Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

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Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

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E-Auto.TV hat geschrieben:Also 8x SC aufgebaut = 8x CCS daneben.
Noch extremer: nicht "daneben" sondern in der selben Ladesäule integriert!
Supercharger und CCS darf zumindest nicht gleichzeitig funktionieren, sonst wären es wieder 2 Ladepunkte an einem Ladeplatz.
Gruss

Stefan
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Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

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E-Auto.TV hat geschrieben:Schon ein paar Tage her, aber...
Hasi16 hat geschrieben:Sobald Tesla eine RWE-Ladesäule danebenstellt sind sie m. E. aus dem Schneider.
Ist nicht ganz so. Sie müssen m. E. dafür CCS-Combo-2-Stecker bereitstellen. Denn es heißt so schön in §3(3):
(3) Beim Aufbau von Normal- und Schnellladepunkten, an denen das Gleichstromladen möglich ist, muss aus Gründen der Interoperabilität jeder Ladepunkt mindestens mit Kupplungen des Typs Combo 2 nach der Norm DIN EN 62196-3, Ausgabe Juli 2012, ausgerüstet werden.
Definition Ladepunkt:
6. ist ein Ladepunkt eine Einrichtung, die zum Aufladen von Elektromobilen geeignet und bestimmt ist und an der zur gleichen Zeit nur ein Elektromobil aufgeladen werden kann;
Also 8x SC aufgebaut = 8x CCS daneben.

Meine Gedanken und Kritikpunkte habe ich in einem eigenen Blogbeitrag zusammengefasst:
http://e-auto.tv/kritik-am-entwurf-lade ... g-lsv.html
Aber (wenn diese Verordnung überhaupt durchkommt) würde die nur die Neubauten betreffen - oder?
Zuletzt geändert von midimal am Di 20. Jan 2015, 09:31, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

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Neu- und Umbauten.

Aber bestehende Schnelllader (>22kW) müssen angemeldet und ein Nachweis über die Sicherheit erbracht werden. Dazu noch eine Gebühr für eine Überprüfung alle 2-3 Jahre.
Gruss

Stefan

Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

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Yellow hat geschrieben:Neu- und Umbauten.

Aber bestehende Schnelllader (>22kW) müssen angemeldet und ein Nachweis über die Sicherheit erbracht werden. Dazu noch eine Gebühr für eine Überprüfung alle 2-3 Jahre.
Finde ich OK mit dem Sicherheitsnachweis. Starkstrom ist kein Spass
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Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

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midimal hat geschrieben:
Yellow hat geschrieben:Neu- und Umbauten.

Aber bestehende Schnelllader (>22kW) müssen angemeldet und ein Nachweis über die Sicherheit erbracht werden. Dazu noch eine Gebühr für eine Überprüfung alle 2-3 Jahre.
Finde ich OK mit dem Sicherheitsnachweis. Starkstrom ist kein Spass
Ist grundsätzlich schon richtig mit dem Sicherheitsnachweis. Das Problem wird sein, bisher ist das Ländersache (wird also schon gemacht und gefordert), nun kommt zusätzlich noch ein weiterer Sicherheitsnachweis der Bundesnetzagentur dazu...
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Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

Hasi16
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Yellow hat geschrieben: Hasi, Du machst mich fertig :?

Wie ist Deine Interpretation von?

"Ob ein Ladepunkt öffentlich zugänglich im Sinne dieser Verordnung ist, richtet sich allein nach dessen tatsächlicher Zugänglichkeit im räumlichen Sinne. "
Du mich auch! :shock:

Den Satz darf man so nicht alleine sehen, da es im weiteren Verlauf heißt:
"Dabei ist entscheidend, dass der Ladepunkt – gleich, ob im öffentlichen
Straßenraum oder auf privatem Grund – von einem unbestimmten oder nach allgemeinen
Kriterien bestimmbaren Personenkreis tatsächlich betreten und genutzt werden kann (zum
Beispiel Geschäftshaus- oder Kundenparkplätze)."

Meine Ladesäule kann "von einem unbestimmten ... Personenkreis tatsächlich betreten" werden. Aber sie kann "von einem unbestimmten ... Personenkreis" NICHT "genutzt werden", weil ich demjenigen sonst die Hand abhacke.

Daher fällt meine Ladesäule nicht unter diese Vorordnung. Ganz einfach, oder? 8-)

Viele Grüße
Hasi16

Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

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midimal hat geschrieben:Starkstrom ist kein Spass
Jede Schuko- Rasenmähersteckdose ist weitaus gefährlicher da mechanisch schlechter geschützt und thermisch problematischer als ein Typ2 Anschluss mit "Starkstrom".

Öffentlich betriebene elektrische EInrichtungen im zugänglichen Raum sollten sicher sein, das ist schon klar.
Andererseits bedeutet das dann, dass alle Ladekabel geprüft werden müssen. Immerhin steht ein angeschlossenenes Betriebsmittel (E-Auto) beim Laden mit evtl. unsicherem Ladekabel im öffentlichen Verkehrsraum :o

Mein Anschluss wird mangels zigtausende€ Spezial-zertifiziertem Prüfgerät ungeprüft bleiben. Bei der Installation 2-mal alle Klemmen nachsehen und beim Laden die Wärmeentwicklung beachten, halte ich für sicherer und pragmatischer. :evil:
Ansonsten sehe ich es wie Hasi16:
Hasi16 hat geschrieben:Meine Ladesäule kann "von einem unbestimmten ... Personenkreis tatsächlich betreten" werden. Aber sie kann "von einem unbestimmten ... Personenkreis" NICHT "genutzt werden", weil ich demjenigen sonst die Hand abhacke.
SmartED - einfach, wie für mich gemacht

Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

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Ihr dürft nicht in der Begründung lesen, sondern in der Verordnung. Die Begründung stellt im rechtlichen Sinne nicht klar, was in der Verordnung steht, es soll lediglich die Intension des Verordnungsgebers erläutern.
Ich hoffe ja, das ihr recht habt, wie aber die Rechtssprechung hinterher urteilt, sieht man erst nach Jahren. Ich würde es bevorzugen solche Fragen vorab zu klären.
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Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

MarkusD
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Wenn ich mir die geplante Verordnung durchlese, würde bei mir gelten:
§2, Abschnitt 6 hat geschrieben:- ist ein Ladepunkt eine Einrichtung, die zum Aufladen von Elektromobilen geeignet und bestimmt ist und an der zur gleichen Zeit nur ein Elektromobil aufgeladen werden kann;
Demnach habe ich 4 Ladepunkte in der Garage (wenngleich es auch mehr Steckdosen sind, an die man gleichzeitig Fahrzeuge anstecken kann, nur wird dann keiner mehr laden, weil die Sicherungen fliegen).
- 3x CEE blau mit jeweils 3x Schuko parallel (also ent oder weder, bzw. maximal 16A auf beide gemeinsam)
- 1x CEE rot 16A parallel mit 1x CEE rot 32A
Man könnte auch die beiden CEE rot parallel benutzen, dann darf aber an den CEE blau bzw. Schukos nichts mehr dran sein (Maximum wegen der Wohnungsabsicherung). Ein bißchen Strom für den PC brauche ich auch noch.

Und wegen
§2, Abschnitt 10 hat geschrieben:- ist Aufbau eines Ladepunkts dessen Errichtung oder Umbau;
müßte ich bei einer Änderung eine Typ2-Dose nachrüsten.

Die Steckdosen sind ja gemäß der Definition allgemein zugänglich.
Ich glaube, meine nächsten Hunde werden ein Pitbull und ein Rottweiler ... die lasse ich dann im Grundstück frei herumlaufen
:twisted:
Dann kommt man vielleicht noch ins Grundstück rein, aber nicht mehr raus ...
:twisted: :lol: :twisted:

Oder ein Schild:
"Warnung vor der bissigen Steckdose"

Gruß
Markus

Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

Chris
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Was können wir gegen diese Verordnung tun? Beim Zoe - Armaturenbrett haben wir doch auch etwas bewegen können.
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