Ladesäulen außer Betrieb - EVU anrufen?

Ladesäulen außer Betrieb - EVU anrufen?

Claudia_jt
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Am Samstag wollte ich schnell den KIA an einer Chademo-Ladestelle aufladen. Wir haben im Tecklenburger Land auf der A1 zwei Ladesäulen an der BAB-Raststätte und ebenso an der BAB an der A30 in Velpe. Beiden Stationen auf der A1 (RWE) und eine auf der A30 (Westfalen) waren außer Betrieb. Erst in Osnabrück-Stadt funktionierte die Säule der dortigen Stadtwerke.
Hätte es Sinn, die Betreiber (EVU) anzurufen und sich so über die sehr mangelhafte Wartung persönlich zu beschweren? Ich könnte mir vorstellen, daß eine permanente "Störungsmeldung-Erinnerungs-Benachrichtigung" Wirkung hätte. Ein Anruf pro Tag ist bestimmt dann wirksam, wenn viele Forumsmitglieder ebenso anrufen würden. Würde jemand mitmachen? Oder ist das Thema bereits erfolglos behandelt worden?
Ungestörte Grüße von Claudia JT
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Re: Ladesäulen außer Betrieb - EVU anrufen?

TeeKay
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Das interessiert RWE nicht im Mindesten. Da die Säulen niemals kostenpflichtig waren, ist jeder Tag ohne Funktion ein guter Tag und jeder Tag mit Funktion ein Tag mit potentiellen Kosten.

Re: Ladesäulen außer Betrieb - EVU anrufen?

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Das mag leider so sein. Aber soll man es deswegen aufgeben? Wer noch die Energie dazu hat, soll seinen Unmut doch kund tun und den Bedarf deutlich machen. Steter Tropfen höhlt den Stein.
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Re: Ladesäulen außer Betrieb - EVU anrufen?

TeeKay
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Das mit dem Beschweren fängt schon damit problematisch an, dass die die BB-Nummer der Säule gar nicht in ihrer Datenbank finden können.

Re: Ladesäulen außer Betrieb - EVU anrufen?

rolandk
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Beschwerde nur wegen der Beschwerde willen wird wahrscheinlich nichts bringen. Das versackt gleich im Callcenter.

Erst wenn es für die Firma zu einem Imageproblem werden könnte, wird wahrscheinlich etwas getan. Aber wie bekommt man das hin? Und wie wie Teekay geschrieben hat, für den Anbieter ist ein defekter Ladepunkt ein guter Ladepunkt. Zumindest aus Sicht des BWL'ers.

Wenn sich daraus gleichzeitig ein Imageproblem auftun würde, wäre wahrscheinlich als erster Schritt, seitens des Betreibers, die Demontage. Das geht allerdings wohl nur, wenn das Teil abgeschrieben ist (dürfte an vielen Stellen so sein) und wenn es keine weitere Verpflichtung zum Betrieb gibt (unabhängig von der tatsächlichen Funktion), Stichwort Fördergelder. Außerdem muß die Demontage günstiger sein als der Imageverlust.

Roland
Unterwegs mit: Zoe Q210 (mit 38 kWh, DAB+, Android-Auto, Zoe-Display), Tesla Model S85 (Ladeflatrate), van Moof S3, Zoe R240 (DAB+, Android-Auto, Zoe-Display), SAIC MG4 (Luxury, Saskia)
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