Mit Parkbügel oder Schranke gegen Falschparker vorgehen

Mit Parkbügel oder Schranke gegen Falschparker vorgehen

mxmen
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In der Nacht von Samstag auf Sonntag hatte ich gewiss einer meiner "Schlimmsten" Fahrten mit dem Elektromobil. Aus Frankreich kommend hatte ich als letzten Stopp die CCS-Ladesäule des VW Autohaus in Kehl angepeilt, die sich auf der Hinfahrt schon als sehr guten Stopp herausgestellt hatte. Leider bin ich Aufgrund von Falschparker ohne Strom dort liegen geblieben und hatte einige Stunden mit Warten auf Abschleppdienst usw. verbracht. Am Sonntag Morgen um 8 Uhr lag ich dann im Bett.... :(

Da dort in der Nachbarschaft ein Club ist, wird der Parkplatz des Autohaus regelmässig zugeparkt. Ich habe das Autohaus kontaktiert und dort zeigte man sich verständnisvoll. Aber wie kann die Situation dort gelöst werden?

Wünschen würde ich mir dort einen Parkbügel, der gegen eine pauschale Gebühr von 5€ für eine Stunde entriegelt werden kann. Danach kann der Bügel wieder hochklappen und für weitere 5€ entriegelt werden. Gibt es ein System, dass sowas kann?

Gibt es Möglichkeiten, dass ich als Dritter ein Fahrzeug von einem Privatgrundstück abschleppen lassen darf? Irgend ein Schild an der Ladesäule das dazu berechtigt? Oder muss das vom Inhaber des Autohaus in Auftrag gegeben werden?

Einer meiner CCS-Lieblingsladesäulen steht bei der Volksbank in Speyer. Dort ist der Parkplatz mit einer Schranke für alle Parker abgeriegelt. Bei der Ein- und Ausfahrt muss jeweils die Ec-Karte in die Schranke gesteckt werden. Die Abrechnung erfolgt automatisch. Die ersten 20Minuten sind kostenlos, danach zahlen Kunden 1,50€ je angefangene Stunde und Fremde 3,50€ je angefangene Stunde. Absolut faires Sytem für Elektromobilisten!!!!

Gibt es Ideen wie die Situation am oben genannten Autohaus gelöst werden könnte?
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Re: Mit Parkbügel oder Schranke gegen Falschparker vorgehen

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  • Robert
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Die einfachste und günstigste Lösung wäre tatsächlich ein klappbarer Bügel. Denn der ordinäre Verparker ist meist nur eine ignorante, faule Sa*piep*u wie mein Nachbar zu sagen pflegt.

Folglich ist es diesem auch zu blöd auszusteigen und den Klappbügel zu bedienen....

Habe ich übrigens SMATRICS schon gefühlte 1000 Mal vorgeschlagen; allerdings sind die seit 2 Jahren mit Ladetarifkalkulationen und der Ausschreibung von 50 Liter grüner Bodenfarbe gebunden.
Wie viel Spass macht dein Auto ?

Re: Mit Parkbügel oder Schranke gegen Falschparker vorgehen

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  • Robert
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Abschleppen kann man prinzipiell jeden lassen. Das Abschleppunternehmen freut sich über € 200.-.

Allerdings könnte sich auch ein Jurist freuen wenn Du den Falschen abschleppst und dieser die Aktion nicht ganz so witzig findet wie du. :mrgreen:
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Re: Mit Parkbügel oder Schranke gegen Falschparker vorgehen

Kellergeist2
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mxmen hat geschrieben:Gibt es Möglichkeiten, dass ich als Dritter ein Fahrzeug von einem Privatgrundstück abschleppen lassen darf? Irgend ein Schild an der Ladesäule das dazu berechtigt? Oder muss das vom Inhaber des Autohaus in Auftrag gegeben werden?
Leider nein.
Weder Polizei noch Ordnungsamt können auf Privatgrundstücken etwas im Auftrag Dritter unternehmen.
Einzig der Grundstückseigentümer darf abschleppen lassen, sofern es für den Falschparker rechtssicher erkennbar war, dass er dort (Grundstück und/oder Ladesäule) nicht parken darf.
Gibt es keinerlei Beschilderung, so darf er nicht abschleppen lassen, sondern hat nur die Möglichkeit einer Unterlassungserklärung.
Gruß, Kellergeist2
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Re: Mit Parkbügel oder Schranke gegen Falschparker vorgehen

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Ich fürchte auch durch §34 StGB (Rechtfertigender Notstand) ist das nicht gedeckt.

Re: Mit Parkbügel oder Schranke gegen Falschparker vorgehen

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War denn Leib und Leben in Gefahr? Wohl kaum ...
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