Urteil: Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen

Urteil: Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen

Syon
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Quelle heise.de

Der Fahrer eines Elektroautos parkte an einer Ladestation, ohne seinen Wagen zu laden. Er wurde abgeschleppt und ging dagegen vor Gericht.

Fahrer von Elektroautos dürfen laut einem Urteil nur auf dem Parkplatz einer Ladestation parken, wenn sie ihren Wagen dort auch tatsächlich aufladen. Das hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden. Ein Fahrer hatte vergeblich gegen ein Abschlepp-Unternehmen geklagt, das ihm 150 Euro in Rechnung gestellt hatte. Das Urteil (Az. 227 C 76/16) wurde nach Angaben des Gerichts vom Freitag bereits am 16. November 2016 gesprochen.

Der Kläger hatte ein gemietetes Elektrofahrzeug auf einem Straßenabschnitt abgestellt, der zur Privatstraße umgewidmet und mit einem Halteverbotsschild mit dem Zusatz "widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt" versehen worden war. Auf einem zweiten Schild stand "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei". Der Fahrer schloss das Auto jedoch nicht an, da eine der beiden vorhandenen Ladestationen bereits belegt war und an der zweiten das Kabel nicht zum Fahrzeug passte.
Parken nur ausnahmsweise

Vor Gericht argumentierte der Kläger, die Eigentümerin der Privatstraße habe kostenfreien Parkraum für alle Elektrofahrzeuge anbieten wollen. Dieser Ansicht folgte das Gericht aber nicht. Die Eigentümerin habe durch Beschilderung ausgedrückt, dass Parken grundsätzlich verboten sei und sie nur geparkte Elektrofahrzeuge während des Ladevorganges auf dem Gelände innerhalb der gekennzeichneten Flächen dulde. Der Fahrer legte Berufung gegen das Urteil ein. (mit Material der dpa) / (anw)
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Re: Urteil: Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen

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Es sollten viel mehr Leute konsequent vorgehen...
Ladesäulen sind, mit eindeutiger Beschilderung, zum Laden und nicht zum Parken da.
Gruß

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Re: Urteil: Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen

rollo.martins
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Auf die Idee, dass man nicht stehen bleiben und warten sollte, sondern umparken muss, muss man erst kommen. Aber konsequent ist das Urteil. Ich meine, wenn ich das Auto hinstelle in der Hoffnung, dass der andere Dan. weg fährt, blockiere ich womöglich einen Dritten, der laden könnte.


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Re: Urteil: Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen

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:thumb:

Gruß Marc

Re: Urteil: Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen

Rita
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wenn der seine Handynummer ausgelegt hätte.... wäre er wohl nur verscheucht worden...oder hätte sich erklären können...

so.... Dummheit wurde bestraft....

Rita

Re: Urteil: Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen

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rollo.martins hat geschrieben:Auf die Idee, dass man nicht stehen bleiben und warten sollte, sondern umparken muss, muss man erst kommen. Aber konsequent ist das Urteil. Ich meine, wenn ich das Auto hinstelle in der Hoffnung, dass der andere Dan. weg fährt, blockiere ich womöglich einen Dritten, der laden könnte.


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Es wäre ihm gar nicht möglich gewesen dort zu laden, deswegen hat er dort nichts zu suchen.
Einfache Kiste. Ladeplatz =|Parkplatz!
Gruß

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Re: Urteil: Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen

Mei
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harlem24 hat geschrieben:...Ladesäulen sind, mit eindeutiger Beschilderung, zum Laden und nicht zum Parken da.
Dann schliesst man sich an, obwohl man nicht laden muss.......

Genügend Ladung hat...............

Re: Urteil: Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen

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Mei hat geschrieben: Dann schliesst man sich an, obwohl man nicht laden muss.......
Zeittarif und alles regelt sich von allein. Wenn er dann zum Zeittarif das Balancing macht - ok. Dann kann wer anders zwar auch nicht laden, aber er fördert immerhin die Infrastruktur.
Gerade keine Lust auf GE.
Geht Radfahren, ist schöner.

Re: Urteil: Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen

INRAOS
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Es geht in dem Urteil um einen privaten Strassenabschnitt, der als privat gekennzeichnet war und auf dem für alle das Parken verboten ist .

Als Einzige Ausnahme ist das laden an der Ladestation erlaubt.

Die Beschilderung ist wohl eindeutig.


Ich glaube nicht, dass dieser Sonderfall 1:1 auf öffentliche Verkehrsflächen mit teils undurchsichtiger Beschilderung übertragbar ist
BMW i3 BEV 94 Ah vom Dez 2016 bis Dez 2019. Über 40.000 km gefahren
Passat GTE seit 28.08.2018. Bisher 20.000,km
Model 3 seit 28.12.2019 - ohne Mängel übernommen.
EGolf bestellt Anfang Oktober 19 - abgeholt am 19.06.2020

Re: Urteil: Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen

Jarod
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Zudem geht das ja nun erstmal an die nächst höhere Instanz, die dann auch wieder ganz anders entscheiden kann.

Und dann kommt noch das nette Detail: Nur weil ein Richter in Berlin dies so sieht, muss ein Richter in z.B. Minden nicht die gleiche Meinung haben.
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