Schon mal einen Strafzettel bekommen?

Re: Schon mal einen Strafzettel bekommen?

Helfried
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TeeKay hat geschrieben:Natürlich ist das nicht offiziell erlaubt. Warum sollte ein Plakatkleber rechtswidrig parken dürfen?
Die Firma Gewista beispielsweise hat eine Sondergenehmigung, um ihre Plakate zu pflegen, soweit ich weiß. Es ginge ja nicht anders, da deren Plakate fast immer an neuralgischen Punkten stehen (um Aufmerksamkeit zu erregen).
Diese vielen Einmann-Firmen aus dem Osten haben natürlich keine Genehmigung.
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Re: Schon mal einen Strafzettel bekommen?

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Es werden Ausnahmegenehmigungen für Firmen ausgestellt, die das Halten im eingeschränkten Halteverbot für eine gewisse Zeit (1-2h) erlauben, wenn dies zur Durchführung gewerbsmäßiger Tätigkeiten nötig ist. Pizza Fassen gehört sicher nicht dazu.

Baustellenfahrzeuge, Rettungsfahrzeuge oder Taxis sind Fahrzeuge mit gewissen Sonderrechten.
Wer eher bremst fährt länger schnell (ohne nachzuladen)
Derzeit im Ioniq unterwegs.

Re: Schon mal einen Strafzettel bekommen?

INRAOS
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Priusfahrer hat geschrieben:Es werden Ausnahmegenehmigungen für Firmen ausgestellt, die das Halten im eingeschränkten Halteverbot für eine gewisse Zeit (1-2h) erlauben, wenn dies zur Durchführung gewerbsmäßiger Tätigkeiten nötig ist. .
Wir können als Handwerksbetrieb so eine Sondergenehmigung mit 2jähriger Gültigkeit bei der Stadtverwaltung käuflich erwerben.

Das erlaubt das Halten im eingeschränkten Halteverbot sowie kostenloses halten auf kostenpflichtigen Parkplätzen auch über die Höchstparkdauer hinaus.

Einschränkung: Fahrzeug eindeutig als Firmenfahrzeug erkennbar (Form, dauerhafte Werbebeschriftung) und gilt nur während der Durchführung der Arbeiten
BMW i3 BEV 94 Ah vom Dez 2016 bis Dez 2019. Über 40.000 km gefahren
Passat GTE seit 28.08.2018. Bisher 20.000,km
Model 3 seit 28.12.2019 - ohne Mängel übernommen.
EGolf bestellt Anfang Oktober 19 - abgeholt am 19.06.2020

Re: Schon mal einen Strafzettel bekommen?

TeeKay
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In Berlin muss das für jeden Bezirk separat gemacht werden, erzählte mir ein Handwerker. Und das wohl deutlich öfter als alle 2 Jahre mit ordentlich Papierkram, weshalb das eher unattraktiv ist für die Betriebe.

Im Übrigen parken die Plaketekleber und Paketzusteller gern auf Radwegen, Schutzstreifen oder in der Rushhour in 2. Reihe - da würde auch eine Ausnahmegenehmigung für eingeschränkte Halteverbote nicht greifen.

Re: Schon mal einen Strafzettel bekommen?

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Polizei darf per se überall parken wo sie will zu jederzeit - und was viele nicht wissen: wenn ein Polizeibeamter mit seinem Privatauto unterwegs ist und eine Straftat mitbekommt hat er die selben Rechte wie im Dienstwagen.
VW e-Golf 2020Bild Der e-Wolf auf YouTube

Re: Schon mal einen Strafzettel bekommen?

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Hachtl hat geschrieben:Polizei darf per se überall parken wo sie will zu jederzeit.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die grundlos Einfahrten oder Feuerwehrzufahrten zuparken dürfen.
Wer eher bremst fährt länger schnell (ohne nachzuladen)
Derzeit im Ioniq unterwegs.

Re: Schon mal einen Strafzettel bekommen?

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Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 35 Sonderrechte

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
Auch das ist kein Problem ...
VW e-Golf 2020Bild Der e-Wolf auf YouTube

Re: Schon mal einen Strafzettel bekommen?

TeeKay
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"soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist."

Also nix mit immer und überall. "Ich war halt kacken und diese Ausfahrt vom 1000 Stellplätze-Parkhaus war am nächsten am Klo. Was kann ich dafür, dass dat bei mir immer ne Stunde dauert?" ist keine dringlich gebotene Erfüllung hoheitlicher Aufgaben.

Re: Schon mal einen Strafzettel bekommen?

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Naja - wenn man Essen holt (das ist im Rettungsdienst nicht anders) muß man damit rechnen, daß man jederzeit abgerufen werden kann. Somit stellt man sich dann so hin, daß man schnellst möglich wieder am Fahrzeug ist.
VW e-Golf 2020Bild Der e-Wolf auf YouTube

Re: Schon mal einen Strafzettel bekommen?

TeeKay
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Ich bin mir sicher, der erste Polizist, der mit der Begründung ne Parkhausausfahrt zuparkt, wird ziemlich schnell von Vorgesetzten die korrekte Interpretation der Dienstanweisungen im Einzelgespräch erklärt bekommen. In bisher 33 Jahren haben sich alle mir untergekommenen Polizisten in Deutschland aber vorbildlich und entsprechend §1 StVO verhalten, mal abgesehen davon, dass sie wie 99% aller mit 60 fahren, wo 50 erlaubt ist.
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