Ladekarten überflüssig ab 18.11.16?

Re: Ladekarten überflüssig ab 18.11.16?

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was ist, wenn es keinen Reservierten Parkplatz gibt?
Verwendung korrekter physikalischer Einheiten
"Online" heißt nicht, das ich gerade hier im Forum aktiv bin.

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Re: Ladekarten überflüssig ab 18.11.16?

AndiH
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eDEVIL hat geschrieben:was ist, wenn es keinen Reservierten Parkplatz gibt?
Ob reserviert oder nicht spielt wahrscheinlich keine Rolle. Der Formulierung nach handelt es sich lediglich um die Abstellflächen für Fahrzeuge auf denen die Anschlüsse nutzbar sind. Was mich eher irritiert ist das "tatsächlich befahren werden kann"...
Mit einem entsprechenden Fahrzeug ist dafür ja auch ein Gartenzaun kein Hindernis und meine private Ladestation hängt im Hof, "tatsächlich befahren" kann das jeder, öffentlich ist die trotzdem nicht???

Gruß

Andi
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Re: Ladekarten überflüssig ab 18.11.16?

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AndiH hat geschrieben:Mit einem entsprechenden Fahrzeug ist dafür ja auch ein Gartenzaun kein Hindernis und meine private Ladestation hängt im Hof, "tatsächlich befahren" kann das jeder, öffentlich ist die trotzdem nicht???
Eine gute Frage - was genau "öffentlich" ist, könnte in der (ursprünglich für 18. November terminierten) Änderung der Ladesäulenverordung besser erläutert werden. Könnte.
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Re: Ladekarten überflüssig ab 18.11.16?

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Im Sinne der Ladesäulenverordnung ist sie dann öffentlich.
Es geht ja um "befahren werden kann", nicht "darf".
Hier würde wahrscheinlich nur z.B. ein klappbarer, abschließbarer Poller helfen.
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Re: Ladekarten überflüssig ab 18.11.16?

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Also, was öffentlich ist und was nicht ist -fast- eindeutig geregelt: :|
Nicht öffentlich ist mein privater Anschluss, auch, wenn er sich im nicht geschlossenen Bereichen befindet:
Ladepunkte, die sich auf privaten Carports oder privaten Garageneinfahrten befinden, sind - unabhängig von physischen Barrieren - also grundsätzlich keine öffentlich zugänglichen Ladepunkte.
Das wäre jetzt eindeutig, aber jetzt kommts:
Es sei denn der Zugang wird der Allgemeinheit ausdrücklich vom Betreiber der Ladeeinrichtung gewährt.
Ich verstehe das so, dass meine Ladebox zuhause mit der Verordnung nichts am Hut hat, wenn Sie nur für mich ist (oder einem bestimmten weiteren Personenkreis)
Erlaube ich aber einen unbestimmten weiteren Personenkreis die Nutzung der Box, dann fällt sie wieder unter der Verordnung. Das alles aber nur, wenn sie nach dem 17.März errichtet wurde.

Das Privatleute, also nicht Supermärkte, Baumärkte u.s.w die LSV beachten müssen, wenn sie freundlicherweise ihren Ladepunkt auch unbestimmten Anderen überlassen, finde ich nicht in Ordnung. Das führt dazu, dass sie das nicht mehr tun.
Ansonsten finde ich es aber gut und wichtig, dass man nicht mehr an jeder Säule erstmal studieren muss, welche Karte gilt und welches Verfahren ich denn jetzt anwenden muss, um laden zu können.

Quelle:http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sach ... table.html
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Re: Ladekarten überflüssig ab 18.11.16?

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Noritz hat geschrieben:Das Privatleute, also nicht Supermärkte, Baumärkte u.s.w die LSV beachten müssen, wenn sie freundlicherweise ihren Ladepunkt auch unbestimmten Anderen überlassen, ...
Vielleicht geht folgendes Argument:
Ich überlasse sie nur bestimmten Leuten, nämlich denen, die eine TNM-Karte haben (oder was für einen Zugang man auch immer hat).

Re: Ladekarten überflüssig ab 18.11.16?

gthoele
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"Bestimmter Personenkreis" heißt, das du jederzeit alle Namen (oder sonstiges Merkmal) aufzählen können müsstest.
"Menschen mit TNM-Karte" ist unbestimmt, da sich ja alle Menschen jederzeit eine holen können ohne dir ihren Namen sagen zu müssen.

Re: Ladekarten überflüssig ab 18.11.16?

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gthoele hat geschrieben:"Bestimmter Personenkreis" heißt, das du jederzeit alle Namen (oder sonstiges Merkmal) aufzählen können müsstest.
"Menschen mit TNM-Karte" ist unbestimmt, da sich ja alle Menschen jederzeit eine holen können ohne dir ihren Namen sagen zu müssen.
Ja, so verstehe ich das auch. Familienmitglieder und auch die unmittelbare Nachbarschaft sind m.E. nach ein bestimmter Personenkreis. Die ganze Stadtteil dann schon nicht mehr.
Zuletzt geändert von Noritz am Di 8. Nov 2016, 11:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Ladekarten überflüssig ab 18.11.16?

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Super. Dann fängt man jetzt am besten wieder an eigene RFID Karten auszugeben. :?
So gesehen hat Chemnitz keine öffentliche Ladestation. :lol:
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Re: Ladekarten überflüssig ab 18.11.16?

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Vergesst die FAQ-Seite der Bundesnetzagentur. Sie bezieht sich aber nur auf eine Gesetzesbegründung eines alten Entwurfs der Ladesäulenverordnung von 2015. In dieser Form hat die Ladesäulenverordnung aber nie Rechtskraft erlangt, von daher dürfte die Gesetzesbegründung und auch die FAQ rechtlich nicht relevant sein.
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