Urteil: Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen

Re: Urteil: Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen

Solarmobil Verein
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Wolfgang VX-1 hat geschrieben:Aus BI-EV361 wurde so BI-EV361E ;)
Tja, aus AB-CD1234 kann man halt nicht AB-CD1234E machen ...
Das wären komplette Neuanmeldungen für mich. Der Aufwand dafür wiegt den Nutzen in keinster Weise auf.
Und wenn ich mal ein Neufahrzeug habe, wer weiß, wie dann die Regeln sind.

Auf die EU hoffe ich nicht.
Wie war das bei de Angleichung für die Maximalgeschwindigkeit von Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen?
Es gab Länder mit 50km/h mit dem Argument, daß sie dann im Stadtverkehr gut mitschwimmen können.
Es gab Länder mit 40km/h mit dem Argument, daß sie dann in der Stadt auch leichter überholt werden können.
Jetzt gelten 45km/h mit dem Erfolg, daß man sie weder gut überholen kann noch können sie gut im Stadtverkehr mitschwimmen. Klasse Kompromiß.
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Re: Urteil: Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen

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Also wahrscheinlich bin ich anders,
evtl. sollte ich wieder einen reinen verbrenner fahren.

Wenn ich lade dann lade ich.
und wenn das auto voll ist, dann ist es halt voll.
ich werde deswegen NICHT meinen tages oder Abendverlauf ändern.
dann steht der wagen halt voll an der Säule.

ich freue mich schon auf das erste ticket welches ich vielleicht bekomme,
ich werde es NICHT zahlen.
für mich ist es immer noch: "während des ladevorganges".

Aber: in der regel habe ich eine nummer am kabel und wenn mich jemand anruft dann helfe ich,
dies wird gelebt und damit basta.

ich lade nur bei abrechnung nach kwh,
zeittarif ist für andere.

aus meiner sicht hat der kläger folgende fehler gemacht.
a) es war besetzt, er hat und muss gefälligst woanders stehen.
b) wenn er nicht mehr weiter kommt ist das auch OK, aber handynummer am auto lassen und in der nähe bleiben.
dann wäre es für mich immer noch: "während des ladevorganges".
wobei es beim vorgesehenen Ladepunkt genügend Alternativen in direkter Nähe gibt,
demnach war das Verhalten des Klägers im vorliegenden fall einfach nicht OK. Urteil ist gerecht.

Stefan
Vom prius, Chevy Volt, Golf gte zu Tesla, dann Polestar und mg4. Nun Polestar und wieder Tesla.

Re: Urteil: Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen

Toumal
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Volt hat geschrieben:dann steht der wagen halt voll an der Säule.
Das kommt IMHO einfach auf die Zeit an: Wenn das Auto voll wird, du aber erst eine Stunde spaeter kommst dann sollte das auch noch ok sein. Vier Stunden spaeter sehe ich dann schon etwas anders.
Volt hat geschrieben:Aber: in der regel habe ich eine nummer am kabel und wenn mich jemand anruft dann helfe ich,
Das ist sehr Lobenswert und ich finde damit kann man sehr viele Probleme entschaerfen. Hat natuerlich auch Nachteile, einige hier hatten schon diverse Spassanrufer. Ich selbst hatte damit noch nie Probleme.

Re: Urteil: Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen

herrmann-s
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is das ganze nicht auch abhaengig von der ladestation?

wenn jemand an einer 50kw ladestation steht und 4h einkaufen geht find ich das nicht besonders prickelnd. wenn das aber an einer 11kw oder niedriger, dann finde ich das ok selbst wenn der ladevorgang schon abgeschlossen ist.
ich muss einfach bei anfahrt einer 11kw LS davon ausgehen, dass sie belegt ist.
die ganze diskussion wird eh ueberfluessig, wenns genug ladestationen gibt und in reihe stehen. also ist das nur eine frage der zeit.
rein praktisch ist das ganze schon doof, weil man halt durch die gegend fahren muss und hoffen dass irgendwo etwas frei ist. das nervt mich total ab, wenn meine absicht "laden" und nicht einkaufen ist.
ich vermute aber das wird sich von selbst ergeben. in shopping meilen sollten viele schnarchlader stehen, da die kunden die zeit bekommen sollen zu kosumieren und wo es schnell gehen muss kann man die standzeit ja limitieren.
ausserdem finde ich das recht schwierig ab wann ein auto voll ist.
1. wer soll das bewerten?
2. bei mir bleibts oft bei 99% konstant aber recht selten (hat bisher noch nie 100% angezeigt kann aber an den winterlichen temperaturen liegen) springts um auf 100%.
3.woher weiss ich denn wann mein auto voll ist, um es ev. dann umzuparken? es waere ja nur mit einer uhr moeglich, aber das ist ja sehr relativ. dann lauf ich 5x ans auto oder wie?
4. wer hat die beweislast? muss ich beweisen, dass mein auto nicht voll war oder muss der abschlepper beweisen dass es voll war. da bin ich mal gespannt, ob es einen abschlepper gibt, der dann dafuer die verantwortung tragen will, bei einer nicht ganz eindeutigen lage.

will aber dennoch sagen, dass ich es schon scheisse finde von emobilisten, die sich auf einen e-parkplatz stellen und nicht laden.
hatte ich letztens.denn die muessten es ja ausgerechnet wissen.
eventuell sollte man darueber nachdenken, wenn man die emobilitaet foerdern will, ob man e-autos nicht umsonst parken lassen duerfte auf normalen parkplaetzen. damit wird u.u. verhinder, dass ladesaeulen blockiert werden, wenn man nicht laden moechte. zumal die kosten ja durchaus ueberschaubar waeren fuer staedte (noch).
Zuletzt geändert von herrmann-s am Mi 11. Jan 2017, 10:28, insgesamt 1-mal geändert.

Re: Urteil: Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen

geko
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Bei einer Beschilderung ohne zeitliche Einschränkung ist dein Verhalten, lieber Volt, rechtlich OK. Der "Ladevorgang" endet nicht mit dem Vollwerden des Akkus, sondern mit dem Abstecken des Kabels. Wenn jedoch die Ladezeit auf X Stunden beschränkt ist, musst du den den Platz innerhalb dieser Zeit auch verlassen.

Moralisch sieht die Sache anders aus. Es zeigt sich mE, dass Ladestellen ohne zeitliche Beschränkung nicht praktikabel sind. Hier sind Konflikte vorprogrammiert. Der eine will nicht extra zur Säule eilen und umparken, wenn der Wagen voll ist, der andere will/muss aber dringend Laden. Auf die zwischenmenschliche Regelungskraft vertraue ich hier nicht unbedingt und bin für eine zeitliche Beschränkung aller öffentlichen Ladeplätze bis es eine bessere Lösung gibt.
emobly. Das Magazin für Elektroautos. Unabhängig. Authentisch. Elektrisch.

Re: Urteil: Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen

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geko hat geschrieben:Es zeigt sich mE, dass Ladestellen ohne zeitliche Beschränkung nicht praktikabel sind.
Häufig macht aber auch eine Zeitbeschränkung keinen Sinn.
Z.B. Erlangen Rathaus (wenn sie denn mal wieder funktioniert, am Montag von der Solid kaputtgespielt). Maximale Standzeit sind 3 Stunden. Für einen Film im Kino in 2 Minuten Entfernung meistens zu wenig. Wenn ich vorher noch Essen gehe, könnte ich vor dem Film zwar umparken, aber in der einen Stunde habe ich weder mit dem einen noch mit dem anderen Auto genug Strom nachgeladen.
Oder Nürnberg Hainstraße ... schräg gegenüber der Meistersingerhalle ... eine maximale Standzeit unter 4 Stunden ist nicht praktikabel (gibt hier aktuell keine und ist auch gut so).

Es gibt für beides gute Argumente und es ist wohl situationsabhängig, was man wo am besten macht.
Bei einem klassischen Destination-Charger - und dazu zähle ich die beiden genannten Ladestellen - macht eine Zeitbeschränkung wenig Sinn. Wenn schon, dann muß die Zeitbeschränkung die Aktivitäten-Möglichkeiten in der Umgebung und deren Dauer berücksichtigen. Fürth ist das offenbar ziemlich egal, aber dort muß man ohnehin Glück haben, einen Ladeplatz zu ergattern - und das nicht deswegen, weil da schon jemand lädt.

Re: Urteil: Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen

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herrmann-s hat geschrieben:wenn das aber an einer 11kw oder niedriger, dann finde ich das ok selbst wenn der ladevorgang schon abgeschlossen ist..
Ladepunkte mit 11 kW oder kleiner gibt es halt ziemlich sollten. Hier im Forum wird auch immer darauf gepocht, dass es gleich 22 kW sein müssen, weil es ja fast nichts mehr kostet (sagt die Verkäufer hier) bzw. dass man sein E-Auto an welcher stundenlanger Destination auch immer wo auch immer möglichst schnell voll bekommt (sagen die Zoe-Fahrer).

Ergebnis ist jedenfalls, dass man meist keine Wahl hat, einen Ladepunkt mit niedrigerer Leistung als 22 kW zu wählen.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Urteil: Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen

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mweisEl hat geschrieben: Ergebnis ist jedenfalls, dass man meist keine Wahl hat, einen Ladepunkt mit niedrigerer Leistung als 22 kW zu wählen.
Bei uns in der Gegend sind mehr als die Hälfte das Ladepunkte nur mit 11KW. Einige sogar nur mit 3,7KW. Die Schukodosen habe ich da noch nicht mitgezählt.
Wer eher bremst fährt länger schnell (ohne nachzuladen)
Derzeit im Ioniq unterwegs.

Re: Urteil: Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen

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Im raum olpe sind es auch meist 11 kw oder sogar gedrosselte, davon sind die hälfte noch gratis.

Die 22 kw sind meist von rwe...

Warum eine 22 eher frei gemacht werden soll erschliesst sich mir nicht, zu wünschen wäre es immer
LEAF 75000 km <15 kWh Rest Akku-Schäm Dich Nissan....Hand-Made egolf Dresden...Ahk liegt bereit...EV6 RunawayRot AWD LR AHK P1+2 WPnutzlos…Citroen AMI Getriebedefekt 1300km-nie wieder Stellantis = Citroen D:Km=5500

Re: Urteil: Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen

herrmann-s
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ich hab die 11kw faelchlicherweise angegeben da mein auto nur maximal mit 11kw laden kann AC.
ich beziehe die ladeleistung eher auf die zumutbare standzeit.
rein vom gefuehl her finde ich das beschissener an einer 50kw station 2 stunden zu warten, als an einer 11kw oder 22kw.
wenn ich als emobilist vorher weiss, dass ich einkaufen gehen und anschliessend noch bummeln und essen gehen moechte, dann stell ich mich nicht an einen 50kw lader bzw dann plane ich so dass ich mein auto umparke zwischendurch, sodass ev noch andere dort laden koennen.
der potentielle nachfolger kann dann in etwa abschaetzen, ob er stehenbleibt und wartet, oder es an einem anderen standort versucht.
bei einer blockierten 11kw station wuerde ich nicht warten bei einer 22kw auch nicht. das wollte ich damit sagen.
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