Wucherpreise und der § 138 BGB

Wucherpreise und der § 138 BGB

Sewi
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§ 138 II BGB:
Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, [...] eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt [...].
Wenn ich mit Ladenot an einer Allego-Säule (oder Enercity AC) strande, es in der Nähe keine andere Lademöglichkeit gibt und ich somit gezwungen werde, für 69Ct. oder mehr pro kWh Strom einzukaufen, müsste dann nicht eigentlich dieser Paragraph greifen?

Leider lohnt sich die einzelne Ladung preislich nicht, um das mal gerichtlich klären zu lassen.
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Re: Wucherpreise und der § 138 BGB

michaell
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Nein, dazu sind die 69 ct zu wenig.
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Info (at) Solar-lamprecht.de

Re: Wucherpreise und der § 138 BGB

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Und was soll da passieren?
Dann legt Allego dem Gericht seine Kalkulation vor und der Richter erkennt, dass sie auch mit den aktuell 69 cent keinen Gewinn machen. Wie soll da Wucher entstehen, nur weil hier einige nicht bereit sind in der Realität zu leben.

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Gruß Bernd
Hyundai Kona (64/19er), 60,000 km, Kona (64/21er) 30.000 km
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In Planung: Ford Streetka-E-Roadster.
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