Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

Heincaid
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Hamburger hat geschrieben:Die Schilderkombi ist einfach nicht selbsterklärend und durch die Zeiteinschränkung sogar noch zusätzlich verwirrend.
Sie ist aber rechtlich eindeutig. Und ich kann flow2702 da nur zustimmen: Wenn jemand sie nicht versteht sollte er echt seinen Führerscheinbesitz in Frage stellen.
Ehrlich gesagt halte ich sowieso nichts davon, dass man nie wieder nach-geprüft wird, nachdem man den Führerschein einmal gemacht hat, während die Autos selbst regelmäßig zum TÜV müssen. Ich wäre definitiv für eine spätestens alle zwei Jahre notwendige Nachprüfung.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

CHM
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Heincaid hat geschrieben: Ich wäre definitiv für eine spätestens alle zwei Jahre notwendige Nachprüfung.
Naja, das ist 'n büschn sehr oft, aber grundsätzlich bin ich ganz deiner Meinung! :P

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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iOnier hat geschrieben: Für Deutschland ist das wahrscheinlich zu pragmatisch gedacht ... Aber ich denke, so wird das verstanden, auch von Verbrennerfahrern.
Eben, für alle die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, sind Zeichen/Pictogramme doch die bessere Lösung... ;)
Schwani hat geschrieben: Wobei im Paragraph 12 der StVO ausschließlich von Halten und Parken die Rede ist.
Eigentlich dachte ich, dass der umgangssprachliche Begriff 'Parken' offiziell aus dem Amtsdeutsch verschwunden sei, trotzdem wird im Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten Stand: 17.10.2016 - 11. Auflage 180 (!) Mal das Wort 'Parken' erwähnt, zuerst auf Seite 5... :lol:
Tesla MYP MiG, 12/22
CUPRA Born, 11/22
BMW i3 94Ah, 07/16
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Tesla M3 SR+ (AAZ), 09/20-12/22
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

Ladesaeule
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Sie ist aber rechtlich eindeutig.
Ist Sie das wirklich? Es ist zwar klar, dass ein Zusatzschild das darüber hängende Schild einschränkt. Rechtlich eindeutig ist dabei m.M. nach aber nicht geregelt, ob es (1.) nur das darüber hängende Zusatzschild oder aber (2.) die gesamte Kombination darüber einschränkt.

Im Prinzip müsste man mathematisch, logisch verfahren und Klammern setzen, damit es eindeutig wird, was natürlich auch nicht möglich ist.

Ohne jetzt nach konkreten Beispielen zu suchen, gibt es sowohl (1.) als auch (2.) im deutschen Schilderwald und letztenendes hilft da nur der gesunde Menschenverstand das Schild zu interpretieren - der ist allerdings im Strassenverkehr Mangelware. Rechtlich eindeutig ist das aber nicht.

Gemäß Menschenverstand ist es jedenfalls unsinnig, dass die Ladesäule nachts zugeparkt werden darf.
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seit 7/2020 e-Soul 64kWh
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

Helfried
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Kalocube hat geschrieben: Eigentlich dachte ich, dass der umgangssprachliche Begriff 'Parken' offiziell aus dem Amtsdeutsch verschwunden sei
Bei uns in Österreich ist Parken über 10 Minuten und Halten darunter. Ist das nicht offiziell so?

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

Odanez
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Helfried hat geschrieben:
Kalocube hat geschrieben: Eigentlich dachte ich, dass der umgangssprachliche Begriff 'Parken' offiziell aus dem Amtsdeutsch verschwunden sei
Bei uns in Österreich ist Parken über 10 Minuten und Halten darunter. Ist das nicht offiziell so?
und ich dachte, dass das Verlassen das Autos auch was damit zu tun hat - vielleicht täusche ich mich aber auch
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

Helfried
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Odanez hat geschrieben:ich dachte, dass das Verlassen das Autos auch was damit zu tun hat
Aber nicht mit der 10-Minuten-Regelung.
Die 10-Minuten-Regelung beim Parkverbot (im Gegensatz zum Halteverbot) dient ja für ultrakurze Erledigungen (Tschick kaufen, Bankomat, Kind abholen, Kiss and Ride etc.).

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Du darfst das Auto auch verlassen, zum Be- und Entladen z B.

Gesendet von meinem D6603 mit Tapatalk
Gruß Bernd
Hyundai Kona (64/19er), 60,000 km, Kona (64/21er) 30.000 km
Leaf Tekna: 108.000 km Erfahrung/verkauft :-)
In Planung: Ford Streetka-E-Roadster.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Helfried hat geschrieben:
Bei uns in Österreich ist Parken über 10 Minuten und Halten darunter. Ist das nicht offiziell so?
In Deutschland sind es nur 3 (!) Minuten... :o
Zuletzt geändert von Kalocube am Mi 19. Jul 2017, 09:46, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

rolandk
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photo_2017-07-19_09-27-59.jpg
Puh, da hatte ich aber Glück....

6 Stalls am Kaiserhof bei Salzburg. Hier kann man aber auch sehen, wie man es richtig macht. Nebenan steht noch ein Smartrics Triple-Lader mit dem man über CHAdeMO noch einiges an Leistung bekommt. Und selbst wenn der belegt ist, gibt es noch eine Handvoll Typ2 Dosen auf dem Hof, einiges an CEE32 und an den E-Bike-Stationen gibt's auch noch Strom. Und gegenüber bei der Sparkasse gibt es noch einen Typ2.

Und die Ladeweile ist auch nicht zu verachten.

Roland

PS.: also kein Prangerbild.... oder doch.... Tesla hat hier viel zu wenig Stalls vorgesehen :-) Unter dem Schuppen nebenan standen noch 2 Model S, eine Zoe und ein eNV200 aus NL, der gerade geladen hat.

Ach ja, es war kein Teslatreffen, sondern einfach Alltag an einem Dienstagmittag,
Unterwegs mit: Zoe Q210 (mit 38 kWh, DAB+, Android-Auto, Zoe-Display), Tesla Model S85 (Ladeflatrate), van Moof S3, Zoe R240 (DAB+, Android-Auto, Zoe-Display), SAIC MG4 (Luxury, Saskia)
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