Anzeigepflicht von Ladepunkten

Anzeigepflicht von Ladepunkten

Syon
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Das Formular der Bundesnetzagentur ist fertig....
Wir müssen dort alles Registrieren? :oops:

http://www.bundesnetzagentur.de/cln_143 ... _node.html
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Re: Anzeigepflicht von Ladepunkten

Kurzschluss
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Gilt nur für neue Ladestationen, die nach dem 17. März 2016 im Betrieb genommen wurden. Interessant ist die Formulierung "Normalladepunkte". Heißt das, das nur Ladepunkte >22kW nachgemeldet werden müssen? Wäre mir auch neu, es gilt doch der Bestandsschutz!
Wurde hier aber schon viel diskutiert (such mal unter "LSV"). Ich glaube niemand hier ist ein Fan davon...

Deine Ladestation ist auf Privatgrund, da würde ich überhaupt nichts machen! Meine werde ich sicherlich auch nicht dort eintragen.
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Re: Anzeigepflicht von Ladepunkten

Syon
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Kurzschluss hat geschrieben:Gilt nur für neue Ladestationen, die nach dem 17. März 2016 im Betrieb genommen wurden.
Wohl leider Nein...
Betreiber von bestehenden Schnellladepunkten, die vor Inkrafttreten der Verordnung in Betrieb genommen wurden, müssen der Bundesnetzagentur nach § 4 Abs. 3 LSV ebenfalls den Betrieb anzeigen und die zur Einhaltung der technischen Forderungen geeigneten Unterlagen beifügen.

Re: Anzeigepflicht von Ladepunkten

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...nach Durchsicht dieser Lektüre, komme ich zu folgendem Schluss. Meine 43kw CF-Box wird auf eine Leistung von 21,9 gedrosselt und ist somit nicht mehr anzeigepflichtig. Eine Aufhebung der Drosselung erfolgt dann nur noch bei mir gut bekannten Personen und nur in meiner Anwesenheit.
Es ist doch echt schön, wie der Staat in eine sehr gut funktionierende Ladeinfrastruktur reingrätscht und diese somit kaputt macht. Hein HOCH auf die Handlanger (ähm, die Politik) der deutschen Lobbyisten...
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Re: Anzeigepflicht von Ladepunkten

gthoele
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Genau richtig: Alles was mehr als 22kW liefert muss nachgemeldet werden egal welcher Stecker. Alles was maximal 22kW liefert kann nachgemeldet werden, muss aber nicht.
Alles was seit Mitte März gebaut wurde, egal wie leistungsfähig, muß gemeldet werden. Alles was neu kommt muss gemeldet werden.

Schön das man ein Pflichtfeld "Geschäftsführer" hat. Das nicht-gewerbliche Organisationen (Privatmenschen, Vereine, Kommunen, ...) Ladepunkte betreiben, aber gar keinen Geschäftsführer haben, kommt wohl in der Gedankenwelt der Bundesnetzagentur nicht vor.

Re: Anzeigepflicht von Ladepunkten

Syon
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Also wenn hier nichts kommt was dagegen spricht, so werde ich der Forderung wohl einfach nachkommen.
Scheint ja keine wirklich hohe Hürde zu sein....

Re: Anzeigepflicht von Ladepunkten

gthoele
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Die ursprünglich vorgesehene Pflicht auf jährliche Überprüfung des elektrischen Zustands für Schnellader ist aus der Verordnung rausgenommen worden. Von daher ist es mit dem Ausfüllen des Formulars wirklich getan, mehr dürfte da nicht passieren.

Ein Gutes gibts ja: Wenn wirklich alle Betreiber ihre Ladestation anmelden haben wir über die Bundesnetzagentur tatsächlich mal ein "per definition vollständiges", zentrales, Ladepunktverzeichnis für Deutschland.
So wie die Engländer das schon lange machen:
https://data.gov.uk/dataset/national-ch ... t-registry
Goingelectric, Lemnet und Co. können das ja weiterhin mit den alltagsrelevanten Daten anreichern, aber zumindest theoretisch enthält dann jedes Verzeichnis jeden Ladepunkt und ich muß nicht in mehreren Webseiten nach Ladepunkten gucken.

Re: Anzeigepflicht von Ladepunkten

Syon
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Aber dabei wird nicht erfasst, ob der Ladepunkt auch für alle nutzbar ist...
Z.B. Schlüsselschalter, Sicherung standardmäßig aus, Tor, etc.

Re: Anzeigepflicht von Ladepunkten

Kurzschluss
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Nordlicht hat geschrieben:Es ist doch echt schön, wie der Staat in eine sehr gut funktionierende Ladeinfrastruktur reingrätscht und diese somit kaputt macht. Hein HOCH auf die Handlanger (ähm, die Politik) der deutschen Lobbyisten...
Es war nur eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Beamte. Man hätte aus den Daten auch ein offizielles Ladestellenverzeichnis generieren können. Ob das noch passiert? Auf o.g. Webseite steht "anonymisierte Veröffentlichung einmal pro Jahr" .
Warten wir mal auf die LSV II...
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Re: Anzeigepflicht von Ladepunkten

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Ich habe eben mit einem Kollegen aus dem Bundeswirtschaftsministerium gesprochen, dem ja die Bundesnetzagentur fachlich unterstellt ist. Es ist von "oben" eine schriftliche Anweisung ausgegeben worden, konsequent zu überprüfen. Säumige Anlagenbetreiber sollen auch über die Foren ermittelt und kontrolliert werden.
Stasimethoden sage ich hierzu nur...
Und wer wird darunter leiden? Diejenigen, die mit ihrem EV auf Langstrecke fahren und auf eine Schnellladung angewiesen sind... :wand:
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