Ladeplatz parkgebührenpflichtig oder nicht?

Ladeplatz parkgebührenpflichtig oder nicht?

Spürmeise
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Hi,

wie ist es eigentlich, wenn man auf einen Parkplatzbereich fährt, bei der Einfahrt "P - Nur mit Parkschein", und bei der Ladesäule steht ein Extra-Schild "P - Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs" o.ä.? Ist ein Parkschein zu lösen oder nicht?

Klar geregelt sind wohl "P - Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei" bzw. "P - Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs. Nur mit mit Parkschein"
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Re: Ladeplatz parkgebührenpflichtig oder nicht?

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  • mlie
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Na das ist in dem Fall doch meiner Meinung nach klar: Du musst kostenpflichtig - egal welche Antriebsart - den Parkplatzbereich befahren.
Auf dem Elektroautoparklatz darfst du dann parken, wenn du lädst, zu den Bedingungen der übrigen Parkfläche(=kostenpflichtig). Ist deine Laderei beendet, also zwischen 30 Minuten und 10 Stunden, darfst du da nicht mehr parken und musst umparken oder ausfahren.

Aber generell ist es schon etwas unübersichtlich, mit den ganzen Ge- und Verboten und Ausnahmen davon...
350 Mm elektrisch ab 2012.
Nicht alles glauben, was irgendeiner bei Whatsapp als News verbreitet.
Niels Bohr sagte schliesslich schon als Student: "Zitaten aus dem Internet sollte man nicht unbesehen glauben!"

Re: Ladeplatz parkgebührenpflichtig oder nicht?

MarkusD
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So ähnlich wie mit dem Fall, daß irgenwo mal eine Fußgängerzone vergrößert wurde und die Ladesäule für PKW offiziell nicht mehr erreichbar war.
Aber an der Einfahrt zur Fußgängerzone stand das Schild, daß man zum Be- und Entladen einfahren darf (ob es da auch eine zeitliche Einschränkung gab, weiß ich nicht mehr). Klar, daß damit das (Be)Laden von E-Fahrzeugen nicht gemeint war, aber es wäre wohl mal interessant gewesen, wie die Reaktionen darauf gewesen wären.
"Wieso? Ich belade mein Fahrzeug doch (mit Elektronen)."
:lol:

Re: Ladeplatz parkgebührenpflichtig oder nicht?

Spürmeise
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Ist halt die Frage, ob es in der STVO bei Verkehrzeichen, die gleichartige Vorschriften beschreiben, ein "Stacking" gibt oder nicht.

Aus der STVO zum Zeichen 314 "P"
1. Wer ein Fahrzeug führt, darf hier parken.
2. a) Durch ein Zusatzzeichen kann die Parkerlaubnis insbesondere nach der Dauer, nach Fahrzeugarten, zugunsten der mit besonderem Parkausweis versehenen Bewohner oder auf das Parken mit Parkschein oder Parkscheibe beschränkt sein.
Ein Beispiel für diese Situation (das aufgestellte Zeichen 341 enthält keinen Hinweis auf "Parken mit Parkschein", aber bei der Einfahrt auf das Parkplatzgrundstück steht "Mit Parkschein") wäre das hier:
http://www.goingelectric.de/stromtankst ... z-13/3237/

Re: Ladeplatz parkgebührenpflichtig oder nicht?

Spürmeise
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Ich bin weiter der Ansicht, dass bei "P - Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs" kein Parkticket gezogen werden muss, auch wenn das für die Parkplätze ringsrum gelten mag.

Siehe auch das neu eingestellte Foto mit den Parkplatz-Schildern mit Zusatz "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs" für diese Ladestation. Um die beiden Ladeplätze zu erreichen, kommt man "gerade so" an einem Schild "P - gebührenpflichtig" vorbei.
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