Hamburg: Beschilderung von Ladesäulen

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Re: Hamburg: Beschilderung von Ladesäulen

MarkusD
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rolandk hat geschrieben:Wenn Du als E-Fahrer ohne 'E' Kennzeichen an so einem markierten "Parkplatz mit Lademöglichkeit" stehst und dabei lädst, mußt Du mit einem Bußgeld rechnen. Kein 'E' Kennzeichen - keine Berechtigung da zu stehen, egal, was Du da machst.
Sehe ich nicht so.
Das neue Zusatzzeichen sagt lediglich, daß dies für E-Fahrzeuge gedacht ist. Daß das E-Fahrzeug dafür speziell gekennzeichnet sein muß, steht interessanterweise (derzeit jedenfalls) nämlich nirgendwo.

Ich würde im Falle des Falles Einspruch gegen eine Sanktion einlegen.
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Re: Hamburg: Beschilderung von Ladesäulen

voll_geladen
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MarkusD hat geschrieben:Das neue Zusatzzeichen sagt lediglich, daß dies für E-Fahrzeuge gedacht ist. Daß das E-Fahrzeug dafür speziell gekennzeichnet sein muß, steht interessanterweise (derzeit jedenfalls) nämlich nirgendwo.
Das ist leider nicht richtig. Schau mal in § 39 Abs. 10 StVO.

Re: Hamburg: Beschilderung von Ladesäulen

MarkusD
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voll_geladen hat geschrieben:
MarkusD hat geschrieben:Das neue Zusatzzeichen sagt lediglich, daß dies für E-Fahrzeuge gedacht ist. Daß das E-Fahrzeug dafür speziell gekennzeichnet sein muß, steht interessanterweise (derzeit jedenfalls) nämlich nirgendwo.
Das ist leider nicht richtig. Schau mal in § 39 Abs. 10 StVO.
Lese ich trotzdem als "KANN" und nicht als "MUSS".
Wäre interessant, wenn wir mit unserem E-Oldtimer (E seit dem ersten Tag der Zulassung) mit potenziell möglichem H-Kennzeichen (E+H geht nicht, ab Juni ist H möglich) dort aufkreuzen ... oder mit einem 45km/h MiniEL.
Da könnte man der Verwaltung den Blödsinn dieser Regelung sehr schön vor Augen führen.

Man könnte den Wortlaut von § 39 Abs. 10 StVO in Verbindung mit dem dort erwähnten § 9a der Fahrzeugzulassungsverordnung auch dahingehend interpretieren, daß die Anzahl der E-Fahrzeuge "par ordre du mufti" um schätzungsweise 50%-75% reduziert wurde. Denn alles, was kein E-Kennzeichen hat, ist kein E-Fahrzeug.
"Elektrisch betriebene Fahrzeuge sind die nach § 9a Absatz 2 und 4, jeweils auch in Verbindung mit Absatz 5, der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gekennzeichneten Fahrzeuge."
und implizit alles andere nicht ...

Wie auch immer, man hat den potenziellen Kreis der Kunden ohne Not reduziert.
Mein Kennzeichen bekomme ich leider nicht mit E.
Und ich denke inzwischen auch so darüber, daß ich auch kein solches an einem neuen Fahrzeug haben möchte. Ich spiele nämlich bereits mit dem Gedanken, auch das E-Auto-Symbol vom Fahrzeugheck wieder abzumachen. Grund dafür sind etliche negative Erlebnisse in letzter Zeit.
Gutwillig würde man damit nur vom einem Outing sprechen, böswillig könnte man einen Vergleich mit einer Kennzeichnung von vor ~80 Jahren heranziehen.

Fehlt nur noch, daß es Versicherungen gibt, die günstiger werden, wenn man kein E-Kennzeichen hat, weil die potenzielle Gefahr für Sachbeschädigung wegen Neid geringer ist.

Re: Hamburg: Beschilderung von Ladesäulen

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Ahja. Habs nachgelesen. Das Zeichen Bild

bezeichnet tatsächlich nur Fahrzeuge mit deutschem oder ausländischem E-(Kenn)zeichen.

Also dürfen Plugin´s mit 50g oder mehr CO² nicht öffentlich laden, wenn da so ein schild steht :cry:
Wer eher bremst fährt länger schnell (ohne nachzuladen)
Derzeit im Ioniq unterwegs.

Re: Hamburg: Beschilderung von Ladesäulen

Hamburger
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Parkplatz-Razzia in der City Vorsicht bei diesem Schild
...
„Also, ich habe fest geglaubt, dass ich hier mit Parkscheibe zwei Stunden lang stehen darf.“
...
Fast alle ertappten Parksünder geben an, sie hätten nicht kapiert, dass hier nur E-Fahrzeuge stehen dürfen. Der Landesbetrieb Verkehr arbeitet jetzt daran, die Parkplätze noch deutlicher zu kennzeichnen.
http://www.mopo.de/hamburg/polizei/park ... d-23836630

Ich wiederhole gerne meinen Vorschlag:
Die P-Schilder stehen rechts und links um die Ladesäulenstandorten eh schon und sollten unmittelbar an den Ladesäulen ergänzt werden durch
BildVZ365-65
BildVZ1050-32
BildVZ1040-32

Um wirklich Rechtssicherheit herzustellen ist wahrscheinlich noch erforderlich die Bedeutung des VZ365-65 in der StVO, Anlage 2, Abschnitt 8 so zu verschärfen, das an VZ365-65 keine nicht ladenden Fahrzeuge parken dürfen.
http://www.dvr.de/betriebe_bg/daten/stvo/anlage2.htm#a8
Zuletzt geändert von Hamburger am Mo 11. Apr 2016, 07:04, insgesamt 1-mal geändert.
09.16-09.18: i3 94Ah BEV
09.18- 12.18 : Leaf 2 nextmove
seit 14.12.18 : i3s 120Ah
https://twitter.com/alphadelta44
„Ihr sagt, dass ihr eure Kinder über alles liebt. Und trotzdem stehlt ihr ihnen ihre Zukunft, direkt vor ihren Augen”
Greta Thunberg

Re: Hamburg: Beschilderung von Ladesäulen

flow2702
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Hamburger hat geschrieben:
Parkplatz-Razzia in der City Vorsicht bei diesem Schild
...
„Also, ich habe fest geglaubt, dass ich hier mit Parkscheibe zwei Stunden lang stehen darf.“
...
Fast alle ertappten Parksünder geben an, sie hätten nicht kapiert, dass hier nur E-Fahrzeuge stehen dürfen.
http://www.mopo.de/hamburg/polizei/park ... d-23836630
Jaja. Sicherlich.

Re: Hamburg: Beschilderung von Ladesäulen

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Ich stelle mich in der Praxis nur auf solch eine Parkfläche wenn ich auch Strom tanke. Niemals würde ich einfach nur Parken ohne dabei zu laden. Meiner persönlichen Meinung nach ist ein Elektroauto, das nicht lädt, einfach nur ein Auto. Ich habe unter anderem auch deshalb kein E-Kennzeichen an meiner ZOE, weil es so lange nichts besonderes für mich ist, bis ich laden muss.

(Das sie natürlich besonders ist, ich sie über alle liebe, das steht auf einem anderen Blatt. :mrgreen: )

Vertraue ich auf den gesunden Menschenverstand, dass ein offensichtlich Strom tankendes Fahrzeug nicht gewaltsam innerhalb der zwei Stunden entfernt wird? Besteht eine Kabelverbindung zwischen dem Auto und der Ladestation und befindet man sich innerhalb der gesetzten Zeitbeschränkung, dann hat das doch jedes Kamel als berechtigt zu interpretieren. Sorry, aber da gibt es nichts zu lamentieren.

In den Dokumenten der Stadt Hamburg ist zwar explizit von einem erforderlichen E-Kennzeichen die Rede, aber ich kenne genau so gut die praxisfremden Entscheidungen und Äußerungen von Behördenmitarbeitern, die sich darüber im Detail keine oder auch zu viele Gedanken machen.

Da man sein Elektroauto in Hamburg auf diesen Plätzen anscheinend "stromlos" Parken darf, verstehe ich sogar die Voraussetzung mit dem E-Kennzeichen. Soweit völlig logisch. Ergo, ich parke da nicht um des Parkens Willen. Wen kontaktiert man denn jetzt mit der Frage, ob ein ladendes Fahrzeug ohne E-Kennzeichen entfernt wird? Oder vertraue ich auf die Logik, die sich daraus ergibt?
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Re: Hamburg: Beschilderung von Ladesäulen

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...ich würde den für Verkehr zuständigen Senator direkt anschreiben. Im Zweifelsfall wird sein Leitungsstab es an die "richtige Stelle" weiterleiten.
Ich finde diese Frage allerdings auch sehr interessant, da das EMOG ja "für" die Elektromobilität geschrieben wurde und ich mich ohne das "E" am Kennzeichen in HH diskriminiert fühle.
Auf die erste Rechtsprechung bin ich mal gespannt...
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Re: Hamburg: Beschilderung von Ladesäulen

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Ohne das E fände ich Hamburg einfach nur teuer. Die 2,5€ / Stunde Parkgebühr in der Innenstadt haben mein E-Kennzeichen jedenfalls schon mehrfach eingespielt.
Und ohne E zu bezahlen fände ich einfach unlogisch.

mfG
Michael
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Re: Hamburg: Beschilderung von Ladesäulen

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Kostenloses Parken NUR mit "E" ist unumstritten. Alles andere lässt sich mangels eindeutiger Erkennbarkeit nicht umsetzen und wäre den zuständigen Ordnungsbeamten nicht zuzumuten.

Mir geht es um den Ladevorgang ohne "E", der eigentlich Legitimation genug sein sollte und zwar nur für die Kombination aus Parken und Laden. So wie bei den Ladeplätzen im Rest der Republik, die mit einem absoluten Halteverbot, für alles was nicht lädt, ausgestattet sind.
Wenn man das Parken privilegieren möchte, dann könnte man reine Parkflächen für Elektroautos einrichten oder es dabei belassen wie es jetzt ist, Elektrofahrzeuge generell von der Parkgebühr zu befreien. Bei der neuen Lösung kommt es doch zur ständigen Blockade von Ladesäulen durch nicht ladende Elektrofahrzeuge. Oder habe ich etwas falsch verstanden? :oops:
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