Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

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Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

Spürmeise
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bernd hat geschrieben:Drehstromkiste hat doch eine Schranke, schließlich wirkt der Schlüssel doch genauso.
Die Art der Benutzerauthentifizierung (Schlüssel oder Ladekarte) spielt keine Rolle laut dem Verordnungsentwurf.

Wenn die Drehstromkiste (oder eine Park&Charge-Box) an einer Stelle steht, wo im Prinzip jeder mit dem Elektroauto hingelangt (was vermutlich der Sinn so einer Ladeeinrichtung wäre), dann ist sie öffentlich, muss bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden, welche das Vorliegen der technischen Vorgaben zu prüfen hat, die insbesondere darin bestehen, dass jeder Ladepunkt bis 22 kW (jede CEE-Dose in der Drehstromkiste bzw. Park&Charge-Box) zusätzlich einen Typ-2-Anschluss bereitzustellen hat.
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Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

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  • mlie
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Grundsätzlich begrüße ich jeden Ladepunkt mit dem Elektroautostecker.

Was bei mir auf dem Hof privat passiert, ist ja zunächst meine Sache. Ist es also strafbar, wenn ich meine Wallbox nicht melde? Wäre ja noch schöner. Ansonsten erstelle ich gerne einen Ladepunkt, wenn der Verursacher, der die Musik bestellt (= Gesetzgeber) auch die Kosten übernimmt. Die 10m² für den Parkplatz bstelle ich gerne zur Verfügung.

Irgendwie wirkt das alles noch nicht so recht durchdacht.
350 Mm elektrisch ab 2012.
Nicht alles glauben, was irgendeiner bei Whatsapp als News verbreitet.
Niels Bohr sagte schliesslich schon als Student: "Zitaten aus dem Internet sollte man nicht unbesehen glauben!"

Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

Spürmeise
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mlie hat geschrieben:Was bei mir auf dem Hof privat passiert, ist ja zunächst meine Sache.
Nicht nach der Verordnung. Wenn der Ladepunkt auf dem Privatgelände im Prinzip von jedem angefahren werden kann, soll es sich um einen öffentlichen handeln und die Verordnung greift.

Nur wenn es eine Schranke gibt, welche nur mit einem fest vorab festgelegten Personenkreis, sprich einem Mitarbeiterausweis geöffnet werden kann (eben ein ein Parkplatz nur für Mitarbeiter auf einem Betriebsgelände), gelten die Ladepunkte als nicht öffentlich.

Die Authentifizierung an der Ladesäule (Karte, Schlüssel) ist davon unabhängig.

Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

Keepout
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Was für eine abstruse Gesetzgebung - das erweckt ja schon fast Mitleid!

Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

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  • MaxPaul
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Ich weiß nicht. So wie ich das bisher verstanden habe, hat Drehstromkiste ja nur CEE Dosen... CEE Dosen gelten doch aber nicht als Ladestation, oder? Sonst müsste ja neben jeder öffentlich zugänglichen CEE Dose demnächst eine Typ 2 Dose installiert werden...

Der Entwurf spricht von Betreibern von Schnell und Normalladepunkten... Kann mir nicht vorstellen, dass dazu CEE Dosen zählen...
- nur elektrisch seit erstem Auto 10.02.2015
Aktuell: BMW i4 edrive40

Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

Spürmeise
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MaxPaul hat geschrieben:Der Entwurf spricht von Betreibern von Schnell und Normalladepunkten... Kann mir nicht vorstellen, dass dazu CEE Dosen zählen...
Der Entwurf wird ja von völlig sachfernen Juristen unter Einblasung der Lobbyisten (hier Mennekes) gemacht, und später von den (ohnehin nicht anwesenden) Politikern im Parlament abgenickt.
Im Sinne dieser Verordnung ist ein Normalladepunkt ein Ladepunkt, an dem ein Elektromobil Strom mit einer
Ladeleistung von 22 Kilowatt oder weniger direkt aufnehmen kann; ein Ladepunkt eine Einrichtung, die zum Aufladen von Elektromobilen geeignet und bestimmt ist
Das trifft also nicht nur auf CEE-Dosen, sondern auch auf Schuko- und Eurostecker-Buchsen zu; für Marktstände gedachte Stromanschlüsse sind von der Verordnung nicht erfasst.

Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

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Ich kann doch nicht einfach auf irgend ein privates Grundstück fahren, auch wenn keine Schranke dran ist. :?
Dann wäre ja jede Schuko Außensteckdose ein Ladepunkt. :mrgreen:
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Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

Spürmeise
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Tho hat geschrieben:Dann wäre ja jede Schuko Außensteckdose ein Ladepunkt.
Falls sie zum "Aufladen von Elektromobilen bestimmt ist" ja.

Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

mig
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Tho hat geschrieben:Dann wäre ja jede Schuko Außensteckdose ein Ladepunkt.
Nein, eben nicht. Es werden in der Verordnung explizit Vorrichtungen ausgenommen, deren Hauptzweck nicht das Laden von Elektromobilen ist.
Ein Ladepunkt ist eine
Ladeeinrichtung, die zum Aufladen von Elektromobilen geeignet und bestimmt ist und an der
zur gleichen Zeit nur ein Elektromobil aufgeladen werden kann. Durch die Verwendung des
Begriffs „bestimmt“ werden entsprechend Artikel 2 Nummer 4 der Richtlinie 2014/94/EU
Vorrichtungen, deren Hauptzweck nicht das Laden von Elektromobilen ist, aus dem
Anwendungsbereich der Verordnung ausgenommen.
e-Golf, Verbrauch Bild ab Zähler

Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

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Man stelle sich vor, ein Mieter möchte eine Schukdose an der Parkfläche haben. :? :roll:

Der muß0 dann also gleich eine Tp2 Ladesäule aufbauen... :lol:
Und am besten jeden Laden lassen, der Lust hat oder was geht andere an, wie er sein eAuto läd? :twisted:
Verwendung korrekter physikalischer Einheiten
"Online" heißt nicht, das ich gerade hier im Forum aktiv bin.

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