Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Misstände mit

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  • Berndte
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Nein, die ist wohl nur zum Freihalten der Säule ;)
Einfach auf den Nachbarparkplatz schieben und nach dem Laden wieder vor die Säule :lol:

Geht die denn auch mal?
Ist ja eher eine Problemsäule.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Misstände mit

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  • mlie
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Gesetzt den Fall, die Säule läuft zuverlässig, wäre mir die Mülltonne als Platzhalter sogar recht lieb. Kein Verpennerfahrer kommt auf die Idee, auszusteigen und die Mülltonne irgendwohin wegzuschieben. Und im Gegensatz zu einem orangen Pylopen sieht man die gelbe Tonne sogar nachts...
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Nicht alles glauben, was irgendeiner bei Whatsapp als News verbreitet.
Niels Bohr sagte schliesslich schon als Student: "Zitaten aus dem Internet sollte man nicht unbesehen glauben!"

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Misstände mit

me2
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Das Ordnungsamt Berlin Pankow bearbeitet keine Privatanzeigen wegen Falschparkens. Anders kann ich mir die Antwort auf meine letzte Anzeige nicht erklären. Komisch nur, warum die Falschparken in ihrer Ordnungsamt-App überhaupt als Auswahl haben. Für mich ist die Antwort vom Amt der Inbegriff von Ignoranz und Beispiel für die Verrottung der Sitten:

"vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 25.7016.
Bereits im Jahr 2008 hat die Bußgeldstelle der Polizei, die für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig ist, Ihre Rechtsauffassung zum Thema Anzeigen von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch Privatpersonen mitgeteilt. Danach kann eine einzelne Privatanzeige dann bearbeitet werden, wenn der Bußgeldstelle ladungsfähige Anschriften des Anzeigenden und mindestens eines unabhängigen Zeugen mitgeteilt werden. Diese werden dann auch aktenkundig festgehalten, um in einer möglichen gerichtlichen Überprüfung des Verfahrens dem Gericht Zeugen nennen zu können.
Dagegen liegt in allen Fällen, in denen von Privatpersonen festgestellte Verkehrsverstöße in
größerer Anzahl zur Anzeige gebracht werden, eine systematische und damit rechtlich unzulässige Verkehrsüberwachung vor. Die Verkehrsüberwachung sei eindeutig eine Staatsaufgabe und obliegt einzig der Polizei und im ruhenden Verkehr auch den Ordnungsämtern. Anzeigen, die wiederholt von derselben Person eingehen, könnten daher aus rechtlichen Gründen nicht bearbeitet werden.
Auf erneute Nachfrage hat die Bußgeldstelle mitgeteilt, dass an dem in Berlin einheitlichen Verfahren auch weiterhin festgehalten wird. Wir werden daher Ihre Hinweise nicht als Anzeige werten."

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Misstände mit

Kellergeist2
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Wenn ein Bürger in einem Rollstuhl also jeden Falschparker auf einem Behindertenparkplatz anzeigt, und ihm damit den für ihn reservierten Platz blockiert, unternimmt das OA nichts, weil von dieser Person zuviele Anzeigen eingereicht wurden, für die er/sie keine Zeugen mit einer ladungsfähigen Anschrift benennen kann?
Nichts anderes ist es doch, wenn ein EV-Fahrer vor einer blockierten Ladesäule steht.
Ich bezweifel gerade sehr stark, dass diese Vorgehensweise des Berliner OA einer Klage standhalten würde.
Gruß, Kellergeist2
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Misstände mit

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Ich würde Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen. Der Staat ist verpflichtet Ordnungswidrigkeiten nachzugehen.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Misstände mit

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  • oliho
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Hachtl hat geschrieben:Ich würde Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen. Der Staat ist verpflichtet Ordnungswidrigkeiten nachzugehen.
Hi,

stimmt nicht ganz. Bei Ordnungswidrigkeiten gilt das Opportunitätsprinzip. Die müssen nicht zwingend verfolgt werden, sondern das ist Ermessenssache.

Tschau,
Oli
Die gefährlichsten Herzkrankheiten sind immer noch Hass, Neid und Geiz.
(Pearl S. Buck)

... und Intoleranz (eigene Meinung)

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Misstände mit

me2
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Genau Oli, leider.

Ich habe gestern die Polizei Berlin wegen der Sache per Facebook kontaktiert, weil mir das komisch vorkommt. Die befragen dazu die Bußgeldstelle und melden sich bei mir wieder.

Hier in Berlin scheint das Vorgehen von Ordnungsamt zu Ordnungsamt auch unterschiedlich zu sein. Das in Charlottenburg-Wilmersdorf hat mir z.B. etwas anderes erzählt. Die bearbeiten solche Anzeigen.

Ich tippe mal eher auf ein Ding des Pankower Ordnungsamtes. Mal sehen. Ich bleib da dran. Vielleicht nutzt es auch, dass ja bald Wahlen hier in Berlin sind. Da stehen genug Parteien rum und wollen Bürgernähe demonstrieren.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Misstände mit

siggy
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Welche App ist gemeint?


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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Misstände mit

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Misstände mit

me2
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Die Antwort von der Berliner Polizei. Die Antwort bestätigt mich in meiner Annahme, dass das Ordnungsamt Pankow keine Lust auf Arbeit hat:

"Hallo,
wir haben heute mit unserer Bußgeldstelle Rücksprache zu Ihren Fragen gehalten.

Die Frage, ab wie vielen Anzeigen eine unzulässige Verkehrsüberwachung vorliegt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Dies hängt im Einzelfall von der Anzahl und in Verbindung mit der zeitlichen Verteilung ab. Sie sollen ja auch nicht den Überblick über Ihre Anzeigen verlieren.

Für eine Anzeige müssen Sie nicht zwingend einen zweiten Zeugen mit ladungsfähiger Anschrift benennen. Das Problem ist nur, wenn Sie dies unterlassen, mindert dies im Einzelfall die Beweislast. Stichwort "Aussage gegen Aussage".

Wir hoffen, Ohre Fragen ausreichend beantwortet zu haben.

Ein schönes Wochenende,
Ihr
Social Media Team der Polizei Berlin"


Viele Grüße :)
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