Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Wenn der Outi Fahrer das bei mir macht kann er was erleben.
Im verbalen Sinne.
Das ist doch ein schlechter Witz.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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  • Johann
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prophyta hat geschrieben:Nachdem ich die neue Säule seit ein paar Tagen beobachte, war nun die offizielle Einweihung.
Dazu erschien dieser Artikel in der Tagespresse.
Da haben sich die Politiker ja richtig Gedanken gemacht. :lol:
Die Politessen könnten sich dort den ganzen Tag aufhalten.

Also auch wenn falsch, aber ehrlich gesagt würde ich da auch mit Verbrenner parken, weil ich auf den ersten, schnellen Blick denk 17-0 Uhr Taxi = 0-17 alle anderen.

Vermutlich wäre es geschickter, die 17-0 Uhr, Parkscheibe 3 Stunden und E-Auto-Schilder viiiieeeel kleiner zu machen und nur das Taxischild so fett zu lassen.

Na ja, immerhin 2 Lademöglichkeiten :thumb: und zur Not kann man ja gut über den Gehweg hin.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

drilling
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Johann hat geschrieben:und zur Not kann man ja gut über den Gehweg hin.
Soll das ein Witz sein? Keine Ladenot rechtfertigt den Gehweg mit einem Auto zu blockieren, das ist noch asozialer als mit einem Verbrenner eine Ladesäule zu blockieren, da würde ich sofort die Polizei rufen. :evil:

Wenn dann stellt man sich in 2. Reihe auf der Straße neben den Verbrenner der die Säule blockiert (und bleibt während der Ladung im Auto), aber der Gehweg ist absolutes no-go.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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  • Johann
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Soll kein Witz sein! Eine Ladenot rechtfertigt es für mich den Gehweg mit einem Auto zu blockieren, das ist nicht asozialer als mit einem Verbrenner eine Ladesäule zu blockieren, da würde mich die Polizei laden lassen.

Auf keinen Fall stellt man sich in 2. Reihe auf der Straße neben den Verbrenner der die Säule blockiert (und bleibt auch nicht während der Ladung im Auto), aber der Gehweg ist absolutes schon-go.





Ein smart fällt nicht auf, wenn er auf dem Gehweg steht.

Und Gehweg natürlich nur, wenn Rollstühle, Kinderwagen, Rolatoren, Fußgänger, Radfahrer noch leicht, am besten Quer, dran vorbeikommen.

:prost:
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

TeeKay
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Wieso ist das Blockieren des Gehwegs ok, das der Straße aber nicht? Ich weiß nicht, in welchem Land du lebst. Aber in Westeuropa wird den Autos ohnehin ein Vielfaches des Fußgänger-Verkehrsraums eingeräumt. Ich wunder mich immer über die Autofahrer, die es für ganz natürlich halten, schmale Rad- und Fußwege zuzuparken, um ja nicht die drei Fahrspuren auch nur einen Millimeter einzuschränken.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

drilling
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Johann hat geschrieben:Und Gehweg natürlich nur, wenn Rollstühle, Kinderwagen, Rolatoren, Fußgänger, Radfahrer noch leicht, am besten Quer, dran vorbeikommen.
Das ist aber nur sehr selten der Fall denn dafür müßte der Gehweg mindestens 3 Meter breit sein. In dem Beispiel oben ist das absolut nicht der Fall, du würdest mit deinem Auto den Gehweg komplett blockieren. Die Polizei hätte da null Toleranz, unzulässiges Halten auf Geh- und Radwegen mit Behinderung kostet dich mindestens 50 Euro (wenn länger als 1 Stunde dann noch mehr) und abschleppen ist auch möglich.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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  • Johann
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Hey Jungs, ist gut jetzt.

Bis irgendjemand irgendwas schnallt, hab ich 10 Minuten lang das Nötigste geladen und bin wieder weg vom Gehweg.
Hier bei uns in Bayern hat die Polizei bislang, die paar Mal, mit mir immer Verständnis gehabt, wenn ich auf dem Gehweg stand und geladen habe. Kein Problem also. Fuffi, haha!

Davon abgesehen ist ein smart ist 1,66 breit, Rollstuhl braucht 0,80 macht knappe 2,5 und das gibt eh quasi jeder Gehweg mit Ladesäule her.

Also, Friede! Locker bleiben und Elektroauto genießen.


Herzlichst
Johann
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

drilling
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Johann hat geschrieben:Locker bleiben und Elektroauto genießen.
Aber nicht auf Kosten anderer, erst recht nicht auf Kosten der Fußgänger, denn so macht man die ganze Kategorie Elektroautofahrer nur unbeliebt ...

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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  • Majaleia
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Auf dem Gehweg parken, um zu laden...ist ein absolutes No-Go. Hierzu gibt es auch die entsprechende Rechtsprechung, wie man in diesem Artikel aus der FAZ nachlesen kann:

"Sonderrechte im Elektroauto?
[...]

Eine Ladesäule mit ausgewiesenem Parkplatz nur für E-Autos ist von einem Auto mit Benzinmotor belegt. Riskiert dessen Halter ein Verwarnungsgeld?

Ja. Ordnungswidrig handelt, wer eine durch Verkehrszeichen und Zusatzschild gegebene Anordnung nicht befolgt. Die Parkerlaubnis kann durch ein Zusatzzei-chen insbesondere nach Fahrzeugarten beschränkt sein.

Darf ich den widerrechtlich vor der Ladestation stehenden Wagen mit Benzinmotor zuparken und mein Kabel über dessen Auto an die Ladesäule verlegen?

Nein. Wer einen Parkplatz zuparkt, kann versuchte oder vollendete Nötigung begehen. Zwar wird strafbare Nötigung nur dann angenommen, wenn es dem Täter gerade auf die Beschneidung der Handlungsmöglichkeiten des Geschädigten ankommt. Hat der Täter aber das Blockieren des geparkten Fahrzeugs bemerkt, ist er zur unverzüglichen Beseitigung dieses Zustands verpflichtet. Anderenfalls kann Gewalt durch Unterlassen zu bejahen sein. Es droht Geldstrafe in Höhe eines Monatsnettoeinkommens.

Kann ich einen Abschleppdienst beauftragen oder die Polizei rufen, damit sie den Parksünder abschleppen lässt?

Der Abschleppdienst wird den Auftrag ablehnen. Nur der Eigentümer des Parkplatzes oder dessen Beauftragter können den unberechtigten Nutzer abschleppen lassen und von diesem die dafür entstandenen Kosten verlangen. Die hier gegenständlichen Parkplätze sind öffentlich, so dass in erster Linie die Polizei zuständig wäre. Da mit einer Abschleppmaßnahme auch spezial- und generalpräventive Zwecke verfolgt werden dürfen, ist eine konkrete Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer nicht Voraussetzung. Für ein sofortiges Abschleppen reicht auch ein bloßer Parkverstoß. Ein Anspruch auf Einschreiten der Polizei besteht nicht, dieses liegt im Ermessen des Beamten.

Wenn eine Ladesäule nur dadurch zu erreichen ist, dass ich den Bürgersteig befahre, darf ich dann dort auffahren und zum Laden parken?

Nein. Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen. Zum Parken ist der rechte, in Einbahnstraßen auch der linke Seiten-streifen zu benutzen. Dazu gehören ebenfalls entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen. Mitbenutzung des Gehwegs zum Fahren und Halten von Personenkraftwagen sieht die Straßenverkehrsordnung nicht vor und ist bußgeldbewehrt.

Was geschieht, wenn ich einen Platz vor einer Ladesäule belege, aber nicht lade? Oft steht dort „Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei“.

Man muss mit einem Verwarnungsgeld wegen eines Parkverstoßes rechnen. Halte- oder Parkverbot gelten nämlich nur für ein Elektroauto nicht, das dort geladen wird.
Wer haftet, wenn ein Fußgänger über mein an einer Ladesäule hängendes Ladekabel stolpert und sich verletzt?
Das Laden des Fahrzeugs ist bereits dem Betrieb des Fahrzeugs zuzuordnen, so dass sich eine Haftung aus der Betriebsgefahr ableiten lässt. Diese ist nur bei höherer Gewalt ausgeschlossen. Wenn das Ladekabel quer über den Bürgersteig verläuft, kann das auch einen Verstoß gegen Verkehrssicherungspflichten darstellen. In allen Fällen kommt ein Mitverschulden des Fußgängers in Betracht. Der Haftpflichtversicherer ist jedenfalls im Rahmen der Haftung des Halters/Fahrers eintrittspflichtig.
Die Fragen stellte Holger Appel."

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

me2
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Hier in B würde ich mich mit meinem Auto nie auf einen Gehweg oder Radweg/-Schutzstreifen stellen, um zu parken. Da wäre mir der Lack oder Außenspiegel viel zu schade für.


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