Ladeabbruch durch fremde Person

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Re: Ladeabbruch durch fremde Person

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Und wie ist das, wenn man nur filmt, wenn (in der Öffentlichkeit) ein bestimmter Ereignis voran ging, z. B. jemand zwischen Auto und Ladestation steht?
Ist dann filmen erlaubt?
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Re: Ladeabbruch durch fremde Person

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meine dashcam ist immer an,
wenn ich bei grün in der nacht über die kreuzung fahre,und mich schießt ein rotfahrender ab,ist mir egal ob ich das darf oder nicht.
vor drei wochen ungarische diebe mit der dashcam gefilmt,polizei angeufen,die kam zu spät,die ungarn wurden verfolgt und angehalten,haben alles abgestritten.
filmchen zur polizei geschickt,beide wurden verhaftet,einer wurde seit längerem gesucht
Lebenskunst ist die Fähigkeit, auf etwas Notwendiges zu verzichten, um sich etwas Überflüssiges zu leisten.
Intelligenz ist, wenn man unlogische Sachverhalte logisch einordnen kann

Re: Ladeabbruch durch fremde Person

Toumal
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Wir hatten vor einiger Zeit den Fall dass jemand von einem anderen auf der Autobahn drangsaliert und dann abgedraengt wurde und auf dem Pannenstreifen stehen blieb. Ein unbeteiligter Autofahrer der das Ganze beobachtet hatte blieb stehen um zu helfen. Der abgedraengte Typ stieg aus dem Auto aus und schlug auf den unbeteiligten Fahrer ein (wie er spaeter zugab nicht weil er ihn verwechselt hatte, sondern einfach nur zum abreagieren). Das Ganze wurde auf Dashcam aufgezeichnet und auch als Beweismittel verwendet - aber anscheinend nur deswegen weil der Geschlagene zu Protokoll gab dass er erst beim Stehenbleiben auf "Record" gedrueckt hatte. Ob das wirklich so war, oder ob ihm das die Polizisten nahegelegt hatten, sei mal dahingestellt.

Fazit: Die Richter wissen auch nicht was sie machen sollen. Das ganze ist einfach nur schwammig bis zum dorthinaus. Ich trau es unseren Herrschaften aber zu dass sie einem Unfallopfer am Ende noch 10.000 Euro Strafe fuer die Dashcam aufbrummen.

EDIT: Und im Wiederholungsfall sogar 25.000 Euro
Datenschutzrechtlich eindeutig verboten ist der Nachweis von Straftaten anderer anhand von Dashcam-Aufzeichnungen. Videoaufzeichnungen oder digitale Fotos als Maßnahme zur Strafverfolgung sind in Österreich nur der Polizei gestattet. Privatpersonen drohen aufgrund des Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz empfindliche Strafen von bis zu 25.000 Euro.
Quelle: http://www.asfinag.at/newsroom/newsarch ... t-erlaubt-

Bezueglich Beweisverwertung gibt es hier einen interessanten Artikel: https://www.meinanwalt.at/rechtsnews/si ... ch-erlaubt


Summa summarum denke ich dass man in einem Zivilverfahren wegen abstecken eines Elektroautos eher schlechte Karten hat. Aber das muss jeder fuer sich entscheiden. Ich halte das Verbot fuer Schwachsinn, da haben es sich die Herren Datenschuetzer sehr einfach gemacht, waehrend sie bei der ASFINAG schoen weiter schlafen...

Re: Ladeabbruch durch fremde Person

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  • Alex1
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SL4E hat geschrieben:Ist als Beweismittel nicht zulässig. Aus einem geparkten Auto heraus darfst du nicht Filmen.
Mein Wissensstand: ICH darf damit nichts beweisen, die Polizei schon. Die darf auch meine Aufnahmen auswerten. Ich darf nur mein Gedächtnis "auffrischen" :D
Not-wendig: www.bzfe.de/inhalt/planetary-health-diet-33656.html

Freitag treffen wir uns: https://fridaysforfuture.de/allefuersklima/

Herzliche Grüße
Alex

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Re: Ladeabbruch durch fremde Person

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Toumal hat geschrieben: ...und auch nicht zum Nachweis einer Straftat verwenden.
Bei entsprechend schweren Straftaten werden aber Rechtsgüter abgewägt.
Dann kommt das Video evtl. doch zur Verwendung.
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Re: Ladeabbruch durch fremde Person

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In Deutschland werden die Täter mehr geschützt als die Opfer. Der Datenschutz ist komplett falsch justiert. Ein Datenschutz zugunsten der Täter darf es gar nicht geben.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Ladeabbruch durch fremde Person

geko
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Die Frage "Sind Dashcam-Aufzeichnungen in Deutschland zulässig?" kann derzeit ganz eindeutig mit einem "Unklar!" beantwortet werden. Es ist juristisches Neuland zu dem die Gesetzgebung fehlt. Aktuell entscheiden Amts-/Land-/Verwaltungsgerichte sowohl in die eine als auch in die andere Richtung. Ein höchstrichterliches Urteil bzw. eine eindeutige Gesetzgebung fehlen noch. Bis dahin ist die Dashcam sowohl zulässig als auch unzulässig, je nachdem in welchem Gerichtsbezirk man sich bewegt und welcher Richter/welche Richterin das Urteils spricht.

Die "Täter werden mehr als Opfer geschützt"-Parole finde ich hier übrigens unangebracht. Bei falschem Dashcam-Einsatz wird das vermeintliche Opfer schnell zum Täter und andersherum.
emobly. Das Magazin für Elektroautos. Unabhängig. Authentisch. Elektrisch.

Re: Ladeabbruch durch fremde Person

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bei einem unfall mit schwerverletzten oder gar toten sind mir die 10.000.-euro strafe ziemlich egal.
Lebenskunst ist die Fähigkeit, auf etwas Notwendiges zu verzichten, um sich etwas Überflüssiges zu leisten.
Intelligenz ist, wenn man unlogische Sachverhalte logisch einordnen kann

Re: Ladeabbruch durch fremde Person

Toumal
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ecopowerprofi hat geschrieben:In Deutschland werden die Täter mehr geschützt als die Opfer. Der Datenschutz ist komplett falsch justiert. Ein Datenschutz zugunsten der Täter darf es gar nicht geben.
Achtung, meine Aussagen betreffen Österreich. Wie das genau in D steht ist die nächste Frage.

Re: Ladeabbruch durch fremde Person

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Ist egal. Sobald das Opfer auch eine Strafe oder Bußgeld bekommen kann weil er was als Beweismittel benutzt, ist was falsch im Rechtssystem justiert.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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