge und Zeit) verfälscht werden können. Hier sind wir dann bei digital signierten Zählerwerten angekommen, was wiederum eine komplette PK-Infrastruktur erfordert. Hat man das ermöglicht, liegen die Daten dann korrekt beim Charge Point Operator (CPO). Damit diese Daten dem Endkunden (bspw. im Roamingfall) verrechnet werden können, muss dasselbe Prozedere beim Datenaustausch zwischen CPO und Electro Mobility Provider (EMP) erfolgen - es wird also eine zweite PKI erforderlich.
Hat der EMP keine Stromhandelslizenz, darf er nach Meinung mancher Juristen dem Endkunden wiederum die Energiemenge nicht in Rechnung stellen und die Übung war umsonst.

Technisch ist das natürlich alles machbar und RWE zeigt, dass es geht. Derzeit gibt es aber kaum Ladesäulen, die das können, noch ausreichend CPO Backends, noch Roamingplattformen, noch EMP-Backends noch eine Rechtssicherheit beim Verrechnen über die Landesgrenzen hinaus. Vom Know-How der Verantwortlichen zu schweigen. Alle diese Faktoren verzögern und verteuern den Aufbau der Infrastruktur deutlich bei gleichzeitig zweifelhaftem Nutzen im Vergleich zu einem Zeittarif. Deswegen verwenden die überwiegende Zahl der Anbieter nach Zeit und werden es auch in naher Zukunft weiterhin so tun.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig zur Aufklärung über die komplexen Prozesse im Hintergrund helfen (*).

Eine interessante und immer wieder empfehlenswerte Lektüre ist Good E-Roaming Practice

Enabler

(*) Und nein, Direktbezahlung am Ladeort ist (mit Ausnahme mancher Schnelllader) leider noch ineffektiver - aber das ist eine andere Geschichte.

Re: Zählerstände von öffentlichen Ladestationen

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enabler hat geschrieben: Um die Energiemenge dem Endkunden gegenüber verrechnen zu können, muss man nicht nur die Energiemenge, sondern auch die Zeit eichrechtskonform erfassen und übertragen. Letzteres bedeutet, dass wirskame Maßnahmen ergriffen werden müssen, mit denen verhindert wird, dass die Daten (Menge und Zeit) verfälscht werden können. Hier sind wir dann bei digital signierten Zählerwerten angekommen, was wiederum eine komplette PK-Infrastruktur erfordert. Hat man das ermöglicht, liegen die Daten dann korrekt beim Charge Point Operator (CPO). Damit diese Daten dem Endkunden (bspw. im Roamingfall) verrechnet werden können, muss dasselbe Prozedere beim Datenaustausch zwischen CPO und Electro Mobility Provider (EMP) erfolgen - es wird also eine zweite PKI erforderlich.
Hat der EMP keine Stromhandelslizenz, darf er nach Meinung mancher Juristen dem Endkunden wiederum die Energiemenge nicht in Rechnung stellen und die Übung war umsonst.
Na gaaanz so kompliziert muss man es nicht machen. Seit jahrzehnten werden Zählerwerte zu Verrechnungszwecken fernübertragen. Und das meist weder über eine gesicherte Leitung noch in irgendweiner Form verschlüsselt. Und schon garnicht geeicht, wie auch immer das gehen sollte.

Im einfachsten Fall wird ein M-Bus Protokoll aufgezeichnet ünd über eine GSM oder IP Verbindung zu einem Server übertragen. Diese Daten werden dann in ein Abrechnungssystem übertragen und von da aus dem Kunden in Rechnung gestellt.

Im Streitfall gilt dann aber nicht der auf dem Server gespeicherte Wert, sondern der Anzeigewert am Zähler vor Ort, da nur dieser geeicht ist. Der Rest ist nur Datentransport.

Im Streitfall über eine Laderechnung ist der spätere Nachweis dann recht schwierig, da dann inzwischen schon zig andere geladen haben. Da ist vermutlich dann der Betreiber in der Beweispflicht. Da wird sich aber bestimmt juristisch noch einiges tun in den nächsten Jahren, wenn es bei 60-100kWh Akkus nicht mehr nur um zweifuffzig geht.
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Re: Zählerstände von öffentlichen Ladestationen

enabler
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Priusfahrer hat geschrieben:Na gaaanz so kompliziert muss man es nicht machen. ...
...
Im Streitfall über eine Laderechnung ist der spätere Nachweis dann recht schwierig, da dann inzwischen schon zig andere geladen haben. Da ist vermutlich dann der Betreiber in der Beweispflicht.
...
wenn es bei 60-100kWh Akkus nicht mehr nur um zweifuffzig geht
Du beantwortest die erste Aussage mit Deiner zweiten und bekräftigst das Problem mit der dritten.

Re: Zählerstände von öffentlichen Ladestationen

TeeKay
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TimoS. hat geschrieben:Wozu bauen sie überhaupt Zähler ein, wenn sie dann doch nach Zeit berechnen?
Weil sie sich so einen separaten Kasten für den Zählerschrank sparen. Der vom Ladesäulenbetreiber bezogene Strom muss ja auch irgendwie bezahlt werden - und zwar nach kWh. Also kommt bei guten Säulen der Zähler in die Säule, um sich die Zusatzhardware und Arbeit zu sparen. Die Säule ist dann der Hausanschlusskasten und Zählerschrank in einem. So wirst du bei RWE und Mennekes Säulen nie einen separaten Kasten finden, wo das Zeug drin steckt.
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