Preisauszeichnungspflicht an Ladesäulen

Preisauszeichnungspflicht an Ladesäulen

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Da ja zur zeit die Preise an einigen EnBW Säulen sehr undurchsichtig und unverständlich sind,
stellt sich mir die Frage , ob die Preisauszeichnungspflicht überhaupt eingehalten wird.
Kann man die Verordnung auf die Ladesäulen übertragen oder gibt es da eine separate Verordnung ?
Was meint ihr dazu ?
https://www.service-bw.de/lebenslage/-/ ... benslage-0
Zitat ist etwas gekürzt.
Wie Waren und Dienstleistungen in Deutschland mit Preisen auszuzeichnen sind, regelt die Preisangabenverordnung (PAngV). Sie soll sachlich richtige und vollständige Preisangaben gewährleisten und durch optimale Preisvergleichsmöglichkeiten die Stellung des Verbrauchers gegenüber Handel und Gewerbe stärken und den Wettbewerb fördern.

Die Preisangabenverordnung verpflichtet die geschäftsmäßigen Anbieter, die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Gesamtpreise, früher: Endpreise). Das gilt auch wenn unter Angabe von Preisen für Waren oder Leistungen geworben wird.

Die Preisangaben müssen der allgemeinen Verkehrsanschauung (z.B. bei Eiern mit Gütebezeichnung) und den Grundsätzen von Preisklarheit und Preiswahrheit entsprechen. Der Anbieter muss die Preise der Ware oder Leistung eindeutig zuordnen sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar präsentieren. Gliedert sich ein Preis in verschiedene Bestandteile auf, muss der Gesamtpreis hervorgehoben werden.

Beim Angebot einer Ware oder Leistung, das auf den Abschluss eines Fernabsatzvertrags abzielt, muss zusätzlich angegeben werden,
• dass die für Waren oder Leistungen geforderten Preise die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile enthalten und
• ob zusätzlich Liefer- oder Versandkosten oder sonstige Kosten anfallen. Falls solche Kosten anfallen und im Voraus berechnet werden können, muss auch deren Höhe angegeben werden.

Die Preisangabenverordnung verpflichtet den Anbieter, Waren und Leistungen mit Preisen zu versehen. Stimmt der Preis an der Ware (z.B. im Schaufenster, Regal, Preisschild) nicht mit dem Preis überein, der an der Kasse dafür zu bezahlen ist, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Allerdings können Sie als Verbraucherin oder Verbraucher
nicht verlangen, dass Ihnen die Ware zu dem unzutreffenden Preis verkauft wird.

Hinweis: In Baden-Württemberg sind für den Vollzug der Preisangabenverordnung die unteren Verwaltungsbehörden (Landratsämter und Stadtkreise) zuständig. Wenn Sie der Meinung sind, dass ein Anbieter gegen die Preisangabenverordnung verstößt, können Sie sich an das Landratsamt oder den Stadtkreis, in dessen Bezirk sich das Geschäftslokal des Anbieters befindet, wenden. Haben Sie vorher Informationsbedarf, können auch die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. Auskünfte geben
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Re: Preisauszeichnungspflicht an Ladesäulen

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Das wird an den Ladesäulen aber schwierig, da der Betreiber der Ladesäule nicht unbedingt einen Vertrag mit dem Endkunden eingeht sondern noch ein Dienstleister dazwischen hängt.
Wenn ich an einer Säule mit ChargeNow, EnBW Prepaid oder NM lade, dann habe ich u.U. drei verschiedene Preise.
Der Betreiber (z.B. allego) bekommt zwar Geld, kennt aber die Endkundenbedingungen nicht.
Wer soll also in diesem Fall welche Preise an der Säule ausweisen?
ciao
Tom
http://www.aich.de BMW i3 11/2013 bis 8/2016 (60Ah), ab 8/2016 (94 Ah), ab 1/2018 i3s

Re: Preisauszeichnungspflicht an Ladesäulen

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@Major Tom: So isses. Insofern könnte man z.B. TNM in der Tat und zu Recht auf die Füße treten.
BMW i3 (94Ah), Smart (451) ED Cabrio mit 22kW-Bordlader
Audi etron reserviert
bald 10kWp PV auf dem Dach und Erd-Sole-WP im Keller

Re: Preisauszeichnungspflicht an Ladesäulen

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Aus meiner Sicht sollte es folgendermaßen ablaufen:
- Authentifizierung (RFID, App, ...)
- Im Display der LS: Wenn sie die Ladung starten zahlen Sie xx cent/kWh.
- Ladung starten
- Ladung Ende: sie haben xx kWh für xx € geladen.

Sollte einfach umzusetzen sein.
Gruß Bernd
Hyundai Kona (64/19er), 60,000 km, Kona (64/21er) 30.000 km
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Re: Preisauszeichnungspflicht an Ladesäulen

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Beispiel:
Wenn ich bei KAYAK einen Flug suche, werden mir verschiedene Airlines mit den günstigsten Preisen angezeigt.
Inclusive aller Nebenabgaben ! Da muss ich mir nicht extra noch einmal bei der Airline den Preis bestätigen lassen.
Ich rechne mit KAYAK ab und gut ist es. Was am Ende KAYAK abrechnet kann mir dann egal sein.

Das muss doch auch an einer Säule möglich sein !

Greenhorn +1
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Re: Preisauszeichnungspflicht an Ladesäulen

gekfsns
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+1
Da muss sich etwas ändern, es kann doch nicht sein dass ich 2 Monate nach einem Ladevorgang an einer Schnellladesäule immer noch keine Ahnung hab was mich das kosten wird wenn mal in paar Wochen die Rechnung kommt.
In der EU wird eigentlich alles vorbildlich geregelt, die Situation an den Ladesäulen dagegen ist aber immer noch Chaos.

Re: Preisauszeichnungspflicht an Ladesäulen

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Es liegt hier allerlei im Argen. Andererseits, die vorgeschlagene Display-Lösung mag bei vielen Säulen gehen, die Innogy-(RWE)Säulen wie auch die New Motion-Ladeboxen haben gar kein Display.

Anzeigen müsste den Preis m.E. der Händler, nicht der Hersteller, so ist es jedenfalls im Einzelhandel.
Händler wären Plugsurfing, New Motion, Z.E.Pass usw.
Hersteller wären RWE, Vattenfall, Hamburg Energie, div. Stadtwerke usw. die zum Teil selbst direkt verkaufen z.T. über "Händler" (s.o.)
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Re: Preisauszeichnungspflicht an Ladesäulen

i3fahrer
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Die Problematik nervt mich auch. Ich finde toll, wie innogy ePOWER DIRECT realisiert wurde: Der Gesamtpreis für den ausgewählten Ladevorgang wird vor der Bezahlung angezeigt. Erst als ich den Gesamtbetrag gesehen, damit einverstanden bin und auf "Zahlungspflichtig bestellen" geklickt habe, fliesst Strom. Ist aber App-only.
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Re: Preisauszeichnungspflicht an Ladesäulen

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Preisauszeichnungspflicht fordern ist ja nachvollziehbar und meinetwegen O.K.
Ich hoffe doch, die die hier auf Recht und Ordnung pochen sind nicht die selben, die über >= €0,50/kWh an Schnellladesäulen als "Wucherpreise" klagen?
Immer daran denken, alles was an den Ladesäulen an Optionen und Komplexität gefordert wird, will bezahlt werden.
SmartED - einfach, wie für mich gemacht

Re: Preisauszeichnungspflicht an Ladesäulen

AndiH
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Ich sehe da auch die Zahlungsdienstleister in der Pflicht. Diese entscheiden welche Konditionen der Endkunde erhält und müssten dafür sorgen das der Endkunde das auch mitgeteilt bekommt. Einige machen das auch ganz einfach wie z.B. ChargeNow oder Charge&Fuel indem sie an allen Stationen an denen die Karten funktionieren zu den gleichen Konditionen abrechnen. Andere wie TNM haben das Problem das sie Teile der Preise der Betreiber durch reichen und damit an jeder Ladestellen andere Preise gelten. Solche Anbieter sind gezwungen das dem Endkunden vorher mitzuteilen.

Gruß

Andi
Seit 02/2016 über 6.000 Liter Diesel NICHT verbrannt
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