Erste geförderte Ladestation der Berliner Vergabe eingeweiht

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Re: Erste geförderte Ladestation der Berliner Vergabe eingew

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imievberlin hat geschrieben:Wenn sich RWE wirklich zurück zieht dann kotz ich !
Bei Aussagen vom ADAC solltest du evt. etwas misstrauischer sein :mrgreen:
Wenn man die Säule vom ADAC an der Bundesallee nutzen möchte, lohnt es sich das Auto vorher abzumelden...
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Re: Aktueller Status Chademos/CCS Grossraum Berlin

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Ist zwar nicht CCS, aber Gneisenaustr Ecke Solmsstraße hat be emobil eine ähnliche Säule wie in der Clayallee montiert (seit gestern steht die Säule)
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
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Re: Aktueller Status Chademos/CCS Grossraum Berlin

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11 kw schnarchsaeule?
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Re: Aktueller Status Chademos/CCS Grossraum Berlin

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Steht noch nichts dran, sieht aber danach aus
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Re: Aktueller Status Chademos/CCS Grossraum Berlin

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Re: Erste geförderte Ladestation der Berliner Vergabe eingew

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Ich habe mal bedarf an meinem Wohnort angemeldet da ja niemand mit Sicherheit sagen kann ob die derzeitige RWE Säule bleibt oder nicht.
Als Antwort erhielt ich folgende Anforderungsliste:

Sehr geehrter Herr imievberlin,


vielen Dank für Ihre Anfrage.


Um sich in der Phase 2 für eine Ladestation bewerben zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:


- Nachweis über Erwerb bzw. Gebrauchsüberlassung (z.B. Leasing) eines Elektrofahrzeugs

- Versicherung des Erwerbers, einer geplanten (weiteren) Nutzungsdauer/ Vertragsdauer des Elektrofahrzeugs von mindestens zwei Jahren ab Vorlage der Dokumente

- Aktueller Nachweis über den Ort eines regelmäßigen Ladebedarfs, wie z.B. Wohnsitz oder Arbeitsplatz, in dessen Umkreis eine Ladeeinrichtung errichtet werden soll

- Versicherung des Nutzers, dass ein Wegfall des Ladebedarfs, z.B. durch einen Wechsel des Wohnsitzes bzw. des Arbeitsplatzes, nicht absehbar ist

- Ein Antrag wird abgelehnt, wenn im Durchschnitt in den 3 Monaten vor Antragsstellung in einem Umkreis von 200 m des gewünschten Standorts, AC-einphasige Ladepunkte weniger als

1x täglich bzw. AC-dreiphasige Ladepunkte weniger als 2x täglich genutzt wurden

- Nachweis des Erwerbs bzw. der Gebrauchsüberlassung (z.B. Leasing) von zwei Elektrofahrzeugen, die erst ab dem 01.01.2015 in Berlin auf ihn zugelassen worden sind

- Verpflichtung des Halters, seinen Gesamtbestand an genutzten Elektrofahrzeugen in Berlin für eine geplante Nutzungsdauer von mind. 2 Jahren ab Vorlage der Dokumente nicht zu reduzieren

- Bei Haltern einer stationären Elektrofahrzeugflotte liegt Bedarf vor, wenn innerhalb eines Gebietes von einem Durchmesser von 1.000 m nicht bereits mehr als sechs Ladepunkte errichtet wurden

- Bei Haltern einer flexiblen Elektrofahrzeugflotte liegt Bedarf vor, wenn im Durchschnitt in den 3 Monaten vor Antragsstellung 50% der AC-Ladepunkte mind. 1x täglich, ab 1.1.2016 1,5xl täglich und ab 1.1.2017 2x täglich genutzt wurden.


Mit freundlichen Grüßen


XXXXXXX XXXXXXXX

Serviceagent


be emobil | Serviceteam

Tel.: 030 20 84 75 XX | E-Mail.: dialog@be-emobil.de
i-MiEV Bj. 2011

Re: Erste geförderte Ladestation der Berliner Vergabe eingew

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imievberlin hat geschrieben:I- Versicherung des Erwerbers, einer geplanten (weiteren) Nutzungsdauer/ Vertragsdauer des Elektrofahrzeugs von mindestens zwei Jahren ab Vorlage der Dokumente
Und wenn ich den Wagen vorher verkaufe, weil ich es einfach nicht ertragen kann so veräppelt zu werden? muß ich dann die Säule bezahlen?
- Ein Antrag wird abgelehnt, wenn im Durchschnitt in den 3 Monaten vor Antragsstellung in einem Umkreis von 200 m des gewünschten Standorts, AC-einphasige Ladepunkte weniger als
Bei Dreiphasigen ist es egal? Was ist, wenn ich den Wagen erst gerade angeschft habe oder darüber nachdenke?
- Nachweis des Erwerbs bzw. der Gebrauchsüberlassung (z.B. Leasing) von zwei Elektrofahrzeugen, die erst ab dem 01.01.2015 in Berlin auf ihn zugelassen worden sind
Hä? wenn ich den Wagen 2013 gekauft habe, habe ich keinen Ladebedarf? Besodners pikant ist das ja, weil möglichweise die bisher nutzbaren WRWE-Säulen entfallen.
- Verpflichtung des Halters, seinen Gesamtbestand an genutzten Elektrofahrzeugen in Berlin für eine geplante Nutzungsdauer von mind. 2 Jahren ab Vorlage der Dokumente nicht zu reduzieren
Und was wenn ich das doch mache? Muss ich die Säule bezahlen? Kann ja ein Arbeitsplatzwechsel geben.

Die sind ja lustig!

:?
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Re: Erste geförderte Ladestation der Berliner Vergabe eingew

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Ich glaub ich muss den Erwerb und Bau von Eigentum ertüchtigen.
Ich werde auf jeden Fall probieren eine Säule zu bekommen.
Meine "Versicherungen" werde ich aber mit meinem Rechtsbeistand erstellen.
Sollte das alles nicht klappen brauch ich ein TG Stellplatz bei TeeKey und einen 2. Drillling :)
i-MiEV Bj. 2011

Re: Erste geförderte Ladestation der Berliner Vergabe eingew

TeeKay
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"Zum Nachweis der Ernsthaftigkeit des Antrags ist zudem der rechte Daumen beizulegen. Die Abtrennung hat mit einem Beil aus Stahl der Sorte 30NiCrMo12-6 nicht leichter als 2kg auf einem hochtemperatur-reinigungsfähigen Kunststoffbrett zu erfolgen. Es obliegt der Verantwortung des Antragstellers, den abgetrennten Daumen bis zur Bearbeitung des Antrages frisch zu halten. Die bearbeitende Behörde kann zur Prüfung des Antrages zudem noch drei Zehenabschnitte anfordern, sofern das im Bestand des Antragstellers befindliche Fahrzeug zum Kaufzeitpunkt günstiger als 20.000 Euro war.

Der Antragsteller verpflichtet sich, gegenüber der zur offiziellen Eröffnung der beantragten Säule anwesenden Presse ausschließlich positive Aussagen zu tätigen und sowohl die bearbeitende Behörde als auch alle sonstigen mit der Elektromobilitätsförderung betrauten staatlichen wie privaten Stellen ausschließlich im besten Licht erscheinen zu lassen.
"

Vielleicht beantrage ich Säulen am Unternehmenssitz und Büro und nutze sie dann genau 0x. Denn ich muss ja nur versichern, die Fahrzeuge zu besitzen, nicht, die Säulen zu nutzen.

Re: Erste geförderte Ladestation der Berliner Vergabe eingew

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Dauemhoch für den Kommentar TeeKAy :mrgreen: (hoffe meiner darf dran bleiben)
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