Wer kann bei seinem Arbeitgeber laden?

Wer kann bei seinem Arbeitgeber laden?

Firmenwagen, daher Ladung am Arbeitsplatz
4%
4
Firmenwagen, aber Ladung daheim oder öffentlich
2%
2
Firmenwagen, bin eigener Chef und lade wie es passt
13%
14
Privatwagen, Ladung beim Arbeitgeber (kostenlos)
21%
22
Privatwagen, Ladung beim Arbeitgeber (Pauschale)
7%
8
Privatwagen, Ladung beim Arbeitgeber (Abrechnung nach kWh)
6%
6
Privatwagen, Ladung beim Arbeitgeber möglich, wird aber nicht in Anspruch genommen
5%
5
Privatwagen, kein Ladung beim Arbeitgeber möglich
39%
42
Privatwagen, kein Arbeitgeber (kein Arbeitsverhältnis bei zB Rentner)
2%
2
Trift nichts auf mich zu (bitte als Antwort beschreiben)
2%
2
Insgesamt abgegebene Stimmen: 107

Re: Wer kann bei seinem Arbeitgeber laden?

E-ndorphine
  • Beiträge: 77
  • Registriert: Sa 23. Mai 2015, 15:22
  • Danke erhalten: 2 Mal
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Ich hab meinem Arbeitgeber auch mal vorgeschlagen ein oder besser mehrere Ladesäulen aufzustellen. Antwort war zu teuer, zu hoher organisatorischer Aufwand und überhaupt... :roll:
März 2015 30 Tage BMW I3
Dezember 2015 - März 2019 Zoe R240
seit März 2019 Model 3
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Re: Wer kann bei seinem Arbeitgeber laden?

k-siegi
  • Beiträge: 463
  • Registriert: Mo 10. Feb 2014, 21:44
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Hallo zusammen ! Gibt es Neues zum Thema Geldwerter Vorteil : Beziehungsweise wie kann eine Firma das Laden für Mitarbeiter
und Kunden so gestalten , das es Gesetzeskonform ist . Einige Mitglieder im Forum sind anscheinend Betriebsinhaber , wird es
schon Praktiziert? Gruß Siegi

Re: Wer kann bei seinem Arbeitgeber laden?

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  • EVduck
  • Beiträge: 2249
  • Registriert: Do 2. Aug 2012, 10:14
  • Hat sich bedankt: 8 Mal
  • Danke erhalten: 31 Mal
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Ich bin zwar kein Betriebsinhaber, aber Nutznießer vom kostenlosen laden bei meinem Arbeitgeber. Hier funktioniert das dadurch, dass mein AG die Säule öffentlich zugänglich gemacht hat und jeder dort laden darf. Werbeetat... Daher ist es kein Geldwerter Vorteil.
eMobilität: Wer will findet Wege, wer nicht will, der findet Gründe
eFahrzeuge: Zoe Intens perlweiß 125.000km; Zoe Limited Titanium 1.000km

Re: Wer kann bei seinem Arbeitgeber laden?

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  • Grejazi
  • Beiträge: 128
  • Registriert: Do 4. Sep 2014, 12:23
  • Wohnort: 47447 Moers
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Meine Anfrage beim Arbeitgeber wurde relativ zügig, jedoch mit nachvollziehbaren Einschränkungen umgesetzt.

Da auf unserem Werksgelände auch Gebäude vermietet und somit auch Strom abgerechnet wird, war dieser Part recht einfach abzustimmen - Pauschale Abrechnung.

Eine feste Ladestation mit Typ1 / Typ2 kam nicht in Frage, wegen der Vorteilsnahme und aufkommendem Neid.
Statt dessen wurde mir gestattet über das Notladekabel an einer normale Steckdose zu lade. Dafür wurde dann eine entsprechende Anschlußstelle geschaffen mit der Möglichkeit den Ladeziegel verschlossen aufzubewahren.

Da trotzdem wie erwartet immer wieder die Frage aufkam, wer denn da Strom klaut wurde ein entsprechender Artikel in der Mitarbeiterzeitschrift veröffentlicht.

Also insgesamt bin ich sehr zufrieden, verstehe aber auch die Bedenken der Arbeitgeber bezüglich Gelwertem Vorteil, allgemeine Vorteilsnahme und dem Problem abrechnungstechnisch korrekt den Strombezug zu verrechnen.

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Re: Wer kann bei seinem Arbeitgeber laden?

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Unglaublich, dass sowas bei einem derartigen Großkonzern so einfach funktioniert hat!
Respekt!
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