Wenn die uns die Ladesäulen zuparken...

Re: Wenn die uns die Ladesäulen zuparken...

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Naja ich wollte eigentlich nicht "auf der Straße gucken wie die Autos parken".
Ich setze weiter auf Aufklärung. An vielen Säulen steht kein Schild und die Digner sehen teilweise ja auch wie ein Parkscheinautomat. Also freundliches Zettelchen dran heften. Das gibt bei den meisten einen "Aha"-Effekt und sorgt für Mundpropaganda. Mit der zunehmenden Zahl an E-Fahrzeugen werden sich die Beschwerden bei Betreibern etc. häufen, so dass die mehr Druck auf die Stadtverwaltungen ausüben. Hat mit Car2go in Stuttgart auch geklappt. Jetzt stehen an (fast) allen Säulen Schilder und es gibt fleißig Knollen.
Renault ZOE Juni 2013 bis April 2016: 65.000 Kilometer
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Re: Wenn die uns die Ladesäulen zuparken...

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  • Robert
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Ein gangbarer Weg wäre auch wenn die Ladesäulenbetreiber Besitzstörungsklagen gegen Falschparker einbringen würden. Da sprechen wir dann von € 500 aufwärts. DAS bleibt mit Garantie in Erinnerung; man kann fast schon von einer dauerhaften Heilung sprechen. :mrgreen: Mitleid ? Nein. Kommt gleich nach Behindertenparkplatz-Verparker.
Wie viel Spass macht dein Auto ?

Re: Wenn die uns die Ladesäulen zuparken...

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Robert hat geschrieben:Ein gangbarer Weg wäre auch wenn die Ladesäulenbetreiber Besitzstörungsklagen gegen Falschparker einbringen würden. Da sprechen wir dann von € 500 aufwärts. DAS bleibt mit Garantie in Erinnerung; man kann fast schon von einer dauerhaften Heilung sprechen. :mrgreen: Mitleid ? Nein. Kommt gleich nach Behindertenparkplatz-Verparker.
So seh ich das dann auch.
Vorallem wenn bei uns das Laden ab Jänner mal was kosten soll wirds interessant.
Es lebe das Zivilrecht :D
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Re: Wenn die uns die Ladesäulen zuparken...

lingley
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Tut sich da zukünftig etwa was ?
Allein mir fehlt der Glaube ...

http://www.euwid-energie.de/news/elektr ... autos.html

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Es kommt Bewegung ins Spiel Bild

Spannend ist jetzt herauszufinden wann der Bundespräsident es nun erhält.
Renault ZOE Intens
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Re: Wenn die uns die Ladesäulen zuparken...

Uncle V
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Was für eine Leistung! In Köln Weiden-West waren heute früh ALLE 6 Ladeplätze durch Verbrenner besetzt!!
Zum Glück ist dort eine sehr sehr netter Renault-Händler.
Die Kennzeichen habe ich an Rheinenergie weitergeleitet....vielleicht bringt es etwas.

Re: Wenn die uns die Ladesäulen zuparken...

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Da Privatleute grundsätzlich keine Bußen einnehmen dürfen, nutzt das genau gar nichts. Selbst eine Anzeige hätte keine Folgen.
Liebe Grüsse
Snuups

Tesla Model S P85 12/13 - CT Bestellt

Re: Wenn die uns die Ladesäulen zuparken...

Keepout
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Snuups hat geschrieben:Da Privatleute grundsätzlich keine Bußen einnehmen dürfen, nutzt das genau gar nichts. Selbst eine Anzeige hätte keine Folgen.
Ist das tatsächlich so in Deutschland? Bei uns wird auf Privatgrund entweder kostenpflichtig abgeschleppt oder man erhält eine Anzeige mit empfindlichen Strafen. Da machen sich in Städten welche gemeinsam mit Rechtsanwälten sogar einen Sport daraus, Leute, die nur kurz anhalten, anzuzeigen und denen eine Besitzstörungsklage an den Hals zu hängen: http://www.kleinezeitung.at/k/kaernten/ ... rivatgrund

http://www.wien-konkret.at/verkehr/auto ... zstoerung/

Re: Wenn die uns die Ladesäulen zuparken...

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Ganz Richtig ist das wohl nicht.
Dazu habe ich folgendes gefunden.

Unbefugtes Parken auf Privatgrundstück kann teuer werden

Autoren:

Rechtsanwalt ..................

Wird ein Fahrzeug unbefugt auf einem Privatgrundstück abgestellt, kann der unmittelbare Grundstücksbesitzer das Fahrzeug abschleppen lassen und die Abschleppkosten vom Fahrzeugführer als Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 858 Abs. 1 BGB verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof im Urteil vom 5. Juni 2009 - V ZR 144/08 - entschieden. Danach begeht, wer sein Fahrzeug unbefugt auf einem Privatparkplatz - also auch auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarktes - abstellt, verbotene Eigenmacht im Sinne des § 858 Abs. 1 BGB. Dieser verbotenen Eigenmacht darf sich der unmittelbare Grundstücksbesitzer im Wege der Selbsthilfe nach § 859 Abs. 1 bzw. Abs. 3 BGB erwehren, indem es das Fahrzeug abschleppen lässt. Ob das Fahrzeug behindernd geparkt worden ist oder nicht, kommt es dabei nicht an.

Anderer Absatz:
Wegen dieser erstattungsfähiger Kosten besteht ein Zurückbehaltungsrecht, so dass, wenn dieses nicht durch Zahlung oder Erbringung einer Sicherheitsleistung gemäß § 273 Abs. 3 BGB abgewendet wird, die Preisgabe des Standorts des Fahrzeugs und damit auch die Herausgabe verweigert werden kann (so BGH, Urteil vom 02.12.2011, Az.: V ZR 30/11).
https://e-golf-forum.de/
Grüße aus dem eVW Forum

Re: Wenn die uns die Ladesäulen zuparken...

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Da die abschlecken Gebühren in erster Linie der Auftraggeber bezahlt, müsste der dann hinter seinem Geld hinterher laufen. Das kann mehrere Jahre in Anspruch nehmen inklusive einen längeren Rechtsstreit. Vor allem, wenn dem abgeschleppten keine direkte Behinderung nachzuweisen ist. Was auch an einer Elektrosäule etwas schwierig ist, da es für diese Plätze oft kein rechtliche Grundlage gibt. Das ist nicht gleichzusetzen mit einem Behindertenparkplatz.

Das mit der Besitzstörung funktioniert auch nur in der Form in Österreich.

Das ist eher was für Hobbyisten, die streitbare Anwälte in der Verwandtschaft haben. Mit Rechtssicherheit hat das recht wenig zu tun.

Die Sache sieht natürlich in Österreich vollkommen anders aus.

In Deutschland kann man sich, meines Wissens, auf verbotene Eigenmacht Berufen. Auch hier muss der Auftraggeber zuerst für die Kosten des abschlecken Aufkommen. Wie er das Geld dann wieder einschreiben kann muss er dann selber sehen. Problem Nummer eins ist er hat die Adresse des Kraftfahrzeughalters nicht. Wird sie auch nicht von den Behörden bekommen. Er muss also auf jeden Fall einen Rechtsbeistand zur Hilfe nehmen.

Recht haben ist nicht das gleiche wie recht bekommen.
Liebe Grüsse
Snuups

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