Ladekarten überflüssig ab 18.11.16?

Re: Ladekarten überflüssig ab 18.11.16?

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  • Noritz
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Tho hat geschrieben:..
So gesehen hat Chemnitz keine öffentliche Ladestation. :lol:
Stehen die im Chemnitz nicht an öffentlichen Straßen?
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Re: Ladekarten überflüssig ab 18.11.16?

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Doch, aber der Personenkreis ist eingeschränkt und die Nutzer sind eindeutig benennbar. (RFID gegen Vertrag) ;)
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Re: Ladekarten überflüssig ab 18.11.16?

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Und wo erhält man dann aktuelle und rechtlich sichere (naja...) Informationen zur Auslegung?

Ich kann also an meinem Ladepunkt festlegen, dass nur meine Kunden und Leute, deren Nachname mit K oder L anfängt, laden dürfen? Oder soll ich meinen Ladepunkt besser mit 21,94 kW eintragen und mir das ganze rumgeeiere Sparen?
350 Mm elektrisch ab 2012.
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Niels Bohr sagte schliesslich schon als Student: "Zitaten aus dem Internet sollte man nicht unbesehen glauben!"

Re: Ladekarten überflüssig ab 18.11.16?

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mlie hat geschrieben:Und wo erhält man dann aktuelle und rechtlich sichere (naja...) Informationen zur Auslegung?
Ich denke im Zweifelsfall im Gerichtsverfahren. :D

Vielleicht wurde dein Ladepunkt ja auch vor der Ladesäulenverodnung installiert? :? :lol: Wer weiß das schon...
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Re: Ladekarten überflüssig ab 18.11.16?

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Tho hat geschrieben:Doch, aber der Personenkreis ist eingeschränkt und die Nutzer sind eindeutig benennbar. (RFID gegen Vertrag) ;)
Diese Einschränkung gilt nur, wenn die Säule nicht im öffentlichen Straßenraum steht.
Wenn öffentlicher Straßenraum gilt immer die LSV ;)

Hier nochmal:
Nach Definition gemäß § 2 Nr. 9 LSV ist ein Ladepunkt öffentlich zugänglich, wenn er sich entweder

1. im öffentlichen Straßenraum oder
2. auf einem privaten Grundstück befindet und der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann.
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Re: Ladekarten überflüssig ab 18.11.16?

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Meiner ladestation befindet sich auf einem privatgrund, aber durch das öffnen einer Tür auch vom öffentlichen Grund erreichbar
Verwendung korrekter physikalischer Einheiten
"Online" heißt nicht, das ich gerade hier im Forum aktiv bin.

.

Re: Ladekarten überflüssig ab 18.11.16?

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Oh. Hatte das oder übersehen.
Eine Ladesäule öffentlich an der Straße, die nur ein eingeschränkter Personenkreis nutzen kann, ist also öffentlich. :mrgreen:
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Re: Ladekarten überflüssig ab 18.11.16?

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Noritz hat geschrieben:Wenn öffentlicher Straßenraum gilt immer die LSV ;)

Hier nochmal:
Nach Definition gemäß § 2 Nr. 9 LSV ist ein Ladepunkt öffentlich zugänglich, wenn er sich entweder

1. im öffentlichen Straßenraum oder
2. auf einem privaten Grundstück befindet und der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann.
Das "oder" und das "und" verwendest Du so schön eindeutig. Der Original-Wortlaut aus dem Bundesgesetzblatt gibt das leider nicht her: "... wenn er sich entweder im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund befindet, sofern der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann;"

Der Halbsatz ab "sofern" bezieht sich m.E. auf den ganzen vorderen Satzteil.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Ladekarten überflüssig ab 18.11.16?

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mweisEl hat geschrieben: Das "oder" und das "und" verwendest Du so schön eindeutig. Der Original-Wortlaut aus dem Bundesgesetzblatt gibt das leider nicht her: "...


Ich habe das von der weiter oben angegebenen Seite der Bundesnetzagentur. Ich selbst kann gar nicht so schön formulieren :)
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Re: Ladekarten überflüssig ab 18.11.16?

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Genaueres weiß man wohl erst nach den ersten Gerichtsverfahren. Nur wer klagt denn, und vor allem warum und gegen wen?

Wenn der Bürgermeister von Wesel nicht an meinem privaten Ladepunkt laden kann, weil mein Hof witterungsbedingt nicht befahrbar ist? Oder weil ich Chademo mit 50kW (mit kWh-Abrechnung) und LSV-konform CCS (mit 2,3kW, zeitbasiert abgerechnet) anbiete?

Mir scheint, da wird gerade eine richtig schöne Spielwiese für Rechtsanwälte geschaffen, nachdem das mit dem Uhrheberechtsraubmordkinderkopierabmahnungen sich nicht mehr so recht zum Gelddrucken eignet...
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