Preisauszeichnungspflicht an Ladesäulen

Re: Preisauszeichnungspflicht an Ladesäulen

geko
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Ich bleibe bei meiner Ansicht:
Es gibt keine Pflicht zur Anzeige der Drittanbieter-Preise an Ladepunkten.

Ob das h.M. oder a.A. ist, werden wir wohl erst in einiger Zeit wissen. ;)
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Re: Preisauszeichnungspflicht an Ladesäulen

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geko hat geschrieben: Roaming-Preise müssen nicht angezeigt werden. Hier schließt sich der Kreis zur Tariftabelle/App.
Kann man das irgendwo nachlesen, oder ist es nur so, dass es einige genau so gerne hätten ?
Was nützt es mir wenn die App heute 12,98 € anzeigt und eine Woche später auf der Abrechnung 33,58 €.

Steht ja inzwischen da, ist nur deine Ansicht. :lol:
Zuletzt geändert von prophyta am So 19. Feb 2017, 17:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Preisauszeichnungspflicht an Ladesäulen

gekfsns
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Für mich wäre es auch OK wenn ich das in einer APP vom Roaming Anbieter ablesen könnte,
aber bei der NewMotion App sehe ich meist nur solche Infos
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Re: Preisauszeichnungspflicht an Ladesäulen

drilling
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geko hat geschrieben:Es gibt keine Pflicht zur Anzeige der Drittanbieter-Preise an Ladepunkten.
Für den Ladesäulenbetreiber streng genommen nicht aber für den Kartenanbieter schon, insofern muß der Ladesäulenbetreiber um das Roaming zuzulassen letztendlich den Preis für den Kartenanbieter anzeigen sonst kann der Kartenanbieter seinen Kunden keine Kosten berechnen.

Und wie gesagt eine Äpp ist bei Verwendung von RFID-Karten als Preisanzeige gesetzlich sicher nicht ausreichend, da eine Karte nicht ein Smartphone (und entsprechende Netzabdeckung) voraussetzt.

Re: Preisauszeichnungspflicht an Ladesäulen

geko
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Klar, der Anbieter der Ladekarte muss den Preis bekannt geben, aber nicht zwingend an der Säule. Es reicht ein PDF-Preisverzeichnis. Eine App ist ein nutzerfreundlicher Zugang zum Preisverzeichnis. Wer kein Smartphone hat, muss stets das aktuelle Preisverzeichnis im Handschuhfach mitführen.

Wer das absurd findet: Schaut mal eure Mobilfunkverträge an. Nein, es findet nicht bei jeder Verbindung zu nicht von der Flatrate abgedeckten Rufnummern eine Tarifansage statt. Denn der Tarif wurde/wird euch per Preisverzeichnis bekannt gegeben.

@gekfsns: Mir zeigt NM hier 0,10 Euro/Minute an.
Zuletzt geändert von geko am So 19. Feb 2017, 17:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Preisauszeichnungspflicht an Ladesäulen

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geko hat geschrieben:Ich bleibe bei meiner Ansicht:
Es gibt keine Pflicht zur Anzeige der Drittanbieter-Preise an Ladepunkten.

Ob das h.M. oder a.A. ist, werden wir wohl erst in einiger Zeit wissen. ;)
+1
gekfsns hat geschrieben:Für mich wäre es auch OK wenn ich das in einer APP vom Roaming Anbieter ablesen könnte,
aber bei der NewMotion App sehe ich meist nur solche Infos
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da würde jedesmal den Knopf "Problem melden" drücken und schreiben, da kein Preis angegeben bitte auch keinen berechnen.
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Re: Preisauszeichnungspflicht an Ladesäulen

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An Tankstellen ist auch immer der Preis deutlich je Liter angegeben an großen Tafeln , auch wenn einige Meter weiter die gleiche Marke einen anderen Preis hat so kann ich das sofort erkennen . Das sollte doch nicht so schwer sein den Preis des Lieferanten an die Säule/Display zu pinnen und den Preis von TNM weiß ja wohl jeder ist immer ,35 Euro je Ladung.
Übrigens bei Kayak bezahlt man nie , der leitet einen immer zu der Firma die den Flug anbietet und bekommt von denen dann ihren Obolus.
i 3 BEV 3/15 66600 km Solarorange,11,9 kWh ;3/2019 i3s BEV 120 Ah Imperialblau >50.000 km,Juicebooster 2 Mate Bike. Mercedes E 300 de 4 Matic 30k km. Neu EQS 580 4 Matic

Re: Preisauszeichnungspflicht an Ladesäulen

Ludego
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Warum nicht so? http://www.spiegel.de/wirtschaft/untern ... 19691.html
nun noch die spezifischen Formeln für die Roominganbietern und schon haben wir Preistransparenz, wo ich immer sehen kann was der Strom gerade an jeder Säule von jedem Anbieter kostet.
Ludego - Elektromobilität einfach gemacht
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Re: Preisauszeichnungspflicht an Ladesäulen

drilling
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geko hat geschrieben:Es reicht ein PDF-Preisverzeichnis.
Das sagte ich ja auch aber das PDF-Preisverzeichnis muß vollständig sein (d.h. Preise für sämtliche Säulen an denen die Karte funktioniert enthalten) und bei jeglicher Preisänderung (auch wenn nur an einer Säule) muß der Kunde informiert werden (z.B. per Email das eine neue aktualisierte Preisliste auf der Webseite downloadbar ist).

Preise in einer Äpp die sich andauernd ändern ohne das der Kunde darüber informiert wird entsprechen mit Sicherheit nicht der Preisauszeichnungspflicht. Und so Sachen wie sich TNM erlaubt mit 'unbekannten' Preisen sind eindeutig widerrechtlich und damit nicht einforderbar.

Eine Äpp mit Preisangaben (die selbstverständlich mit dem PDF-Preisverzeichnis übereinstimmen müssen) kann es natürlich zusätzlich auch geben aber allein ist das nicht ausreichend.

Re: Preisauszeichnungspflicht an Ladesäulen

geko
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Wir werden es hier nicht klären. Vielleicht schaffst du es ja eine Verbraucherzentrale zu überzeugen, tätig zu werden.
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